Was tun wenn Einkaufszentrum falsches Geschenk verpackt?
A hat vor 14 Tagen ein Geschenk in dem Einkaufszentrum der Stadt gekauft. Bei diesem Einkaufszentrum ist es so, dass man Geschenke an der Information des Einkaufszentrums auch einpacken lassen kann als Geschenk. Nun war ein wenig Betrieb und die nette Frau an der Information meinte, dass A das Geschenk dort lassen sollte. A bekam eine Nummer und konnte sich dann das Geschenk eine halbe Stunde später abholen.
A hat im Mediamarkt einen CD-Player gekauft, den der Sohn bekommen sollte. Es war ein Kinder-CD-Player. Nun hat der Sohn zur Bescherung das Paket geöffnet und heraus kam ein Funkkopfhörer. Die Frau an der Information muss wohl die Ware vertauscht haben. A würde nun auch gerne den CD-Player für seinen Sohn haben wollen. Die Funkkopfhörer sind zwar nett, aber bei weitem nicht so viel wert wie der Player und auch kann damit keiner was anfangen.
Was muss A nun machen? Mediamarkt kann nichts für die Dame an der Information. A hat zwar den Kaufbeleg vom Mediamarkt, aber kann nicht nachweisen, was er an der Information abgegeben hat. Hat A noch eine Chance seine Ware wieder zu bekommen? Was würdet ihr an A´s Stelle machen?
Ich würde dort hinfahren und den Sachverhalt noch einmal darlegen. Es kann mal passieren das ein Geschenk vertauscht wird, entweder der andere Kunde hat sich gemeldet oder es wird das richtige herausgegeben. Die Dame an der Information muss auch Buch führen über das was sie verpackt. Falls so ein Missgeschick passiert, das die Personen auch das richtige im Nachhinein erhalten.
Wie es in der Situation rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen, nur was ich machen würde. Ich würde definitiv nach den Feiertagen mal dort hingehen und den Sachverhalt erklären. Es ist ja klar, dass man keine wirklichen Beweise hat, auch wenn man die Quittung vorlegen kann. Aber vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, diese Sache zu klären. Möglicherweise hat sich die andere Partei mit dem vertauschten Geschenk ja schon gemeldet oder tut dies noch, damit ein Austausch stattfinden kann.
Allerdings ist es natürlich auch möglich, dass dies nicht passiert, weil das eigentliche Geschenk von A ja einen höheren Wert hat. Aber trotzdem würde ich erst mal hoffen, dass sich die Person mit dem CD-Player meldet und die Funkkopfhörer zurück haben möchte. Ansonsten gibt es vielleicht noch eine Möglichkeit, auf Kulanz etwas zu regeln, auch wenn das natürlich schwierig ist, weil das Geschäft mit dem Verpacken nichts zu tun hatte, wenn ich das richtig verstanden habe.
In diesem Fall sollte sich A an das Einkaufszentrum wenden, denn der Markt, in dem A das Geschenk gekauft hat, hat mit der Verwechslung tatsächlich erst einmal nichts zu tun.
Daher sollte A das Geschenk und den Kassenzettel nehmen und den Sachverhalt dem Einkaufszentrum schildern. Im besten Fall hat A auch einen oder mehrere Zeugen, der bestätigen kann, dass A den CD-Player zum Verpacken übergeben hatte und später das verpackte Geschenk mit der zuvor übergebenen Nummer zurück bekam.
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