Fließt BAföG Erhöhung in die Tasche der Vermieter?
Die Wohnungssituation in Universitätsstädten ist schon seit Jahrzehnten stets angespannt. In der letzten Diskussion über den Mietzuschuss für Studenten im Rahmen des BAFöGs wurde wieder über eine Erhöhung gesprochen.
Zu diesem Thema möchte ich bemerken: Ich kenne Vermieter, die zu Beginn des Mietverhältnisses die Frage stellen, ob man Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen würde oder nicht. Hätte man diese Frage bejaht, hätten sie gleich mehr Miete verlangt. Die Begründung lautete unverhohlen, dass auch sie mehr oder weniger an der Finanzierung des BAföGs durch Steuern und Abgaben beteiligt seien, welche sie sich so zum Teil jedenfalls wieder hereinholen möchten.
Nun kommt meine Frage: Würde eine Erhöhung des Mietzuschusses für Studenten nicht wieder dadurch eine Mietpreistreiberei und vielleicht sogar eine nachträgliche Mietpreissteigerung bei bereits bestehenden (Unter-)Mietverhältnissen bewirken und das Ziel, den Studenten eine Entlastung zu bieten, nicht verfehlt?
Ich würde eine Gesetzesänderung in der Richtung befürworten, dass flächendeckend ein Mietpreisdeckel für an Studenten vermietete Wohnungen eingeführt wird. Dass das den Vermietern nicht gelegen kommt, kann ich mir gut vorstellen. In der momentanen Situation sind es aber vornehmlich wiederum die Vermieter, die von der Mietzuschuss-Erhöhung profitieren werden. Denn jetzt schon deckt der Zuschuss nicht die tatsächlichen Mietkosten.
Hier sollte eine sozialverträgliche, auf Dauer angelegte gesetzliche Lösung gefunden werden. Was meint die Talkteria-Gemeinde zu diesem Thema?
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