Die Schuldenbremse ist beschlossen
Lange wurde ja über die Schuldenbremse diskutiert. Es geht hierbei um eine Änderung des Grundgesetzes, die verhindern soll, dass Bund und Länder neue Schulden aufnehmen. Eine Änderung des Gesetzes benötigt eine zwei Drittel Mehrheit. Diese hat der Gesetzesentwurf bei der Abstimmung bekommen.
Der Bund darf bei dieser Gesetzesänderung nun ab 2016 nur noch 0,35% des Bruttoinlandproduktes an neuen Schulden aufnehmen. Zum Vergleich: in den Jahren 2001 bis 2005 lag die Neuverschuldung jedes Jahr bei ca. 3%.
Die Länder haben etwas länger Zeit, sie dürfen jedoch ab 2020 überhaupt keine Schulden mehr aufnehmen. Allerdings soll es immer Sonderregelungen, zum Beispiel in wirtschaftlich schweren Zeiten oder bei Naturkatastrophen geben.
Ein kleines Update: Der Bundesrat hat nun auch abgestimmt und es wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Damit können nun die neuen Regelungen ab dem Jahre 2011 schrittweise in Kraft treten.
Für die Länder, die ja im Bundesrat vertreten sind, ist besonders interessant, dass es zum Einhalten der Regeln für die finanzschwachen Länder einen besonderen Ausgleich geben soll. Hier wird der Bund mit 800 Millionen Euro aushelfen.
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