Im Supermarkt runtergefallen - wer zahlt?

vom 06.05.2009, 21:03 Uhr

Mir ist nur zum Glück nur ein Mal etwas kaputt gegangen. Ich wollte ein Gurkenglas nehmen und da die so blöd gestapelt waren - die Gläser waren bis zur Oberkante des Regales reingequetscht- ist eins mit runtergefallen. Mir war das ziemlich unangenehm. Ich könnte da nicht mit so einer Selbstverständlichkeit, dass es schon ok ist, rangehen.

Ich hab damals erwartet, dass man mir das Glas in Rechnung stellt. Für mich wäre das nur logisch und ich hätte es auch ohne meckern gemacht, schließlich hab ich Ware zerstört aber dem war nicht so. Die Verkäuferin meinte nur, dass es nicht schlimm wäre und sie schnell etwas zum Wegmachen holen geht. Mehr nicht und dafür stand ich da mit knallrotem Kopf.

Weil ich mir blöd vorkommen würde, wenn andere meine Schusseligkeit ausbügeln müssten, hab ich die Scherben selber aufgesammelt und das stinkende Wasser mit Zewa aufgewischt. Das war das Mindeste. Find es unmöglich wenn Leute, denen sowas passiert, einfach weitergehen. Ob nun direkt nach der Tat oder nachdem man Bescheid gesagt hat.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Rein logisch betrachtet wäre es fair, dem Kunden die Ware in Rechnung zu stellen, die er beschädigt. Allerdings muss der Supermarktbetreiber dann damit rechnen, einen Kunden zu verlieren. Von diesem Standpunkt aus betrachtet ist es langfristig finanziell günstiger, die durch Kunden beschädigte Ware einfach abzuschreiben.

Ich habe bisher noch nichts im Supermarkt kaputt gemacht, allerdings habe ich bisher schon gesehen, dass die Supermarktangestellten die von anderen Kunden beschädigte Ware entsorgt haben. Dabei wurde niemals von den Kunden verlangt, für das kaputte Produkt zu bezahlen.

Als Kunde würde ich von mir aus eigentlich anbieten, das beschädigte Produkt zu ersetzen, wenn es durch mein Verschulden kaputt gegangen ist. Wenn dieses Angebot von den Supermarktangestellten angenommen wird, finde ich das in Ordnung, allerdings finde ich es aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, einen Schadenersatz vom Kunden einzufordern.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also eigentlich müsste der Kunde die beschädigte Ware bezahlen, was aber in der Praxis meist nie gemacht wird. Ich habe die Erfahrung gemacht, das bis jetzt niemand mir etwas in Rechnung gestellt hat, wenn ich etwas ausversehen heruntergeworfen habe.

Das passiert einfach ab und an, und wenn es nicht gerade iregendetwas teures ist, wird es wohl den meisten Supermarktbesitzern sogut wie egal sein. Außer natürlich es ist mutwillig etwas beschädigt worden, dann wäre es schon angebracht die beschädigte Ware in Rechnung zu stellen.

Bei einem Ausversehen fände ich es auch recht unverschämt, dann Geld zu verlangen, was die meisten wissen und genau deswegen nichts den Kunden berechnen wenn sie etwas ausvershen heruntergeworfen haben. Die meisten kommen dann eben mit einem roten Gesicht davon :oops: .

» Raviolifan » Beiträge: 73 » Talkpoints: 0,00 »



Wer den Schaden bezahlt, wenn einem Kunden im Supermarkt etwas kaputt geht, liegt an der Kulanz des betreffenden Supermarkts. Wenn man aus Ungeschicklichkeit etwas fallen lässt, oder so wie bei mir letztens, da hat mein Sohn ein Gurkenglas aus dem Regal gefischt, liegt das ja nicht im Verschulden des Geschäfts.

Aus Kulanz werden aber die meisten Läden nicht auf ihr Recht pochen, sondern an dieser Stelle Kundenfreundlichkeit demonstrieren. Ist die Ware ungünstig aufgebaut, so wie hier schon beschrieben, als ein Posten Tassen umgeworfen wurde, ist die Rechtslage glaube ich anders. Dann muss der Laden den Schaden selbst tragen, es hätte dafür Sorge getragen werden müssen, dass so etwas nicht passiert.

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» Zwieback » Beiträge: 722 » Talkpoints: 20,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Mir ist etwas Ähnliches in einem Möbelhaus passiert. Ich habe leider nicht aufgepasst und mir ist dadurch ein Glas hinuntergefallen.

Ich habe eine Verkäuferin gesucht um zu fragen, ob ich die Scherben beseitigen soll. Für mich wär das selbstverständlich, immerhin habe ich den Schaden ja verursacht. Und ich war auch bereit den Geldwert zu ersetzen.

Als ich mich also umgeschaut habe, um eine Verkäuferin zu suchen, hat mich ein Mann angesprochen und gemeint, er arbeitet beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Und er möchte mir die Information geben, dass ich den Schaden auf gar keinen Fall bezahlen muss, denn die Geschäfte sind für solche Fälle versichert. Es wäre nicht rechtens, vom Kunden für noch nicht gekaufte Ware die kaputt geht Geld zu verlangen. Ich soll mich also auf alle Fälle nicht bereit erklären zu bezahlen und wenn es Probleme gäbe soll ich mich an ihn wenden. Er hat mir noch eine Visitenkarte gegeben.

Es gab aber keine Probleme und ich musste den Schaden nicht ersetzen. Die Verkäuferin hat sich sehr freundlich gezeigt und sogar verneint, als ich gefragt habe ob ich die Scherben entfernen soll.

Vielleicht ist das aber auch länderspezifisch verschieden?

» Nanebe » Beiträge: 83 » Talkpoints: 0,56 »


Squeeky hat geschrieben:Rechtlich ist es so, dass der Supermarkt verlangen kann, dass die beschädigte Ware bezahlt wird. In den meisten Fällen wird das aber nicht getan und der Verlust abgeschrieben.

Genau genommen kann der Inhaber verlangen, dass ihm der Verlust ersetzt wird. Das ist oft genug nicht der Verkaufspreis sondern die Kosten, die dem Inhaber beim Einkauf entstanden sind.

Wird ihm der Verkaufspreis berechnet, dann könnte der Kunde sicher dagegen vorgehen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine solche Klage oder ähnliches Erfolg hätte. Viel eher würde ich in einem solchen Fall den entsprechenden Verbraucherschutzverband einschalten und das Geschäft künftig meiden.

Allerdings kenne ich es bisher auch so, dass die meisten großen Geschäfte kulant sind und die beschädigte Ware einfach abschreiben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo

Also, ich kenne es auch so, dass das was im Supermarkt runter fällt und dadurch kaputt geht, nicht vom Kunden gezahlt wird. Der kaputte Gegenstand wird vom Supermarkt abgeschrieben, entsorgt und fertig.

Ich finde es echt frech, dass die Dame die kaputte Flasche zahlen sollte, ich hätte mich gewehrt aber bei älteren Leuten ist das ja so, dass sie nach Möglichkeit kein Aufsehen erregen wollen und deshalb nichts sagen, aber in deinem Fall hat die Frau ja gefragt.

Ich kann mich noch erinnern, dass bei uns im Supermarkt jemand mit seinem Einkaufswagen gegen eine Palette mit Bockwürsten im Glas gefahren ist wobei mehrere Gläser zu Bruch gingen. Diese Sauerei wurde entfernt und die Ware abgeschrieben. So was kann ja auch unter Umständen dem Personal passieren.

Ich kenne es nur so, dass jemand vom Laden kommt es sauebr macht und gut ist, ich habe es bisher auch noch nicht anders erlebt. Selbst als einem angetrunkenen Mann ein Bier runter gefallen ist und er die Scherben aufheben wollte, meinte die Mitarbeiterin er solle es liegen lasse, denn wenn er sich was tut, zahlt das keine Versicherung – so ihre Aussage also, Sache des Geschäfts.

Was anderes ist es wenn es mir nach dem Bezahlen oder gar ausserhalb des Geschäftes passiert, dann ist es mein Verschulden und ich kann nicht auf kostenlosen Ersatz hoffen, würde mir auch nicht einfallen.

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo!

Als ich vor einigen Jahren in einem Supermarkt jobbte, ließ sich meine Chefin, die im Allgemeinen ein totaler Drachen war, Waren, die den Kunden herunter fielen, bis auf den letzten Cent bezahlen. Egal ob es sich um einen Joghurt für wenige Cent, oder eine Flasche Whiskey handelte, die Kunden mussten stets für den von ihnen verursachten Schaden aufkommen.

Mir ist es neulich zum ersten Mal passiert, dass mir in einem Geschäft etwas herunter gefallen ist. In einem Möbel- und Einrichtungsgeschäft passierte es mir, dass mir eine Vase, die ich kaufen wollte, auf dem Weg zur Kasse aus der Hand gerutscht und herunter gefallen ist. Sie zerfiel zwar nicht in Tausend Teile, doch hatte einige Risse abbekommen, weshalb man sie nicht mehr verkaufen konnte. Ich holte mir ein neues Exemplar aus dem Regal und ging mit diesem sowie der kaputten Vase zur Kasse. Dort erklärte ich der Verkäuferin zerknirscht, dass mir die Vase versehentlich aus der Hand gerutscht war. Sie sagte mir, dass es kein Problem sei, berechnete mir lediglich 9,99 Euro für die unversehrte Vase und bat mich, die kaputte Vase an einer geschlossenen Kasse abzulegen.

Da 9,99 Euro nicht gerade wenig ist, bin ich eigentlich davon ausgegangen, die kaputte Vase bezahlen zu müssen und war über die Kulanz der Verkäuferin sehr positiv überrascht. Allerdings fällt solch ein Vorfall bei den Unternehmen wahrscheinlich unter die Werbeausgaben, da man so Kunden an sich bindet. Da man mir bei meinem Missgeschick so entgegen gekommen ist, werde ich - spfern es sich ergibt - mit Sicherheit wieder bei diesem Einrichtungshaus einkaufen, womit die 9,99 Euro gut angelegt waren. Zudem werden die Firmen für solche Fälle mit Sicherheit Versicherungen abgeschlossen haben, wo sie sich das Geld zurück holen können.

Ich denke, es kommt stark darauf an, in welchem Geschäft einem ein Missgeschick passiert. Manche zeigen sich sehr kulant, andere leider überhaupt nicht.

LG

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich kenne es bisher nur so, dass die Waren, die einem Kunden runterfallen nicht bezahlt werden müssen. SOwohl bei meinem Kassiererjob, als auch bei meiner Ausbildung im Einzelhandel wurde die Ware dem Kunden nicht berechnet. Ich kenne es gar nicht anders.

Grenzfällig waren Fälle, bei denen die Ware runtergefallen ist, nachdem sie bezahlt wurde, da sie durch den Bezahlvorgang ja Eigentum des Kunden wurde. Aber in so einem Fall konnte der Kunde normalerweise auch immer direkt sich ein neues Produkt holen, wenn er denn gefragt hat. Aufgezwungen wurde dem Kunden nichts.

Gerade erst letzte Woche hat mein Sohn an der Kasse bei uns im Supermarkt ein Glas Champignons fallen lassen. Die Verkäuferin holte uns direkt ein neues Glas und bezahlen mussten wir auch nur das eine.

» Nikky » Beiträge: 815 » Talkpoints: -0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallöchen,

ich arbeite auch im Einzelhandel und wir handhaben dies so, das wenn das Missgeschick in der Filiale passiert, das wir es auf unsere Kappe nehmen, d.h. wir schreiben den Artikel ab (auf unsere Inventur). Wir hoffen jedoch, das dies so selten wie möglich passiert.

Wenn es jedoch einem Kunden auf dem Parkplatz oder auf dem Weg nachhause passiert, bekommt er die Ware nicht getauscht oder erstattet. Wir übernehmen den Betrag nur, wenn er in unserer Filiale passiert.

Einmal hatten wir jedoch einen Kunden, dem wir alles was er hinunter fallen ließ, in Rechnung gestellt hatten. Ich sah ihn schon hereinkommen, sagte jedoch nichts. Erst als er die erste Flasche Wein herunter fallen lies, bat ich ihn einen Einkaufswagen zu holen. Er verneinte dies und meinte, das er die Flaschen gut alleine tragen kann und er keinen Wagen für das bischen das er einkauft benötigt. Wums, war die zweite und dritte Flasche auf dem Boden. Insgesamt zerstörte der gute Herr 5 Flaschen Wein, die wir ihm alle in Rechnung stellten, das er sich nicht helfen lassen wollte und auch keinen Einkaufswagen holen wollte. Er zahlte alle Flaschen mit grimmigem Blick und kauft seit dem immer nur eine Flasche ein. Ihm ist es zu stressig einen Einkaufswagen zu nehmen.

Ich finde, das es jedem passieren kann, das er etwas fallen lässt und so wichtig ist es auch, das ein Supermarkt "kundenfreundlich" ist und dies auf seine eigene Kappe nimmt. So sollte auch ein großes Unternehmen in der Lage sein solche Missgeschicke vorab in die Berechnung ein zu kalkulieren. Wenn jedoch ein Kunde vorsätzlich handelt und er es mit Absicht macht, nur weil er zu faul ist einen Einkaufswagen oder fremde Hilft in Anspruch zu nehmen, dann finde ich es völlig in Ordnung, wenn man es ihm in Rechnung stellt, denn irgendwo hört auch die Kundenfreundlichkeit mal auf.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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