Was macht Hermes wenn eine Sendung beschädigt wurde?

vom 21.07.2025, 12:27 Uhr

In einem anderen Thread hatte ich ja bereits erwähnt, dass ich seit letzten Mittwoch auf meinen Fernseher warte, den ich beim Baur-Versand bestellt hatte. Da ich dreimal nicht anzutreffen war, weil ich ja logischerweise auch noch arbeiten gehe, wurde das Paket immer wieder mitgenommen und trotz Zettel am Briefkasten auch nicht beim Nachbarn abgegeben. Ich meine, der Fernseher hat einen Wert von unter 500 Euro!

Man hat mir dann versprochen, am Samstag zuzustellen, was auch nicht passiert ist. Es hieß dann, es gäbe eine Verspätung und der Fahrer hat das Paket gar nicht auf dem Fahrzeug. Ich leitete dann eine Beschwerde ein und man versprach mir, heute, am Montag zuzustellen. Bis jetzt war aber immer noch niemand da. Ich habe Urlaub und sitze hier, wie auf Kohlen.

Meine Vermutung ist, dass der Fernseher vielleicht beim Transportieren beschädigt wurde und man mir diese Tatsache verschweigt. Auch beim Baur-Versand habe ich schon angerufen und dort sagte man mir, dass der Fernseher definitiv nicht zurückgeschickt wurde. Die Frage ist nur, wo er ist. Ich finde das alles sehr ominös und fühle mich massiv verarscht! Mich würde mal interessieren, wie Hermes das handhabt, wenn Geräte beschädigt werden. Bringen die die dann zur Reparatur? Dafür muss doch dann der Versanddienstleister haften, oder nicht?

Benutzeravatar

» Jacqui_77 » Beiträge: 2968 » Talkpoints: 42,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also eines kann ich direkt sagen: Zur Reparatur schicken die Transportdienstleister eine durch Transport und Lagerung beschädigte Ware sicher von sich aus nicht.

Kenne einen Fall, wo die Ware beschädigt ankam, was man am Paket äußerlich schon ersehen konnte. Die Verpackung war an einer Stelle aufgerissen, und es war ein Klebeband mit Aufdruck "postdienstlich verschlossen" angebracht. Hier konnte ich den Zusteller direkt darauf aufmerksam machen. Habe Fotos gemacht und dem Zusteller das Paket wieder mitgegeben zwecks Feststellung eines Transportschadens. Man könnte auch von einer Annahmeverweigerung mit Protokollvermerk sprechen.

Die Post oder das entsprechende Transportunternehmen schickt das Paket dann an den Onlinehändler zurück. Dieser entscheidet nun, wie er in die Haftung eintritt. Im Klartext, ob er ein neues Gerät, sozusagen im zweiten Anlauf, zuschickt, oder den Kaufpreis rückerstattet, beziehungsweise einen Gutschein über den Warenwert ausstellt. Andererseits kann der Käufer auch den Kaufvertrag annullieren. Ein sogenanntes Widerrufsrecht ist meistens in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, und die werden ja stillschweigend beim Onlinekauf von beiden Parteien vorausgesetzt.

Wenn Ware endgültig untergegangen ist, das heißt, ein Paket wurde nicht zugestellt und läßt sich nicht mehr auffinden beim Transportunternehmen, dann gibt es ein spezielles Verfahren. Kenn das von U*, unserem Haus- und Hoflieferanten. Das ist dann eine durchaus mühselige Prozedur. Sogar derart kompliziert, dass ein Vertreter von U* ins Büro kam, um die Formalitäten abzuklären. Vor allem die genaue Feststellung des "Schadens" birgt Risiken. Da wird dann zum Beispiel ein Kaufbeleg verlangt, den man nicht sofort auffinden kann, weil er in der Registratur der Finance-Abteilung verschollen ist.

Oder der Wiederbeschaffungswert stimmt nicht mit dem Gebrauchswert überein, so dass sich je nach Sichtweise durchaus unterschiedliche Schadensersatzsummen ergeben können. Zum Teil ging es um Geräte, deren Herstellvollkostenpreis sich auf eine fünfstellige Summe belief. Der Hersteller hatte nun Rabatt gegeben, der Streit ging nun darum, ob in dem Falle U* den "Schaden" um dieses Skonto reduzieren dürfe oder nicht. Jedenfalls dauerte die ganze streitige Sache ein Vierteljahr.

In der Zwischenzeit musste unsere Firma kurzfristig dem Kunden gleichwertigen Ersatz liefern, damit dieser seinerseits sein neu eingerichtetes Bürogebäude planmäßig in Betrieb nehmen konnte. Wir haben das Teil dann dem Kunden per Taxikurier geschickt, damit nicht wieder dieselbe Panne bei der Lieferung passiert.

Dann gibt es noch so Sachen, auch selber erlebt, wo ein Zustellversuch angeblich nicht möglich gewesen wäre. Es hieß im Tracking-Tool "Schwierigkeiten bei der Zustellung, Probleme mit der Anschrift". Nach meinem Anruf beim Servicetelefon stellte es sich heraus, dass der Absender sich in den Zeilen vertan hatte. Unter Rubrik "Straße" stand mein Nachname. Und ich wüsste, ehrlich gesagt, nicht, dass mich die Stadtverwaltung dahingehend geehrt hätte, eine Straße nach meinem Namen zu benennen.

Der Service verlangte eine Lieferangabe vom Versender. Und dieser saß in China. Tatsächlich konnte ich einen "Case" aufmachen, und der Versender stellte mir die geforderten Unterlagen zur Verfügung. Und der Transportdienstleister hatte mir nichts dir nichts einfach einen neuen Paketaufkleber draufgepappt.

Erst dann wurde das Paket an mich ausgeliefert. Und ich stellte fest, dass die volle Zustelladresse doch auf dem ersten Versandlabel gut leserlich geschrieben stand. Nur eben nicht in der richtigen Reihenfolge. Ein halbwegs intelligenter Mensch hätte doch auch so richtig zustellen können. Wie es übrigens bei vielen Paketen für mich aus China mit eigenartigen Adresskonventionen, zum Beispiel Postleitzahl am Ende und so weiter, reibungslos geklappt hatte. Kann aber sein, dass der KI-Zustellroboter eben so dumm ist.

Dabei sind unsere Adressangaben doch logisch leicht verständlich aufgebaut und nicht wie in Portugal zum Beispiel mit den komplizierten Postleitzahlen, Edificio und Casa und keine Aufschrift auf Klingelknopf. Wo liegt das Problem?

Im vorliegenden Falle würde ich erst einmal abwarten und mir mit einem frisch aufgebrühten, sprichwörtlichen Tee einen angenehmen Nachmittag machen. Vielleicht ist es die Aufregung nicht wert. Wollen wir hoffen. Fingers crossed.

» Gorgen_ » Beiträge: 1209 » Talkpoints: 437,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^