I-Phone-Wecker am Wochenende nicht ausstellen können?

vom 06.07.2025, 10:49 Uhr

Der Sohn meiner Vermieter hat ein I-Phone und sein Zimmer ist blöderweise genau über meinem Schlafzimmer. Und irgendwie kriegt er es nicht gebacken, diesen Wecker auf seinem Telefon am Wochenende auszustellen. Zumindest meinte sein Vater letztens zu mir, dass das wohl beim I-Phone nicht geht, den Wecker tageweise einzustellen. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, denn beim Samsung Smartphone geht es ja auch.

Das Problem ist, dass dieses Gedudel dann über ca. zwanzig Minuten geht und ich davon wach werde, er aber anscheinend nicht. Er ist schwerhörig, wofür er ja nichts kann, aber man könnte doch den Wecker Samstag und Sonntag auch ausstellen. Gestern und heute früh ging es munter um 08:00 Uhr los und gestern dudelte es dann fast eine halbe Stunde. Ich stehe aber erst um 08:30 Uhr auf und so fehlt mir jedes Mal eine halbe Stunde Schlaf. Und ich weiß auch, dass er so früh eigentlich noch gar nicht aufsteht, weil er wohl bis mittags schläft.

Von daher erschließt sich mir nicht, warum man bei einem I-Phone den Wecker an bestimmten Tagen nicht ausstellen kann. Bei meinem Samsung-Handy kann ich das ja auch, dazu muss man nur die Tage, an denen man nicht geweckt werden möchte, einfach auslassen. Hat hier jemand eine Idee, wie das geht? Vielleicht könnte ich dem jungen Mann mal einen Tipp geben, denn mich nervt das unsagbar.

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2969 » Talkpoints: 42,68 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Würde mit dem Vermieter reden. Sind die Wohnungen denn derart hellhörig? Störungen der Nachtruhe hat der Mieter nicht hinzunehmen. Es gelten einmal die üblichen Ruhezeiten, in denen unnötiger Lärm tunlichst zu vermeiden ist. Und dann auch sonst hat jede Störung der Nachbarn zu unterbleiben. Das Verhalten der Mieter ist stets so einzurichten, dass sich keiner gestört fühlt.

In einem Mustermietvertrag seht zum Beispiel geschrieben: "Der Wohnungscharakter des Hauses verlangt ein Höchstmaß an gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme, und der Mieter bekundet sein diesbezügliches Einverständnis ausdrücklich mit Unterschrift auf Mietvertrag-ergänzenden Bestimmungen."

Nebenbei bemerkt stellt eine Schwerhörigkeit keinen Freibrief dar, andere Mitbewohner des Hauses mit lauter Musik und dergleichen zu belästigen. Auch lautes Türenzuschlagen gehört in diese Kategorie. Wenn Leute ihren Frust über ihre Behinderung irgendwie loslassen wollen, sollen sie das anders gestalten. Da gibt es genug Sozialtherapie für.

Zunächst das direkte Gespräch mit dem Kontrahenten suchen, wenn das nichts fruchtet, den Vermieter und einen als Mediator fungierenden Fachmann einschalten.

» Gorgen_ » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 440,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Jacqui_77 hat geschrieben:Von daher erschließt sich mir nicht, warum man bei einem I-Phone den Wecker an bestimmten Tagen nicht ausstellen kann. Bei meinem Samsung-Handy kann ich das ja auch, dazu muss man nur die Tage, an denen man nicht geweckt werden möchte, einfach auslassen. Hat hier jemand eine Idee, wie das geht? Vielleicht könnte ich dem jungen Mann mal einen Tipp geben, denn mich nervt das unsagbar.

Natürlich kann man auf dem iPhone festlegen, an welchen Tagen der Wecker klingelt. Das geht auch ganz einfach. Stellt man einen neuen Wecker, legt man zunächst die Zeit fest. Darunter sind dann verschiedene weitere Einstell-Möglichkeiten. Die erste ist gleich "Wiederholen". Hier kann man die Wochentage auswählen.

Das gleiche geht auch mit bereits gespeicherten Weckern. Einfach die Einstellung bei "Wiederholen" entsprechend anpassen (und natürlich sichern).

» bsm123 » Beiträge: 1256 » Talkpoints: 14,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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