Müssen Corona-Beihilfen generell zurückbezahlt werden?
vom 29.08.2025, 15:31 Uhr
Eigentlich war ich bisher der Meinung, dass man Corona-Beihilfen nicht zurückzahlen müsste und diese quasi geschenkt bekommt. Nun hat aber eine Bekannte von mir, die ein Nagelstudio betreibt und 2021 solch eine Corona-Beihilfe beantragt und auch bewilligt bekommen hat, eine Rückzahlungsaufforderung erhalten. War das denn schon immer so, dass man Corona-Beihilfen zurückzahlen muss oder kommt das immer auf den Einzelfall an. Kennt ihr auch derartige Beispiele, wo diese Art von Beihilfen zurückgefordert wurden oder wo man darauf verzichtet? Könnte man gegen solch eine Rückzahlungsaufforderung, Widerspruch einlegen?
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