Anspruch auf Wohngeld?

vom 18.12.2006, 12:37 Uhr

Wollte mal fragen wann man Anspruch auf Wohngeld hat. Gibt es da eine Einkommensgrenze? Wo muss ich das Wohngeld beantragen? Und wie hoch ist das Wohngeld?

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» Hägar » Beiträge: 175 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Kommt drauf an was du verdienst, wie viele Personen in deinem Haushalt leben und ob du schon irgendwelche staatlichen Leistungen kassierst - also zum Beispiel BAB, Bafög, ALG etc. Denn ist das der Fall, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld. Wieviel genau man verdienen darf, um noch Wohngeld zu bekommen, weiß ich nicht genau, es kommt ja eben auch drauf an, wie viele Familienmitglieder zu ernähren sind etc.

Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle beantragt, kommt drauf an wo das in deiner Stadt bzw. in deinem Kreis untergebracht ist... manchmal Rathaus, manchmal das Landratsamt, manchmal auch die Bundesagentur für Arbeit, das ist unterschiedlich.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 10.02.2013, 14:13, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ich hätte mal eine Frage: Ich wohne mit meiner Mutter und meinen 3 Geschwistern (alle unter 9 Jahren ) zusammen. Meine Mutter bezieht Sozialgeld und da ich eine Ausbildung mache, sagt das Amt das ich keine Zahlungen mehr von denen bekomme, da ich eine Ausbildung mache und ein eigenes Einkommen von 400 € Brutto habe. Da meiner Mutter jetzt auch teilweise das Geld für die Miete abgezogen wird heißt es das ich meiner Mutter jetzt ca. 111€ für die Miete abgeben muss und außerdem muss ich ihr Geld für die Lebensmittel zahlen, deshalb gebe ich ihr sogar noch mein Kindergeld.

Könnte ich jetzt ggf. Wohngeld beantragen oder geht das nur wenn man eine eigene Wohnung hat? Ich habe auch schon versucht BAB zu beantragen und eine Ablehnung bekommen. Ich bin jetzt etwas verzweifelt da ich den Eindruck habe das wenn man beim Amt ist mehr Geld bekommt als wenn man Arbeiten geht oder eine Ausbildung macht. Die Ausbildung will ich auf jeden Fall weitermachen und wäre dankbar wenn ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben könntet was ich da machen kann.

» Jennifer88 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,84 »



Du hast ein eigenständiges Einkommen von 400 Euro monatlich. Dein normaler Regelsatz bei der Arge + 110 Euro für Miete dürfen zusammen gerechnet die 400 Euro nicht überschreiten.

Beispiel: Du erhältst 311 Euro Sozialhilfe zuzüglich 110 Euro Miete, dass wären 422 Euro. Damit würdest du also unter deinem Sozialhilfesatz liegen. Außerdem muss das Amt dir 125 Euro frei stellen, diese darfst du ganz offiziell dazu verdienen. Dein Einkommen = 400 Euro. Abrechnungsfrei hiervon sind 125 Euro Rest zur Verrechnung = 275 Euro. Diesen Betrag darf die Arge deiner Mutter anrechnen. Wenn du also einen Sozialhilfeanspruch von 422 Euro hast, aber nur 275 Euro verdienst , muss das Amt für dich 147 Euro an deiner Mutter zahlen.

Ihr solltet also gegen den Bescheid einen Widerspruch einlegen und das so schnell wie möglich, denn du hast nur 4 Wochen ab Zustellung Zeit, einen Widerspruch einzureichen. Die Adresse, an der Ihr den Widerspruch schicken müsst, steht auf eurem Abrechnungsbogen/Sozialhilfebescheid (normalerweise auf der Rückseite )

» paterchen » Beiträge: 421 » Talkpoints: -1,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Danke für deine Antwort war sehr hilfreich, ich hätte dennoch eine Frage:

Ist das Kindergeld in Höhe von ca. 150 EUR denn auch Abrechnungsfrei?

» Jennifer88 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,84 »


Ach so, siehst Du das hab ich übersehen. Nein das ist nicht Anrechnungsfrei. Somit bekommst du über den Sozialhilfesatz Geld. Normaler weise, würde das Amt dein Einkommen also 275 € + 154 € Kindergeld mit einrechnen. Ich würde sagen, geb deiner Mutter das was fehlt, oder suche dir eine schicke 1 Zimmerwohnung. Du bekommst dann vom Arbeitsamt Bafög. ;)

» paterchen » Beiträge: 421 » Talkpoints: -1,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Anzumerken ist noch, dass wenn man Bafög erält, keinen Anspruch auf Wohngeld hat.

» wusseler » Beiträge: 78 » Talkpoints: 7,85 »



Der Nachteil an Bafög ist nur das man es zurück zahlen muss wenn man dann später mal mehr verdient und da ich nach der Ausbildung weiter als Festangestellte arbeiten möchte lebe ich lieber jetzt die 3 Jahre von meinem Ausbildungsgeld und erspare mir dann später die Rückzahlung.

» Jennifer88 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,84 »


Wenn Du in der Ausbildung bist musst Du es nicht zurückzahlen - okay, das kommt auf die Ausbildung an. Ich nehme mal an Du machst eine normale, so wie Bürokauffrau.

In diesem Fall könntest Du BAB beantragen - im Grunde das gleiche wie Bafög, außer dass es für nicht akademische Ausbildungen vergeben wird (simplifiziert gesagt) und nicht zurückgezahlt werden muss. Soweit ich weiß beantragt man das bei der Familienkasse.

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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