Als Fahrer darauf bestehen, dass sich Mitfahrer anschnallen?

vom 19.02.2014, 10:54 Uhr

Ich mache zweimal in der Woche Zumba und belege dafür zwei verschiedene Kurse. Einer der Kurse ist in einem Nachbarort und zwei andere Frauen, die auch in meinem ersten Kurs sind, nehmen ebenfalls daran teil. Daher haben wir uns geeinigt, dass wir Fahrgemeinschaften bilden. So fährt jede Woche eine andere von uns. Letztes mal war dann Frau B mit fahren dran und Frau M und ich wunderten uns, wieso das Auto die ganze Zeit Piepgeräusche machte.

Frau M fragte dann Frau B, ob diese sich nicht mal anschnallen wollte, damit eben das nervige Geräusche aufhört. Frau B meinte aber darauf, dass sie sich nie anschnallen würde und sie hatten wir dann auf der Hin- und Rückfahrt die ganze Zeit das Geräusch, wenn der Fahrer eben nicht angeschnallt ist. Viele neue Autos haben diese Funktion ja. Frau M und ich haben uns natürlich angeschnallt und ich habe mir ausgemalt, was nun mit Frau B passieren würde, wenn es zu einem Unfall käme.

Bald bin ich nun mit dem fahren dran und machen mir Gedanken, wie ich Frau B davon überzeugen kann, dass sie sich in meinem Auto anschnallen muss. Ich möchte niemanden mitnehmen, der sich nicht anschnallt. Ich achte immer sehr darauf, dass sich meine Mitfahrer auch anschnallen. Mein Partner meint nun, dass ich als Fahrer darauf bestehen kann, dass sich Frau B eben anschnallt. Er sagt, dass ich als Fahrer sogar eine gewisse Pflicht habe, dafür zu sorgen, dass sich alle in meinem Auto anschnallen. Kann ich also wirklich darauf bestehen? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wir hatten das Thema mal in der Fahrschule, aber die liegt nun auch schon ein paar Jährchen hinter mir. Soweit ich mich erinnere kannst du als Fahrer nur für nicht angeschnallte Kinder verantwortlich gemacht werden, nicht aber für Erwachsene. Vor allem dann nicht, wenn sich diese Erwachsenen bewusst dazu entschieden haben sich nicht anzuschnallen nachdem sie darauf hingewiesen wurden. Im konkreten Fall würde das also bedeuteten, dass die Frau selber bezahlen muss, wenn du in eine Verkehrskontrolle gerätst. Im Falle eines Unfalls kann es gut sein, dass sich die Versicherung weigern würde die Schadenersatzansprüche einer unangeschnallten Person anzuerkennen oder ihr zumindest eine große Mitschuld an erlittenen Schäden gibt.

Mein Auto hat auch diese Automatik mit Geräusch und Licht, wenn man sich nicht angeschnallt hat und im Gegensatz zu manchen anderen Autos schaltet die sich auch nicht irgendwann von selber aus. Ich empfinde das als störend und es ist natürlich auch eine Ablenkung beim Fahren, die ich einfach nicht haben muss. Ich würde meiner Beifahrerin deshalb sagen, dass sie sich anzuschnallen hat oder sich ein Taxi nehmen kann. Mein Auto, meine Regeln. Warum sollte ich die Fahrt für mich und andere in meinem eigenen Auto unangenehmer als nötig gestalten nur weil so eine Tussi meint, dass die Straßenverkehrsordnung nur für andere gilt?

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Ich denke auch, dass deine Beifahrerin im Falle einer Kontrolle den Bußgeldbescheid selber bezahlen muss. Nur bei Kindern oder anderen schutzbedürftigen Personen, musst du die Entscheidung für einen Gurt treffen. Erwachsene muss man als Fahrer auffordern, aber sie müssen ihn nicht anlegen. Rechtlich verlangen kannst du also nichts von ihr.

Aber ich sehe das wie Cloudy24. Dein Auto, deine Regeln. Immerhin ist es auch für dich nervig, wenn ihr kontrolliert werdet und der Polizist deiner Beifahrerin erst mal einen Bußgeldbescheid ausstellen muss. Es wäre für dich auch sehr belastend, wenn du einen Unfall verursachst, bei dem sie schwer verletzt wird, weil sie nicht angeschnallt war. Und der Unfall wird wahrscheinlicher, weil dich das Warngeräusch sehr stört. Mit diesen Argumenten würde ich darauf bestehen, dass sie sich anschnallt. Es wird ihr schon keinen Zacken aus der Krone brechen.

Falls sie damit argumentiert, dass auch die Gurte im Fall eines Unfalls für Verletzungen sorgen können und sie sich deshalb nie anschnallt, könnte sie ja wenigstens den Gurt hinter ihrem Rücken langführen und einstecken. Dann piept die Warnung wenigstens nicht stundenlang. Oder gibt es auch eine Warnung für die Rücksitze? Wenn nicht, muss sie eben hinten sitzen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Warum willst du eine erwachsene Person, die für sich selbst verantwortlich ist, zu etwas zwingen? Eine Aufforderung und der Hinweis, dass sie das Bußgeld im Falle einer Kontrolle selbst zahlen muss, reichen da völlig aus. Man ist als Fahrer nicht dafür verantwortlich, dass sie andere erwachsene Mitfahrer anschnallen. Daher wäre es mir als Fahrer ziemlich egal, wenn anderen Menschen ihre eigene Sicherheit nicht wichtig ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich mache es in solchen Fällen ganz einfach. Wenn ich weiß, dass sich die Person nicht anschnallen will, sage ich, dass ich erst fahre, wenn alle Leute angeschnallt sind und das mache ich dann auch. Unter dem Zeitdruck und dem Reden der anderen Personen wird sie sich schon anschnallen. Es ist einfach auch das eigene Gewissen, was mich nicht dazu bringen würde in so einem Fall loszufahren. Immerhin kann man ja auch mal einen Unfall haben und dann gibt man sich ja auch die Schuld, wenn die Person durch das Nichtanschnallen mehr Schaden hat.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Warum willst du eine erwachsene Person, die für sich selbst verantwortlich ist, zu etwas zwingen?

Weil es in der Straßenverkehrsordnung steht. Laut § 23 unter sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden Personen steht:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.......(§ 17 Absatz 1).

Unter Besetzung versteht man die Beifahrer. So habe ich das in der Fahrschule gelernt und so ist es Pflicht. Ich würde keinen Meter fahren, wenn sich in dem Auto, welches ich führe eine Person befindet, die sich nicht anschnallen will. Dann soll diese zu Fuß gehen. Der Fahrer ist nun mal für die Sicherung der "Ladung" zuständig. Und wenn der Beifahrer als Geschoss durch die Windschutzscheibe fliegt und noch andere Autos oder Personen gefährdet, dann ist sie nicht nur alleine für sich verantwortlich. Das Nicht-Anschnallen ist eine Ordnungswidrigkeit und wenn ich es dulde, dann dulde ich eine Ordnungswidrigkeit und bin damit mit verantwortlich.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich hätte zwar nun keine Paragraphen zur Hand, wie Diamante, aber ich war seither auch der Überzeugung, dass der Fahrer dafür Sorge zu tragen hat, dass seine Mitfahrer angeschnallt sind. Egal ist es dabei, ob es sich nun um Kinder oder um Erwachsene handelt. Zudem sollte eigentlich jeder Erwachsene soviel Verstand besitzen und wissen, dass selbst bei einer sehr geringen Geschwindigkeit schwere Verletzungen auftreten können, wenn man einen Unfall hat. Es ist komplett fahrlässig, wenn man sich nicht anschnallt.

In deinem Fall, würde ich das Frau B unmissverständlich klar machen, dass du sie nur in dem Falle dass sie sich anschnallt, beförderst. Ansonsten muss sie laufen oder ihr eigenes Auto nehmen. Ich würde da keinerlei Kompromisse machen, denn wenn man sich so benimmt in einem fremden Auto, wie es Frau B in ihrem eigenen Auto gemacht hat und ihr zudem das Gepiepse die ganze Fahrt ertragen musstet, dann zeigt mir das eigentlich nur, dass Frau B entweder sehr unwissend ist oder sich einfach nur dumm und provozierend verhält. Das würde ich mir nicht gefallen lassen und sie eben nicht befördern.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also ich finde diese Begründung von Frau B einfach nur kindisch und unverantwortlich. Mal ganz abgesehen davon, dass ich als Fahrer verpflichtet bin, auch dafür zu sorgen, dass meine Mitfahrer angeschnallt und damit ordentlich gesichert sind, so möchte ich es auch aus eignem Interesse schon, dass sich alle anschnallen. Schließlich hätte ich im Falle eines Unfalls auch nicht gerne Frau B auf mir liegen, die durch die Wucht des Unfalls durch die Gegend geschleudert wurde.

Und mit diesem kindischen Argument, dass sie sich nie anschnallen würde, kommt bei mir noch nicht mal ein Kind durch. Dann entgegne ich, dass ich eben nie losfahre, wenn nicht alle angeschnallt sind. Und für den Fall, dass Frau B fährt, antworte ich eben, dass ich nie mit jemandem fahre, dem alles so egal ist, dass er sich nicht einmal selbst anschnallt. Außerdem fahre ich nie in einem Auto mit, das die ganze Zeit so nervig piept.

Diese Funktion mit dem Piepen kenne ich seitdem ich ein neues Auto habe, auch. Ich schnalle mich normalerweise immer an. Wenn ich es nicht mache, fehlt mir sogar richtig etwas. Als ich letztens dann nur auf einem privaten Parkplatz rangieren wollte und mich dafür dann ausnahmsweise mal nicht anschnallte, hat mich schon für diese kurze Zeit das Piepen so stark gestört, dass ich allein deswegen mich doch anschnallte. Es hätte mich sonst wahnsinnig gemacht.

» Johannisbeere » Beiträge: 11 » Talkpoints: 2,83 »


Das Nicht-Anschnallen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird, so weit ich weiß. Wenn man denn von der Polizei oder desgleichen erwischt wird. Zu dem bist du dafür verantwortlich, dass du darauf achtest, dass du angeschnallt bist, wenn du das Auto fährst. Aber zu dem bist du auch für deine Mitfahrerinnen verantwortlich. Wenn du das Auto fährst und deine Mitfahrerinnen nicht angeschnallt sind, bist du dafür verantwortlich und kannst dafür auch bestraft werden. So habe ich es zumindest gelernt.

Zu dem würde ich persönlich auch keine Person mit in mein Auto mitfahren lassen, wenn die Person nicht bereit ist, sich anzuschnallen. Nicht nur, dass ich dafür belangt werden kann, finde ich auch, dass die Sicherheit für meine eigene Person und für die Sicherheit der anderen Straßenverkehrsteilnehmer, so wie meiner Mitfahrer, an erster Stelle steht. Also, wenn deine Mitfahrerin der Meinung ist, dass sie sich nicht anschnallen möchte, wenn du sie darum bittest, dann muss sie sich wohl oder übel eine andere Mitfahrgelegenheit suchen oder halt zu fuß gehen. Immer hin kannst du in deinem Auto entscheiden, wer mitfahren darf und, wer nicht. Und, wenn sie sich nicht an die Regeln hält, hat sie halt selber schuld. Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall darauf bestehen, dass die Mitfahrerin sich anschnallt. Ansonsten würde ich ihr klarmachen, dass ich keinen Zentimeter fahre, wenn sie sich nicht anschnallt oder, dass sie halt aussteigen muss.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Auf dieser Seite steht aber, dass der Fahrer nur darauf hinweisen sollte, dass sich Beifahrer und Mitfahrer anschnallen. Er selbst kann niemanden dazu zwingen und wird auch bei einer Kontrolle nicht mit dem Bußgeld belegt.

Schaut man dazu auf dieser Seite findet man weiter unten auch Urteile. Schaut man sich da nur die Stichpunkte an, so sieht man, dass man einen Fahrer nirgends in die Mithaftung zieht, wenn es sich um erwachsene Personen gehandelt hat. Einzig die nicht angeschnallten Geschädigten müssen eventuell mit weniger Schadensersatz rechnen, da ihnen eine Mitschuld gegeben wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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