Amazon A-bis-Z-Garantie ist nur fünfmal gültig
Wenn man bei einem Kauf, den man über den "Marketplace" von Amazon gemacht hat, also wenn man über die Website von Amazon bei einem Dritthändler etwas bestellt hat, dann kann man, falls dieser Händler die Ware nicht liefert oder kaputte Ware liefert und daraufhin auf Reklamationsanfragen nicht mehr reagiert, notfalls direkt bei Amazon einen Garantie-Service in Anspruch nehmen.
In diesem Fall versucht Amazon erst einmal, mit dem Verkäufer zu verhandeln. Einige Verkäufer scheinen sich nämlich, sobald Amazon selber eingreift und droht, den Dritthändler sonst von der Plattform zu verbannen, doch plötzlich wieder "aufzuwachen" und sich dann um kaputte oder fehlende Lieferungen zu kümmern. Sollte jedoch weiterhin keinerlei Form von Reaktion seitens des Händlers erfolgen, so erhält man direkt von Amazon sein Geld für die fehlerhafte oder fehlende Bestellung zurück. Bis diese Entscheidung, ob in dem Fall ein Rückerstattungsanspruch besteht oder nicht, gefällt wurde, können aber schon einmal einige Wochen vergehen. Nur, falls man per Amazon-Gutschein die Bestellung gezahlt hatte, dann besteht wohl die Möglichkeit, sich das Gutschein-Guthaben auch direkt wieder rückbuchen zu lassen.
In den Nutzungsbedingungen für diese Amazon A-bis-Z-Garantie steht, dass man diesen Service allerdings nur fünfmal nutzen kann. Wenn man zum sechsten Mal ein Problem mit einem Händler hat, der seine Ware nicht herausrückt oder defekte oder falsche Artikel sendet und sich danach erst einmal tot stellt, dann bekommt man das Geld wohl nicht mehr erstattet. Dabei ist es, wie es aussieht, auch ziemlich egal, wie lange man schon Kunde bei Amazon ist. Die Garantie kann man genau 5x in Anspruch nehmen, egal, ob man das über zehn Jahre verteilt tut, oder aber die fünf Probleme bereits binnen eines halben Jahres hat. Danach ist wohl einfach nichts mehr zu machen. Andererseits würde ich so etwas auch nicht fordern wollen, da dieser Service offenbar eine reine Kulanz-Leistung von Amazon.de ist. Man sollte schon froh sein, dass es diese Leistung überhaupt gibt. Aber Amazon scheint eben an der Zufriedenheit seiner Kunden doch einiges gelegen zu sein.
Darüber, ob man normalerweise überhaupt irgendwann einmal auf sechs Reklamationsfälle kommt, die schief laufen, oder ob das schon eine sehr hohe Anzahl wäre, kann man sich wohl streiten. Ich glaube, meine erste Bestellung hatte ich bei Amazon bereits 2004 bemacht, also nutze ich Amazon schon seit über zehn Jahren mehr oder minder regelmäßig. Seitdem ich hier im Forum bin, sogar relativ oft, und das sind jetzt auch schon wieder über fünf Jahre. Und in der ganzen Zeit hatte ich bisher nur ein einziges Problem mit einem Marketplace-Händler. Damit hatte ich sicherlich auch eine ganze Menge Glück, das muss ich zugeben. Ich hoffe ehrlich gesagt auch, dass das jetzt so bleibt. Ein unseriöser Händler hat mir schon gereicht. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es möglicherweise auch User gibt, die sehr viel bei Amazon bestellen, und die dann durchaus auch drei Probleme im Jahr mit den Markenplacehändlern haben, die sich ohne Mithilfe von Amazon-Mitarbeitern wohl gar nicht mehr lösen ließen.
Die Einschränkung von fünf Garantiefällen gilt, wie gesagt, pro Account. Aber was wäre nun, wenn sich jemand, der die Höchstgrenze erreicht hat, einfach abmeldet, seinen Account löscht, und nach einer Weile einen neuen einlegt? Hätte er dann erneut fünf Garantiefälle übrig, oder würde Amazon ihm die verwehren, mit der Begründung, dass er als Person ja bereits mit dem letzten, gelöschten Account alle fünf in Anspruch genommen hat?
Und wenn die Person nun beim neuen Account erst einmal nicht "wiedererkannt" wird, und erst später auffällt, nachdem ein weiterer Garantieanspruch bereits genehmigt wurde, dass der Mensch ja mit dem letzten Account schon die volle Zahl der Garantiefälle ausgeschöpft hatte, was passiert dann? Kann das für den sechsten Fall rückgezahlte Geld wieder abgezogen werden?
Und falls sich ein User beim zweiten Account möglicherweise mit einem anderen seiner mehreren Vornamen anmeldet, könnte man ihm dann unterstellen, er habe das getan, um nicht mehr mit seinem ersten Account in Verbindung gebracht zu werden, und das als Art Betrugsversuch werten? Wäre das strafbar?
Wo hast du diese Information denn her? Ich habe zwar solche Probleme noch nie gehabt und deswegen auch nie diese Garantie an Anspruch nehmen müssen. Aber auch bisher noch nie was davon gehört oder gelesen, dass man den Service nur für fünf Fälle in Anspruch nehmen kann.
Punktedieb hat geschrieben:Wo hast du diese Information denn her? Ich habe zwar solche Probleme noch nie gehabt und deswegen auch nie diese Garantie an Anspruch nehmen müssen. Aber auch bisher noch nie was davon gehört oder gelesen, dass man den Service nur für fünf Fälle in Anspruch nehmen kann.
Schau mal hier

Maximale Anzahl von A-bis-z-Garantieanträgen
Bitte beachten Sie: Sie können insgesamt nur 5 A-bis-z-Garantieanträge für Bestellungen über Amazon.de Marketplace stellen. Zurückgezogene Anträge werden bei der Berechnung der maximalen Anzahl nicht berücksichtigt. Käufer, die Bestellungen bei Amazon.de Marketplace über die Website von Amazon.de bezahlen, erhalten bis zu 2.500 EUR (einschließlich Versandkosten).
Ich muss zugeben, dass ich das noch nicht entdeckt habe und ich habe auch diese Seite erst nicht gefunden. Habe einfach mal bei einer alten Bestellung angeklickt, dass ich so einen Antrag stellen will und da kam ein link zu dieser Seite. Ich finde das auch sehr versteckt und ich denke, dass es schon offensichtlicher sein sollte.
Ich finde diese Regelung auch ziemlich blöd. Wenn sie sagen würden, dass man innerhalb eines gewissen Zeitpunkts nur x Anträge stellen kann, wäre das ok. Aber wenn man beispielsweise 10 Jahre Kunde dort ist und in der Zeit eben so viele Anträge stellen muss, weil man auch viel bestellt und da auch viel daneben gehen kann, verstehe ich es nicht mehr.
Ich weiß, dass ich einmal diese A-Z Garantie in Anspruch nehmen musste. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich in den vielen Jahren die vielleicht doch noch mehr beansprucht habe. Kann man eigentlich irgendwo einsehen, ob man diese Garantie schon ausgereizt hat? Vor allem finde ich es schon dreist, dass sogar zurückgezogene Anträge mit dazu gehören.
@Diamante: In dem von Dir zitierten Auszug aus den Bedingungen steht doch ausdrücklich, dass zurückgezogene Anträge bei der Berechnung der maximalen Anzahl nicht berücksichtigt werden. Von daher ist zumindest dieser Punkt doch in Ordnung.
Dass diese Garantie auf insgesamt fünf Fälle beschränkt wird, ist schon eher etwas ärgerlich. Einerseits verstehe ich, dass Amazon nun nicht dauernd als Retter einspringen will, dem Kunden hilft das dann aber auch nicht weiter. Für mich heißt das, dass ich bei marketplace-Käufen zukünftig noch genauer hinsehe, ob es schon mal irgendwo Schwierigkeiten mit dem Verkäufer gab.
Da die meisten Händler doch zuverlässig sind, ist es eher unwahrscheinlich, dass man jemals die Zahl von 5 Anträgen erreicht, aber möglich ist es schon. Von daher fände ich es auch besser, wenn diese Grenze eben für einen bestimmten Zeitraum gelten und dann wieder zurückgesetzt werden würde.
Ich selbst musste erst einmal einen solchen Antrag stellen. Der Verkäufer hatte die Ware gar nicht erst verschickt und konnte auch nicht angeschrieben werden, da seine bei Amazon hinterlegte Email-Adresse anscheinend gar nicht gültig war. Nach meinem Garantieantrag hat er dann von sich aus die Bestellung storniert und ich hatte mein eingesetztes Gutschein-Guthaben zurück. Ob dieser Antrag nun zu den 5 zählt, weiß ich nicht, aber ich denke nicht, da Amazon letztendlich nicht einspringen musste. Da der Verkäufer nicht versandt und auch keinen Versand bestätigt hatte, hat er ja erst gar kein Geld bekommen.
Das ist für mich eine gute Information. Ich hatte in letzter Zeit auf Amazon etwas Schwierigkeiten und müsste wohl in diesem Sinne bald auf diese 5 Amazon A bis Z Garantieanspruch kommen. Was mich dabei aber stört ist, dass es ja nicht meine Schuld ist, wenn ich eine solche Garantieanspruch geltend machen muss. Wenn ein Artikel zurückgesendet werden muss, weil er defekt ist, dann muss ich dies tun oder eben mitteilen.
Ich hoffe nicht, dass es so arg streng bewertet wird und dies nur kontrolliert wird, wenn der Besteller immer einen Antrag stellt, ansonsten würde doch nichts dagegen sprechen, wenn man über diese 5 Anträge kommt oder nicht? Und was macht man, wenn man über diese fünf Male überschreitet? Kann man da nichts Rechtliches machen?
Wenn man hier aber herausfiltern will, welcher Verkäufer gut ist oder nicht, kann man auch hier Probleme bekommen. Ich hatte letztens über einen Händler gekauft, der im Großen und Ganzen eine gute Bewertung von 98 Prozent hatte. Somit lasse ich mich überzeugen und gebe denjenigen auch eine Chance, sodass ich auch mit dieser Einschätzung nicht klar kam. Muss man dann in Zukunft nur noch auf die Bewertungen anderer Käufer achten und eine 100 prozentige Einschätzung folgen? Aber auch hier könnte mal was passieren.
Also dass irgendwo aufgelistet wäre, im Account, wie viele der maximal fünf Anträge man bereits genutzt hat, habe ich bisher noch nicht gesehen. Aber intern werden die Amazon-Mitarbeiter es sicherlich irgendwo aufgelistet haben, und danach entscheiden können, ob man nun noch eine Entschädigung erhalten kann, oder nicht.
Transparenter wäre es aber natürlich, wenn man das selber auch jederzeit ablesen könnte. Vielleicht sollte einfach jemand bei Amazon einen Vorschlag dazu einreichen? Die sind da wirklich oft sehr hilfreich und setzen solche Wünsche, wenn sie plausibel geäußert werden, auch gerne um. Bei der Gelegenheit könnte man vielleicht auch gleich mal fragen, ob nicht freundlicherweise überdacht werden könnte, die fünf Garantiefälle als Maximum auf einen bestimmten Zeitraum zu beschränken. Dass fünf Fälle für jemanden, der zehn Jahre dort Kunde ist, eher wenig sind, dürfte verständlich sein.
iggiz18, wenn Du die fünf Garantiefälle überschritten hast, wirst Du sicherlich juristisch gegen den Händler vorgehen können, wenn wirklich ein Betrugsfall oder Bruch des Kaufvertrages vorliegt. Aber das wäre dann wohl Dein eigenes Problem und Du müsstest erst einmal selber Deinen Anwalt zahlen, und so weiter. Eine Hilfe von Amazon bekäme man dann wohl leider nicht mehr. Da liegt der Nachteil. Ansonsten kann man natürlich immer, auch bei bestehenden Garantiefällen, einen Anwalt einschalten, ganz unabhängig davon, ob man noch den Amazon-Kundenservice da mit einbezieht, oder nicht.
Übrigens hatte ich bisher einen einzelnen Garantiefall. Zu dem Zeitpunkt, zu dem ich die Bestellung aufgegeben hatte, waren die Bewertungen des Händlers auch nicht schlecht. Aber dann hagelte es urplötzlich nur noch negative Bewertungen und irgendwie wurden etlichen Kunden keine Waren mehr geliefert. Keine Ahnung, woran das lag. Da war ich jedenfalls sehr froh, per Garantieantrag zumindest von Amazon direkt das Geld zurück zu bekommen. Wenn das nicht möglich gewesen wäre, hätte mich das schon sehr geärgert, denn der Händler war weder per Telefon noch über das Internet zu kontaktieren und ohne anwältliche Hilfe hätte ich mein Geld wohl nie wieder gesehen.
@Wawa666: Danke für deine Benachrichtigung. Ich weiß aber nicht, ob ich wirklich einen Anwalt wegen einen Artikel aufsuchen würde. Wahrscheinlich würde ich es mir so überlegen, dass ich nach den Preis des Artikels gehen würde. Sind diese unter 20 Euro würde ich es wohl hinnehmen, erst über den Betrag einen Anwalt einschalten. Man kann ja außerdem auch das Glück haben, dass der Verkäufer einsichtig ist und storniert. Dabei weiß ich nicht mal, ob dies auch als Garantie über Amazon läuft.
Schade finde ich jedoch, dass Amazon nicht einen Käuferschutz wie Ebay bietet. Aus diesem Grund kaufe ich auch lieber bei Ebay ein, aber die Artikel werden für mich bei Amazon auch immer mehr. Vielleicht werde ich Ihnen meinen Wunsch mal mitteilen, vielleicht könnten Sie somit sogar Paypal integrieren, sodass mehr Käufer zustande kommen würden. Ich würde es zumindest bevorzugen.
Ich bin auch sehr oft bei Amazon unterwegs und habe auch schon unzählige Bestellungen aufgegeben. Bisher musste ich aber glücklicherweise nur ein einziges Mal diesen A-Z Garantieanspruch benutzen. Ich hatte etwas bei einem Händler in Großbritannien bestellt, allerdings kam die Ware niemals bei mir an. Ob der Händler die Ware einfach nicht weggeschickt hat oder es unterwegs verloren gegangen ist, kann ich leider nicht sagen, da der Verkäufer auch nicht wirklich auf meine Emails reagiert hatte.
Irgendwann hat es mir dann auch gereicht und ich habe dann Amazon eingeschaltet. Diese haben den Fall dann geprüft und im Anschluss habe ich dann auch mein Geld zurückbekommen. Das fand ich echt gut. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Anzahl der Anträge auf 5 beschränkt wird, weil es gewiss auch Kunden gibt, die das ausnutzen. Sie bestellen Ware, die keine Sendungsverfolgung bietet, bekommen diese und stellen im Anschluss den Antrag. Nachweisen kann man das dann eventuell nicht und man hat dann die Ware und das Geld. Allerdings weiß ich auch nicht, ob es wirklich viele Leute machen würden - ich denke eher nicht. Ich bin auch der Meinung, dass nach einer gewissen Zeit die Anträge gelöscht werden sollten, so dass man nochmals neue Anträge stellen kann. Das finde ich fair, denn es kann ja echt sein, dass man mal Probleme bei Amazon hat und es wäre echt schade ums Geld, wenn man seine Anträge einfach schon aufgebraucht hat, obwohl man ja im Prinzip nichts dafür kann.
Es gibt gute Nachrichten. Ob mein Thead hier der Auslöser war, oder eine E-Mail von einem von Euch, oder vielleicht auch gar keiner hier aus dem Forum, weiß ich nicht.
Allerdings habe ich gerade gestern leider mal wieder die Seiten zu A-bis-Z-Garantie aufrufen müssen. Aktuell muckt nämlich mal wieder ein Marketplace-Händler herum, schickt die Ware nicht und antwortet auch auf keinerlei E-Mails. Also wird es wieder Zeit, sich mit dem Problem an Amazon zu wenden. Und was konnte ich dabei feststellen? Das Höchstlimit für Garantieanträge steht nun bei 50 statt der vorherigen 5 Stück! Das ist doch schon einmal eine schöne Erhöhung und wohl eher eine angemessene Zahl.
Da bin ich schon etwas beruhigt, denn, wie gesagt, ich habe nun schon den zweiten Fall, in dem ich diese Garantie brauche, erleben müssen. Und das innerhalb von nicht einmal einem halben Jahr. Nicht, dass ich immer nur "unseriöse" Waren bestellen oder mich an dubiose Händler wenden würde. Es sind ganz normale Händler und geläufige Waren, die sie anbieten. Allerdings scheint es da wirklich immer häufiger Leute zu geben, die in Sachen Service absolut defizitär sind oder auf einmal einfach werden. Ich habe es schon erlebt, dass bei Händlern plötzlich die positiven Bewertungen von 100% oder 99% auf 50% absanken. Da bin ich schon sehr froh, dass es die Amazon-A-bis-Z-Garantie gibt und dass ich sie nun auch ohne große Sorgen wohl ausreichend oft nutzen können werde, sofern sie leider notwendig wird.
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