Preisbewußte Kunden treffen bei Ihrer Suche nach Schnäppchen immer wieder auf Aussagen wie "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" .... Lass dich nicht von solchen Sätzen irritieren! Natürlich muss auch reduzierte Ware genauso "einwandfrei" verkauft werden, wie teurere Ware (außer Sie ist entsprechend mit Sachen wie: Farbfehler, 2. Wahl oder ähnlichem gekennzeichnet). Findet man im Nachhinein doch einmal Fehler an der Ware und will umtauschen, so ist der Händler zur "ganz normalen" Gewährleistung verpflichtet (Gewährleistungspflicht: 2 Jahre). Das heißt konkret, er kann versuchen die Ware zu reparieren (bis zu 2x) oder er kann gleichwertigen, fehlerfreien Ersatz beschaffen! Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Kunde auch sein Geld zurück fordern!
Leistungen wie "Bei nichtgefallen Geld zurück", sind ohnehin freiwillig! Solche Versprechen können Verkäufer machen um ihre Konkurrenzfähigkeit zu verbessern und beim Kunden "zu werben". Sie sind freiwillig und damit sie zur Anwendung kommen können, müssen Sie explizit vereinbart werden. Ist dies nicht vereinbart kann der Verkäufer die Rücknahme einer fehlerfreien Ware sehr wohl verweigern (und das auch, wenn Sie nicht reduziert war)!
Oft pochen Händler auf Ihr Recht "Sie haben reduzierte Ware gekauft!" Lassen Sie sich im Fall eines Defekts an der Ware nicht davon beeindrucken, sondern verweisen Sie auf die Paragraphen: §437 ff. BGB!
|
| |
|
:: funnyjanni
:: Beiträge 74:: 0.35 Talkpoints |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|
Wenn ich nicht sicher bin, warum eine Ware reduziert wurde - ausserhalb offensichtlicher Angebotsaktionen, WSV/SSV usw. - frage ich eigentlich immer nach, ob die Ware einen Fehler hat oder warum reduziert wurde. Oft werden ja auch einfach einzelne Reststuecke guenstiger verkauft, weil das Modell jetzt auslaeuft und was neues kommt.
Bei Kleidung habe ich schon oft gesehen, dass auf dem Preisschild der Fehler mit angegeben wurde, "Naht defekt" oder "Fleck am Kragen" o.ae. das ist natuerlich prima weil man den Fehler dann nicht muehsam suchen muss und dann schnell entscheiden kann ob er einen stoert oder nicht. Manche Sachen kann man ja leicht selbst reparieren/naehen.
Im Supermarkt kenne ich es so, dass es ein Regal oder einen Wagen mit reduzierten Sachen gibt, wo dann auf dem Schild draufsteht "wegen MDH", also weil das Mindesthaltbarkeitsdatum gerade ablaeuft. Da wird also auch eindeutig auf den "Mangel" hingewiesen.
Schwieriger ist es schon bei Buechern - bisher dachte ich immer ein Maengelexemplar ist halt abgestossen oder geknickt, bzw. es handelt sich um aeltere Restbestaende die jetzt mal weg sollen um Platz zu machen. Bis ich dann eines Tages mal ein Buch in der Hand hatte, bei dem tatsaechlich mittendrin ein paar Seiten gefehlt haben. Die waren nicht rausgerissen oder so, sondern es gab einfach einen Sprung in der Seitenzahl, also ist da wohl beim Binden was schiefgegangen. Zum Glueck hatte ich das vor dem Kauf gesehen, sonst haette ich mich sicher schwarz geaergert.
Insgesamt habe ich - vor allem im Einzelhandel - sehr gute Erfahrungen mit Umtausch bzw. Rueckgabe gemacht. Ich habe auch den Eindruck, dass der Service diesbezueglich in den letzten Jahren wesentlich kulanter geworden ist und das Entgegenkommen groesser ist als frueher. Der Versuch kann jedenfalls nie schaden, also immer schoen Kassenzettel aufheben und nie voreilig was wegschmeissen. Wichtig ist bei einer Reklamation hoeflich zu bleiben und nicht den Verkaeufer fuer Fehler verantowortlich zu machen. Bisher hatte ich damit eigentlich immer Erfolg.
|
| |
 |
:: misspider
:: Beiträge 1932:: 59.90 Talkpoints ::  |
|
|
| |
| |
| |
|