Kostenübername für Kindergarten / Hort

vom 27.01.2009, 11:33 Uhr

Hallöchen,

ich habe heute meinen Sohn ab September für den Hort angemeldet. Da ich sehr unregelmäßig arbeite, d.h. zu unterschiedlichsten Zeiten im Einzelhandel, bin ich dazu gezwungen, ihn für die komplette Woche mit Mittagessen anzumelden. Ich habe ihn nun angemeldet für Montag - Freitag von 11 - 16 Uhr, denn ab 16 Uhr kann ich sagen, das entweder mein Freund, ich oder die Großeltern meines Freundes ihn abholen können, denn der Weg nachhause wäre zu weit.

Nun zahle ich momentan für den Kindergarten 100 €. Im Preis enthalten sind 3x Mittagessen in der Woche und Kindergarten, der jeden Tag unterschiedlich endet, wie ich es eben vereinbart habe. Nun würde ich für den Hort 150 € zahlen und langsam, da ich seit Oktober keinen Unterhalt habe, fällt mir die Decke mit dem "Bezahlen" auf den Kopf, d.h. mir fehlen diese 200 € Unterhalt jeden Monat. Das Jugendamt ist momentan sozusagen dabei den Unterhaltstitel vom Gericht zu bekommen, jedoch kann es noch dauern, bis ich da jemals etwas sehen werde vom Vater.

Der Mann vom Jugendamt meinte, das es einen Antrag für gäbe, damit ich wenigstens einen Teil der Kindergarten u. Hortkosten übernommen bekäme. Hat jemand damit Erfahrung ?! Irgendwie glaube ich nicht so daran, das ich da etwas erstattet bekomme, da wir eine eigene Wohnung nun haben, mit jedoch hohen Kosten (Kredit zur Abbezahlung der Wohnung) verbunden. Jedoch habe ich vor es zu versuchen.

Hat jemand von Euch schonmal so einen Antrag ausgefüllt und kann einige Kriterien nennen !?

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo SybeX, ich habe schon mal einen solchen Antrag ausgefüllt. Die gab es damals direkt beim Jugendamt, heute gibt es solche Anträge wohl auch direkt beim Bürgeramt oder auch zum Download. An Deiner Stelle würde ich mir erst mal einen solchen Antrag besorgen und dann sehen, was ausgefüllt werden muss. Du musst ihn ja nicht ausfüllen und einreichen.

Was zum Antrag alles eingereicht werden muss, das ist wohl ein wenig vom Jugendamt abhängig. Bei unserem ehemaligen Jugendamt versuchte man die Bürokratie gering zu halten, beim jetzigen (nach der Kreisgebietsreform) ist das wohl wieder ganz anders.

Wenn ich mich recht erinnere kam es im Endeffekt darauf an, was nach Abzug bestimmter Kosten übrig blieb. Alle Kosten konnten nämlich auch nicht abgesetzt werden, ein bestimmter Teil des Kredites aber schon. Ich habe zum Zeitpunkt des Antrags Wohngeld bezogen, so dass es reichte den Wohngeldantrag einzureichen, da ja mit dem schon meine Bedürftigkeit festgestellt war.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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