Welche Führerscheine habt ihr?
vom 09.01.2011, 18:43 Uhr
Ich habe wie viele andere hier auch "nur" den B gemacht, natürlich inklusive T,M,S/L und nutze den Mopedführerschein auch aktiv. Leider bekommt man ja heutzutage nicht mehr den kleinen Motorradführerschein dazu, so wie früher in der DDR. Sehr schade ![]()
Ich besitze nur den allgemeinen PKW-Führerschein (ohne Anhänger). Im kommenden Frühjahr möchte ich aber den Motorradführerschein machen, benötige aber noch das nötige Kleingeld. Ein Motorrad habe ich schon. Ich habe eine alte Honda CBR 600 von meinem Onkel geschenkt bekommen. Ich kann es kaum erwarten mit ihm über die Straßen Süddeutschlands zu heizen. ![]()
getku hat geschrieben:Gut möglich, dass es sich wirklich um 7,5 t handelt als um die von mir behaupteten 9 tEs handelt sich dabei auf jeden Fall um Kleinbusse, zu deren Führung ich beispielsweise nicht berechtigt bin aufgrund meines Führerscheins, der "nur" für Kraftwagen bis 3 t gilt. Diese Unterteilung der Führerscheine gilt jedoch, soweit ich weiß, erst seit einigen Jahren.
Kann es denn sein, dass deine Eltern gewerblich oder beruflich Personen mit diesen Kleinbussen transportieren? Sollte das der Fall sein, dann müssten sie nämlich auch einen Personenbeförderungsschein haben, das wäre glaube ich nach den neuen Buchstabenführerscheinen irgendwas mit "D". Es wundert mich nämlich ein wenig, dass du so sehr auf Kleinbus beharrst.
Mir ist übrigens noch eingefallen, dass ich, sicherlich im Gegensatz zu vielen anderen, noch den rosanen Lappen und nicht den Führerschein im Scheckkartenformat habe. Den werde ich auch so lange wie möglich behalten, allerdings gibt es da auch eine Frist. Die alten Führerscheine werden zwar unbegrenzt bis 2033 ausgetauscht, aber ab dem 19.01.2013 werden sie dann nur noch mit einer begrenzten Gültigkeit ausgestellt. Wer also noch so wie ich den rosanen Lappen hat, sollte diesen vor dem 19.01.2013 umtauschen. Und noch ein Tipp: als Besitzer des alten Führerscheins Klasse 3 kann man auf Extra-Antrag einen eingeschränkten LKW-Führerschein erhalten. Für einige Leute sicherlich auch interessant.
diezeuxis hat geschrieben:getku hat geschrieben:Gut möglich, dass es sich wirklich um 7,5 t handelt als um die von mir behaupteten 9 tEs handelt sich dabei auf jeden Fall um Kleinbusse, zu deren Führung ich beispielsweise nicht berechtigt bin aufgrund meines Führerscheins, der "nur" für Kraftwagen bis 3 t gilt. Diese Unterteilung der Führerscheine gilt jedoch, soweit ich weiß, erst seit einigen Jahren.
Kann es denn sein, dass deine Eltern gewerblich oder beruflich Personen mit diesen Kleinbussen transportieren? Sollte das der Fall sein, dann müssten sie nämlich auch einen Personenbeförderungsschein haben, das wäre glaube ich nach den neuen Buchstabenführerscheinen irgendwas mit "D". Es wundert mich nämlich ein wenig, dass du so sehr auf Kleinbus beharrst.
Kleinbus hatte ich leider falsch in Erinnerung, tut mir Leid. Es geht konkret um die C1-Klasse (kleiner LKW?): Diese Klasse ist beim heutigen PKW-Führerschein nicht mit inbegriffen, ebenso wenig die C1E-Klasse (LKW + Anhänger). Die Bus-Klassen mit D sind nicht mit dabei, das stimmt. Dafür bedarf es tatsächlich einer Sondergenehmigung, das stimmt. Danke für die Korrektur
getku hat geschrieben:Kleinbus hatte ich leider falsch in Erinnerung, tut mir Leid. Es geht konkret um die C1-Klasse (kleiner LKW?): Diese Klasse ist beim heutigen PKW-Führerschein nicht mit inbegriffen, ebenso wenig die C1E-Klasse (LKW + Anhänger). Die Bus-Klassen mit D sind nicht mit dabei, das stimmt. Dafür bedarf es tatsächlich einer Sondergenehmigung, das stimmt. Danke für die Korrektur
Ja, da hast du vollkommen Recht: mit dem alten Führerschein Klasse 3 kriegt man automatisch die Klassen C1 und C1E, also darf man bis zu 7,5 Tonnen schwere Fahrzeuge fahren. Züge mit Anhänger dürfen dabei sogar bis zu 12 Tonnen wiegen und insgesamt vier Achsen haben, im Gegensatz zu drei Achsen mit dem alten Führerschein Klasse 3.
Du lagst aber mit den Kleinbussen gar nicht so falsch. Es gibt nämlich tatsächlich Kleinbusse wie beispielsweise den Mercedes Sprinter, der in seiner größeren Version über 3,5 Tonnen wiegt, und dann nicht mehr von einem Fahrer mit dem Führerschein B gefahren werden darf, wenn dieser nach dem 01.01.1999 gemacht worden ist. Dabei spielt dann auch noch die Anzahl der Plätze eine Rolle: insgesamt acht Plätze ohne Fahrerplatz darf ein solcher Kleinbus maximal haben. Alles was darüber hinausgeht, würde dann in die Klasse D fallen.
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