Müssen Corona-Beihilfen generell zurückbezahlt werden?
Eigentlich war ich bisher der Meinung, dass man Corona-Beihilfen nicht zurückzahlen müsste und diese quasi geschenkt bekommt. Nun hat aber eine Bekannte von mir, die ein Nagelstudio betreibt und 2021 solch eine Corona-Beihilfe beantragt und auch bewilligt bekommen hat, eine Rückzahlungsaufforderung erhalten. War das denn schon immer so, dass man Corona-Beihilfen zurückzahlen muss oder kommt das immer auf den Einzelfall an. Kennt ihr auch derartige Beispiele, wo diese Art von Beihilfen zurückgefordert wurden oder wo man darauf verzichtet? Könnte man gegen solch eine Rückzahlungsaufforderung, Widerspruch einlegen?
Es ist eine sehr spezielle rechtliche Frage. Ich gehe davon aus, dass diese Frage hier ins Forum gestellt wurde, um persönliche Erfahrungen mitzuteilen oder mitgeteilt zu bekommen. Aber besser aufgehoben wäre diese Frage in einem Forum, das sich speziell mit Rechtsfragen befasst, die bislang nicht hinreichend allgemeingültig geklärt werden konnten.
Daher meine Bitte, sich auf folgender Webseite über den Stand der Dinge, die ja auch vom Gesetzgeber selbst als "Individualfälle" bezeichnet werden, zu informieren:hier
Um jetzt tatsächlich etwas aus meinem bescheidenen Horizont bezüglich der "Coronabeihilfen" zu berichten: Gerade Startups hat es hart getroffen, wenn deren Geschäftsgründung noch nicht abschließend behandelt worden war, obwohl keine Fristversäumnisse vorgelegen hatten, und der Status der geschäftlichen Unternehmung sozusagen in der Luft hing.
Und da waren auch viele Geschäftsleute des Mittelstandes und Kleinunternehmer der Meinung, Umsatzausfälle und Fortführung des eigenen Lebensstils würden durch derartige Beihilfen abgefedert. Dem ist aber nicht so. Folglich wurden diese staatlichen Geldzahlungen, ich nehme jetzt bewusst diesen unfachmännischen Ausdruck, um nicht fehlerhaft die speziell für jeden Fall festgelegte Terminologie zu verwenden, meistens ähnlich wie ein zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Ich hatte mich mit einem Bekannten darüber ausgesprochen. Das fiel mir auf, weil er damit beschäftigt war, die Werbeplakate für seine geplanten Festivitäten wieder abzuhängen. Wir kamen so auf der Straße ins Gespräch. Er meinte, bei Lockdown käme sowieso keiner auf den Rummelplatz. Das Fest würde abgesagt, auch wenn der Termin erst etwa vier Wochen später sei. Damals hatte man tatsächlich die Hoffnung auf eine Problemlösung in Form von nur kurze Zeit andauernden, punktuellen Sperrungen etc. noch nicht aufgegeben. Dass man eines Besseren belehrt wurde, konnte zu dem Zeitpunkt niemand erahnen.
Wir brachten dann auch von uns aus die Idee mit den zinsgünstigen Krediten ins Gespräch. Er meinte, was nützten ihm die besten, auch eventuell staatlich aufgesetzten, mit öffentlichen Mitteln geförderten, zinsgünstigen Kredite, wenn er damit lediglich einen weiteren Schuldenberg anhäufen und die Probleme nur zeitlich verschieben würde, bis er irgendwann dann tatsächlich wieder eine schwarze Null schreiben könne. Also erst einmal sehen, wie sich die Sache entwickeln würde.
Ich meinte, dann müsse die Verwaltung ihm auch die Platzmiete zurückzahlen, die er bereits im Voraus entrichtet hatte. Er sagte: "Geld ist futsch." Und zurück bekäme er nichts. Ich bin nun der Meinung, in dem Falle wäre eine später erfolgte Rückzahlungsforderung der von ihm dann auch entgegen seiner ursprünglichen Bedenken beantragten und gewährten "Coronabeihilfe" um den Betrag der Standgebühren zu kürzen gewesen. Was die Verwaltung dazu meinte, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Und wie gesagt, meistens ist eine Einzelfallprüfung notwendig.
Ob jetzt zusätzliche Kosten verursachende streitige Verfahren den gewünschten finanziellen Vorteil erbringen, wage ich nicht zu beurteilen.
Eigentlich ist es total übersichtlich, die Beihilfen während der Corona Zeit wurden aufgrund einer Prognose der wahrscheinlichen Einbußen bewilligt und ausgezahlt. Es ist also eine Endabrechnung erforderlich, um die tatsächlichen Beträge zu ermitteln.
Und dabei gilt, wer die Abrechnung bis zur entsprechenden Frist nicht einreicht, bekommt eine komplette Rückzahlungsaufforderung. Da gibt der Staat die Beweislast an die Unternehmer, wer sich nicht meldet, braucht offensichtlich keine Hilfe.
Bei den anderen wird halt geschaut, ob Verluste und Beihilfe in passenden Verhältnis stehen. Das kann auf Null, eine Rückforderung oder eine Nachzahlung von Beihilfen hinauslaufen. Außerdem ist halt zu beachten, ob die ausgezahlten Gelder entsprechend eingesetzt worden sind. Sonst zahlt man auch zurück.
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