Abgelaufene Salami bei großer Kette verkauft

vom 08.03.2014, 17:04 Uhr

Bei einer großen Kette haben wir zum zweiten Mal eine sehr schmackhafte Salami gekauft. Beim ersten Mal war das Ablaufdatum weggerissen und bei der gestern gekauften Salami war auf der Banderole - mindestens haltbar bis 28.2.2014 - angegeben.

Warum wir das nicht gleich gesehen haben, ist leicht erklärt, denn die Salami wird hinter der Fleischtheke verkauft und dies nur nach Gramm, aber als eine ganze Stange. Die Verkäuferin legt die Salami auf die Waage und packt sie sogleich in eine Tüte mit dem darauf gehefteten Preis ein. Vielleicht liest jemand von der betroffenen Kette diese Nachricht und schiebt dem Ganzen einen Riegel vor.

Findet Ihr es in Ordnung, eine abgelaufene Salami bei einer großen Kette als Delikatesse zu verkaufen? Wärt Ihr heute zurückgegangen und hättet dies beanstandet oder ist es nicht bei Salamis eher so, je älter und fester, desto schmackhafter werden sie?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Das ist natürlich nicht so schön, wenn dies einem passiert. Natürlich ist es eigentlich ein Unding, dass so etwas passiert, aber es sind eben Menschen, die hinter der Wursttheke arbeiten und da kann so ein Fehler mal passieren, auch wenn es eigentlich nicht sein dürfte. Ich denke nicht, dass bei der Salami nach dem Verfalldatum so viel passieren wird und man diese noch weiterhin essen kann. Aber beschwert hätte ich mich wohl trotzdem. Wenn der Laden in der Nähe ist, wäre ich wohl durchaus nochmal hin gegangen oder gefahren. Wenn der Laden weiter weg ist, hätte ich mich wahrscheinlich schriftlich beschwert.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Ich denke, dass das sehr schade ist, aber durchaus auch vorkommen kann und man als Kunde schon auch selber einen Blick drauf werfen sollte. Ich würde an deiner Stelle aber zumindest eine Beschwerde vortragen. Es kann ja nicht sein, dass da niemand danach sieht, wobei es schon passieren kann, dass man es übersieht. War die Wurst vielleicht heruntergesetzt? Vielleicht wollten sie ja Reste loswerden. Dennoch muss man das schon ansprechen und sollte es auch mit dem Laden klären.

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Die Wurst wurde als spezielle Delikatesse verkauft. Wir hätten das Datum erst sehen können, wenn wir nach der Bezahlung an der Kasse die weiße Tüte aufgerissen hätten, um die Wurst entnehmen zu können. Diese Salamistange war so verpackt, wie in Scheiben geschnittener Schinken, den ich auch erst zu Hause genauestens begutachten könnte.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Das aufgedruckte Datum heißt nicht grundlos MINDESThaltbarkeitsdatum. Das besagt nämlich, dass die Ware bis mindestens dann haltbar ist, aber durchaus auch länger haltbar und vor allem genießbar sein kann.

Jedes Geschäft, welches Ware über eine Bedientheke ausgibt, hat die Verantwortung für den genießbaren Zustand der Ware. Sprich wird dir schlecht durch diese Salami, dann kann das Geschäft haftbar gemacht werden, weil sie dir verdorbene Ware verkauft haben.

Ich weiß allerdings nicht, welche Regelungen es in deinem Herkunftsland dafür gibt. In Deutschland gilt das, was ich bereits nieder geschrieben habe. Die länderspezifischen Gesetze kann man aber mit wenig Aufwand sicherlich im Internet finden.

Vielleicht liest jemand von der betroffenen Kette diese Nachricht und schiebt dem Ganzen einen Riegel vor.

Ich habe nirgends den Namen der Kette gelesen. Wie soll sich also jemand angesprochen fühlen? Noch dazu das Talkteria ja eher ein Forum für einen kleinen Userkreis ist und hier vorwiegend User zu finden sind, die ihrem Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Und wenn du den Namen der Kette genannt hättest, dann wäre der Beitrag eventuell als Rufschädigung zu sehen.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Daher haben wir den Namen der Kette auch nicht genannt und das alles mit einem Foto der Ware und der dazu gehörenden Rechnung dort gepostet, wo man sich bei dieser Kette wegen Unregelmäßigkeiten wenden sollte. Warum dies passiert ist, soll die Kette selbst herausfinden, aber gerade bei einer Dauerwurst ist es nicht so, dass diese nur wenige Tage haltbar wäre und ein Überschreiten der Mindesthaltbarkeitsdauer gerade hier nicht sehr gut rüberkommt. :evil:

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Gerade Dauerwurst ist noch Wochen, wenn nicht gar Monate, nach dem Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Je nach Sorte und Lagerung trocknet die Dauerwurst eventuell. Was aber, je nach dem eigenen Geschmacksempfinden, kein Problem ist. Manche Genießer bevorzugen sogar eine eher trockene Dauerwurst.

Du hast in deinem Eröffnungspost aber bewusst darauf hingewiesen, dass du hoffst, dass jemand Verantwortliches dieser Kette diesen Beitrag hier lesen wird. Wozu dieser Hinweis, wenn du doch im Vorfeld bereits wusstest, dass es sinnvoller ist, den Namen der Kette aus rechtlichen Gründen nicht zu nennen und du noch dazu dich scheinbar direkt an die Firma gewendet hast?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Entscheidung haben wir erst nachher getroffen. Natürlich sollte man hier den Namen der Kette nicht nennen, weil es sich auch um einen Einzelfall handeln könnte. Dennoch ist eine Mindesthaltbarkeit nicht so angesetzt, dass sie bei Dauerwurst nach ein paar Tagen auslaufen würde. Ich kaufe gerade Neapolitaner, die am 26.1.2015 auslaufen. Diese schmecken jetzt ganz anders, als wenn ich sie im Februar 2015 aufessen würde. Ich habe auch nicht gesagt, dass die Salami eklig oder verdorben geschmeckt hätte, aber es ist in Österreich so, dass Waren mit überschrittener Mindesthaltbarkeit nicht mehr oder mit reduziertem Preis in den Märkten angeboten wird.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


aber es ist in Österreich so, dass Waren mit überschrittener Mindesthaltbarkeit nicht mehr oder mit reduziertem Preis in den Märkten angeboten wird.

Ist das gesetzlich geregelt oder machen das einfach nur alle Geschäfte in Österreich so? Hier in Deutschland machen das viele Supermärkte, dass sie Waren, die kurz vor dem Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen, eben reduziert anbieten. Eine gesetzliche Pflicht gibt es aber nicht. Gesetzlich geregelt ist allerdings, dass eben nur Ware verkauft werden darf, die noch genießbar ist und nicht gesundheitsgefährdend ist. Sprich wenn auf einem Artikel ein Mindesthaltbarkeitsdatum von zum Beispiel 30. Juni 2014 steht und der Artikel schimmelt, darf der Artikel nicht verkauft werden. Auch nicht mit dem Argument, der Artikel ist ja noch haltbar.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Die Ketten bieten in Österreich keine abgelaufenen Waren an und wissen auch schon, warum sie dies so handhaben. Eine Kette gibt die Ware sogar gratis her, wenn man eine abgelaufene Packung im Regal findet und diese Packung, sowie eine frische Packung der gleichen Sorte, zur Kasse bringt. Dabei genügt es, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum des Produkts nur um einen einzigen Tag überschritten wurde.

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