Im Supermarkt runtergefallen - wer zahlt?

vom 06.05.2009, 21:03 Uhr

Mir ist das einmal mit meinem Kind in einen größeren Einkaufsmarkt passiert. Mein kleiner Sohn hat seine Apfelsaftflasche ganz stolz unter dem Arm getragen. So eine 1,5 Liter Flasche. Irgendwann muss er sich ruckartig umgesehen haben und hat die Flasche dann dabei ausversehen in einem großen Bogen weggeworfen. Natürlich kam bei diesem Krach die nächste Verkäuferin ganz aufgeregt angerannt und die Scherben aufzugekehren und den Saft dann noch wegzuwischen. Auf meine Frage, ob ich diesen Schaden nun bezahlen müsste meinte sie, dass die Sachen in diesem Markt alle versichert sein, auch gegen Beschädigung, wie in meinem Fall.

» Maamel » Beiträge: 178 » Talkpoints: 2,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Nein, soweit ich weiß stimmt das schon und gilt als eine Art feste Regel, dass man Sachen, die man wirklich nur aus Versehen herunterschmeißt, auch nicht bezahlen muss. Kann dagegen nachgewiesen werden, dass das Produkt absichtlich herunter geworfen wurde, muss der Kunde selbstverständlich auch das kaputte Produkt bezahlen. Die Verkäuferin hat sich dementsprechend absolut falsch verhalten. Mir selbst ist es übrigens auch schon einmal passiert, dass ich einen Pudding heruntergeschmissen habe, (ich war voll bepackt) und nachdem ich das einer Angestellten in dem Supermarkt mitgeteilt habe, hat sie das Ganze aufgewischt und ich musste nichts bezahlen. Klar, wenn ich das mit Absicht gemacht hätte (außer einem ziemlich komisch glotzenden Mann hat mich ja niemand gesehen) , dann hätte ich das ja auch nicht gemeldet.

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» porcelain » Beiträge: 1071 » Talkpoints: 5,47 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich kann jetzt nur von Aldi und Real sprechen, denn in beiden Supermärkten ist mir schon mal was kaputt gegangen. Letzte Woche ist mir bei Aldi einer dieses Air Zerstäuber wo Lemon Duft drin ist runtergefallen und ich musste das nicht extra zahlen, ich habe es an der Kasse jedoch wahrheitsgemäß gesagt das mir eines davon hingefallen war, doch ich musste nur das zahlen was ich auch mit nach hause genommen habe.

Dann ist mir vor einiger Zeit bei Real eine Flasche Bier hingefallen und auch diese musste ich nicht zahlen, es kam jemand , der den Schaden beseitig hatte und sagte das sei nicht so schlimm, das kommt sehr oft vor. Ich sagte dann auch an der Kasse, das mir ein Missgeschick passiert ist und es war auch ok und ich hatte keine "extra" kosten. Das fand ich beides schon sehr nett, wobei ich sicher kein Problem gehabt hätte beides zu zahlen.

» Kathie1401 » Beiträge: 593 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Rechtlich gesehen ist der Supermarkt sicherlich nicht verpflichtet, von Kunden zerstöre Ware zu bezahlen, aus Kulanz wird dies aber fast immer so gehandhabt. Mir sind auch schon ein paar mal Sachen runtergefallen, dann kam immer ein Mitarbeiter mit einem Besen und hat das weggeräumt. Ich hätte es ansonsten sicherlich auch weggeräumt, aber ich habe dann immer ein "Wir machen das schon" gehört und man muss ja nicht darauf bestehen, dass wegzuräumen :wink: An der Stelle der Frau wäre ich aber sicherlich zur Geschäftsleitung gegangen oder einfach abgehauen, hätte vielleicht vor dem Abhauen noch die eine Flasche bezahlt.

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» delpiero224 » Beiträge: 1378 » Talkpoints: 4,49 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Als grundsätzlich kommt es - denke ich - durchaus auf die Kulanz des Supermarktes an. Mir ist auch schon eine Flasche aus den Händen gerutscht, ich habe Bescheid gesagt und es kam jemand um meinen "Mist" wegzumachen, zahlen musste ich die Flasche aber nicht. Vor der Kasse kann das Ganze kulant geklärt wären, nach der Kasse ist es eigenes Pech. Ich denke mal hier gilt §823, aber da ist natürlich wieder die Frage, wie man beweisen kann, dass es vorsätzlich war, von daher werden wohl die meisten Märkte auf Kulanz gehen, um keine Kunden zu vergraulen.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Schon richtig, wer etwas kaputt macht muss es zahlen. Egal ob es ein Ei, eine Porzelantasse oder der ganze Einkaufswagen ist. Man sollte so einen Fall umgehend dem Personal melden und anbieten den Schaden zu übernehmen. Meistens wird das Personal dieses Angebot dankend ablehen, dass der Supermarkt natürlich gegen solche Vorfälle auch versichert ist.

Es ist ja sogar so, dass man eigentlich rein rechtlich die Reinigung eines Klediungsstückes zahlen muss, wenn dieses beim Anprobieren zum Beispiels Make-Up-Flecken abbekommt. Allerdings habe ich noch nie erlebt, dass ein Geschäft dann auch wirklich verlangt hat, dass der Kunde das zahlt. Gerade in größeren Ketten gibt es dafür eine interne Regelung und einen gewissen eingeplanten Betrag für socleh Retoure-Fälle. Aber machen MUSS das niemand. Wenn also die Frau die kaputte Weinflasche auch zahlen sollte, dann kann sie dagegen ziemlich wenig tun.

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» dassi87 » Beiträge: 279 » Talkpoints: -1,74 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Meiner Meinung nach kommt es darauf an, wie die Flasche runtergefallen ist oder genauer gesagt, in welchem Moment. Wenn die Flasche runtergefallen ist, als die Frau diese auf das Band legen wollte, ist es die Schuld der Frau, weil sie diese hat fallen lassen. Ist die Flasche jedoch vom Band runtergefallen ist es die Schuld des Supermarktes, da es ja definitiv an dem Laufband lag und nicht an der Frau. Aber ich bin schließlich kein Rechtsanwalt.

Jedenfalls finde ich es trotzdem gut, dass der älteren Dame angeboten wurde, dass ihr eine neue Flasche gebracht wird, weil ihr dies den erneuten Weg in den Supermarkt erspart hätte.

Wie gesagt, über das Thema, wer zahlt, kann man sich wirklich streiten....

» Ewariane » Beiträge: 319 » Talkpoints: -2,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Dass die Frau die Flasche Rotwein bezahlen sollte, ist korrekt. Aber man hätte ihr nicht denvollen Verkaufspreis abnehmen sollen. In anderen Discountern und Supermärkten wird das anders gehandhabt. Wenn einem Kunden etwas runterfällt und zerbricht, räumt eine Verkäuferin die Scherben weg. Der Kunde braucht die kaputten Sachen nicht bezahlen. Das habe ich schon öfter erlebt.

Was mich in dem Zusammenhang total enttäuscht hat war, dass einer Kundin ein Glas mit Obst runterfiel. Sie hatte sich total erschrocken, sah sich nach allen Seiten um, ob das niemand vom Verkaufspersonal gesehen oder gehört hatte. Dann war sie durch den nächsten Gang verschwunden, ohne was zu sagen und das zerbrochene Glas ließ sie auch liegen. Wenn die Firmen schon so kulant sind und die kaputte Ware nicht ersetzt haben wollen, sollten sich die Kunden wenigstens entschuldigen und sich nicht klammheimlich aus dem Staub machen.

Wenn in dem Geschäft, wo die Flasche Rotwein bezahlt werden musste, nun ein Malheur passiert durch die Schuld eines Mitarbeiters, wer zahlt dann? Beispiel: Bei einer Werbekampagne sind die Gläser Würstchen so schlecht aufgebaut, dass beim herunternehmen eines Glases das danebenstehende mit umfällt. Akzeptiert der Inhaber, dass es kein Fehler des Kunden war?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich habe damit schon sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Es kommt wohl immer auf den Laden an und auf die Verkäufer, die gerade anwesend sind. Ich gehe öfters mal mit kleinen Kindern einkaufen und da geht schon hin und wieder mal etwas kaputt, was die Kleinen so anfassen. Deswegen ist das in den letzten Jahren schon viermal passiert. Einmal musste ich aber nur bezahlen und die anderen haben die Kleinen angelächelt und meinten, dass es schon in Ordnung sei. Als ich bezahlen musste, wurde ich allerdings auch blöd angemacht und aufgefordert, dass ich mit den "scheiß" Kindern doch bitte den Laden verlassen sollte.

Im selben Laden, wo ich das eine Mal bezahlen musste, wurde ich auch später noch einmal beschuldigt. Ich war mit einem kleinem Mädchen einkaufen und in einer Ecke lag eine kaputte Packung Eier. Wir standen auch gerade an den Eiern, da wir an diesem Tag in der Betreuung Pfannkuchen machen wollten. Ich sollte also die Eier bezahlen, obwohl wir gar nichts damit zu tun hatten. Ich hätte es natürlich bezahlen können, aber da mir das einfach zu dumm war und ich es nicht eingesehen habe, habe ich das verweigert. Also wurde ich zu der Geschäftsleitung gebracht und berichtete da auch von dem anderen Vorfall. Der Chef war alles andere als erfreut und als "Entschädigung" schenkte er meiner Begleitung eine 3er Packung Überraschungseier. Allerdings war ich danach trotzdem nie mehr in diesem Laden einkaufen.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Normalerweise muss man bezahlen, was man kaputt macht oder beschädigt hat. Ich selbst habe schon ein einwöchiges Praktikum in einem Supermarkt hinter mir. Ich habe es ein paar mal miterlebt, wie Kunden etwas herunter gefallen ist. Ein Mitarbeiter hat die beschädigte Wahre mit sich genommen, und in einem Zettel eingetragen, dass die Wahre beschädigt/zerbrochen ist. Die Kundin musste den Artikel aber nicht bezahlen. Wahrscheinlich unterscheiden sich Supermärkte darin, was die Beschädigung der Wahre von Kunden angeht. Meine Meinung ist eigentlich, wenn der Kunde etwas kaputt macht, sollte er es auch bezahlen. Ich meine, schließlich bekommt ein Supermarkt ja auch nichts geschenkt.

» double » Beiträge: 21 » Talkpoints: 6,57 »


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