Meine Erfahrungen zum Thema Mahnbescheid

vom 16.12.2006, 17:35 Uhr

Hallo ihr Lieben


damit euch nicht das gleiche Schicksal wie mich ereilt, hier mal etwas zum Thema Mahnbescheid:

Eines Tages flatterte bei mir eine Rechnung ins Haus, von einer Firma, die mir nicht bekannt war, eine Summe von knapp 300 Euro sollte ich bezahlen. Die Rechnung habe ich ignoriert, schließlich habe ich nichts gekauft, warum soll ich dann auch eine Rechnung bezahlen? schon bald kam die erste Mahnung, die 2. Mahnung... und schließlich nette Schreiben eines Inkassounternemens, das von der Firma, die den Betrag von mir verlangt, beauftragt wurde - zu dem Betrag kamen dann gleich noch Inkassogebühren von fast 100 Euro dazu... auch diese Schreiben hab ich ignoriert, auch wenn sie immer dringlicher wurden. Schließlich bekam ich einen Brief in dem mir mitgeteilt wurde, dass nun ein Mahnbescheid gegen mich beantragt wird, was dann auch im Schufa Verzeichnis steht! Kurze Zeit später hatte ich dann auch den Mahnbescheid im Briefkasten... und darüber war ich erstmal geschockt, dachte das sind immer nur leere Drohnungen der Inkassounternehmen... Nunja, jedenfalls hab ich nach dem Rat einer Kollegin dem Mahnbescheid widersprochen, das muss man inenrhalb von 14 Tagen tun, denn ansonsten ist die gesetzliche Widerrufsfrist vorbei. Normalerweise geht dann alles in ein gerichtsverfahren über, aber die Firma hat nach diesem Widerspruch nichts mehr von sich hören lassen, wohl weil sie ja im Unrecht waren... hätte ich tatsächlich was gekauft, wäre ein gerichtsverfahren nur abwendbar gewesen, wenn ich die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahnbescheids bezahlt hätte.

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» Sandra » Beiträge: 254 » Talkpoints: -0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Warum hast du nicht gleich die Firma nach der ersten Rechnung angeschrieben und den Nachweis des Kaufvertrages verlangt? Da hättest du dir ein paar Nerven gespart...

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Sache mit dem Mahnbescheid ist heutzutage leider gängige Praxis. Viele Betrügerfirmen spekulieren darauf, dass ihre angeblichen Kunden dann Angst bekommen und lieber den ausstehenden Betrag zahlen. Denn Post vom Gericht zu bekommen macht den meisten Menschen schon ersteinmal Angst. Doch ich weiß aus meinem Studium, dass es absolut einfach ist, einen Mahnbescheid vom Gericht zu erlangen und er ist auch nicht besonders teuer (hängt von der ausstehenden Summe ab).

Der Gläubiger muss vor Gericht auch nicht nachweisen, dass die Forderung tatsächlich entstanden ist, sondern nur ein Formular ausfüllen. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von 2 Wochen (und zahlt auch nicht), wird in der Regel ein Vollstreckungsbeschluss erlassen. Nach einem Widerspruch hat der Gläubiger die Möglichkeit ein streitiges Verfahren zu beginnen. Dabei kommt es zum Gerichtsverfahren. Allerdings wird dies ein unseriöser Schuldner nicht machen, da er ja vor Gericht keinerlei Beweise hätte. Wenn man sich also im Recht fühlt, sollte man auf alle Fälle widersprechen und sonst zahlen. Schlechteste Vorgehensweise ist das ignorieren!

» charlean » Beiträge: 11 » Talkpoints: 6,89 »



Hallo zusammen,

also zum einen gibt es natürlich betrügerische Firmen, die vermeintlich entstandene Kaufverträge mahnen. Hier ist es wichtig gegen die vermeintliche Rechnung sofort schriftlich Widerspruch einzulegen. Zum anderen sofort einen schritlichen Nachweis über den anscheinend entstandenen Kaufvertrag zu verlangen. Das kann bei einer kostenpflichtigen Anmeldung auf einer Homepage die Bestätigungsmail sein, bei einer schriftlich zugesandten Rechnung eine Kopie dieser Rechnung, etc. Es ist wichtig bei dem Widerspruch darauf hinzuweisen, dass man keinerlei Rechnung oder Bestätigung erhalten hat. Falls man doch den Fehler gemacht hat sich auf einer solchen Seite anzumelden und keine Rechnung erhalten hat gibt es immer noch die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht angemessen klar ersichtlich sind. Allerdings sollte der nachträglich eingelegte Widerspruch gegen die nicht erhaltene Rechnung genügen.

Falls es sich nicht um eine solche Abzock Masche handelt und man tatsächlich eine Rechnung erhalten und gegen diese keinen Widerspruch eingelegt hat so bleibt einem keine weitere Möglichkeit als diese auch zu bezahlen. Das sollte man dann auch so schnell als möglich tun, denn ansonsten häufen sich nur Mahngebühren und es droht am Ende auch die Inkassofirma und ein Schufa Eintrag.

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» suissefinance » Beiträge: 71 » Talkpoints: 58,59 »



Hey,
meine Güte hast du gute Nerven. Ich hätte spätestens bei der ersten Mahnung schonmal angefragt um was es sich eigentlich handelt. Das du dann auch noch die Inkassounternehmen bzw das Inkassounternehmen komplett ignoriert hast, respekt. Gratuliere dir zum durch halten und dazu das du gesiegt hast.

Solche Firmen gibt es sehr oft, ich selbst hatte auch schon mit solchen "Firmen" zu tun. Kämpfen und sich nicht unter kriegen lassen, ist da das einzig Richtige.

» Audimaus1 » Beiträge: 106 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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