eBay ändert AGB`s - Was ist schlecht, was gut für die User?

vom 07.02.2007, 21:23 Uhr

eBay hat vor kurzem seine AGB`s überarbeitet - und nicht gerade zum Vorteil der User. Laut eBay war dies nötig, um eBay an "aktuelle und künftige Entwicklungen anzupassen". Im Grunde wird aber nur mehr Verantwortung auf Käufer und Verkäufer abgegeben.

Folgende Dinge sind neu:

Positive Aspekte:
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- Artikel bei eBay können nur noch in Ausnahmefällen gelöscht werden, da es sich um rechtsverbindliche Angebote handelt

- Als Verkäufer kann man einen Mindestpreis für seine(n) Artikel anlegen. Falls dieser nicht erreicht wird, wird der Artikel nicht verkauft, auch bei abgegebenen Geboten.

- Die Option "Preis vorschlagen" kann nun von Verkäufern aktiviert werden, um ein Verhandeln über Festpreise zu ermöglichen. Damit kann ein möglicher Käufer dem Verkäufer ein Angebot für den Artikel machen, das für 48 Stunden bindend(!) ist.

- Wer innerhalb von 2 Wochen den neuen AGB`s nicht widersprichtm akzeptiert diese automatisch. Ein Widersprechen käme der Kündigung der Mitgliedschaft gleich, nur als Vorwarnung.

Negative Aspekte:

- Es besteht laut einer Entscheidung des Kammergerichtes Berlin kein Anspruch auf eine eBay-Mitgliedschaft, eBay kann sich seine "Partner" also frei wählen - und rauswerfen!

- Wenn man als eBay-Mitglied Verstösse begehen sollte, sowohl gegen die umfangreichen eBay-AGB`s oder auch gegen Dritte, so muss man mit schärferen Konsequenzen rechnen - ein Rauswurf ist dann auch wenig unwahrscheinlich.

- Als eBay-User ist man komplett in der Verantwortung - wessen Account übernommen wurde, der haftet nun auch. Wenn zum Beispiel durch eine Phishing Site eBay Name und Passwort Dritten bekannt wird, die dann munter einkaufen, so ist man selber schuld. Zudem muss eBay, falls einem das passieren sollte, sofort davon in Kenntnis gesetzt werden! Falls man also gehackt wird, ist man in der Beweispflicht, da man eBay seine Unschuld beweisen muss. Schließlich könnten einige dies als Ausrede missbrauchen, so der Stnadpunkt vo eBay [gegenüber Hackern und Spaßbietern], da es die Aufgabe des Users ist, seinen Zugang zu sichern.
Wenigstens meinte der BGH zu dieser Praxis, das eBay ebenfalls seine User sofort nach Kenntnisnahme von Hacker- und Phishingattacken informieren muss, ansonsten haftet nämlich eBay. Inwiefern und ob, zeigt dann die Praxis

- eBay kann zukünftig Pauschalen verlangen, falls es Mitglieder oder Auktionsangebote sperren muss. Wie hoch diese sind ist nicht bekannt.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich überlege schon lange, ob ich meinen Account nicht einfach löschen lassen soll. Leider hab ich schon ziemlich schlechte Erfahrungen bei ebay gemacht, sowohl mit privaten als auch mit gewerblichen Verkäufern. Bei den neuen AGB fällt mir in Hinsicht Sicherheit für Käufer, leider wieder nichts auf.

Wer schonmal Probleme hatte, auf Ware oder Rückerstattung seines Geld gewartet hat, und der Verkäufer sich quer gestellt hat, sich nicht gemeldet hat, sich einfach abgemeldet hat usw, und wer dann bei ebay Hilfe gesucht hat, der weiss was ich meine: Das interessier dort niemanden. Schade, dass sie DAS nicht in den Griff bekommen und bei ebay noch immer jeder Idiot verkaufen kann.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Dass Ebay seine Sicherheitslücken und sonstigen Fehler nicht abschalten kann und sich jetzt mit dieser neuen AGB dagegen ab zusichern versucht ist schon ein Armutszeugnis für diesen Weltkonzern. Irgendwo müssen die Tugenden der früheren ebay Gründerverlorenen gegangen sein, wie so oft im Leben, was schon sehr schade ist.

Aber auch diese AGB wird keinerlei Abbruch daran haben, dass weniger dort gehandelt wird. Wenn ich alleine dran denke, wieviele Menschen in Deuthscland denken es gebe im Internet nur ebay als Verkaufsplattform. Kein amazon, kein bol.de kein gar nichts. Schon traurig und fahrlässig!

» Hrod » Beiträge: 162 » Talkpoints: 47,84 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde es ja immer wieder lustig, dass man immer die Schuld auf eBay wegen des eigenen Unvermögens abwälzt, nur sollte man sich vielleicht vorher mal schlau machen, was jeweils für Rechtsnormen gelten und das eBay auch nicht für jeden Müll haftet und man bestimmte Dinge auch so per Anwalt regeln kann - ganz einfach.
Das hat auch nichts mit Gründertugenden zu tun, denn die Probleme gab es rein rechtlich auch schon damals, nur waren sie eben noch nicht aufgetreten. Das sich eBay gegen den Haftungswahn einiger User abzusichern versucht und da eben auch unehrliche Menschen, wie auch offline, versuchen, eBay als Vertriebsweg zu bentuzen ist es aus juristischer Sicht sehr gut nachvollziehbar warum man diesen Schritt gegangen ist.

Darunter fallen z. B. diverse Betrugsfälle usw. - und jeder ist letztendlich für sich selbst verantwortlich, zudem hat eBay, im Gegensatz zu irrtümlichen Rechtsmeinungen vieler, damals auch nicht für jeden Mist gehaftet, sondern nur für bestimmten, der eng eingegrenzt war.

Sippschaft hat geschrieben:Wer schonmal Probleme hatte, auf Ware oder Rückerstattung seines Geld gewartet hat, und der Verkäufer sich quer gestellt hat, sich nicht gemeldet hat, sich einfach abgemeldet hat usw, und wer dann bei ebay Hilfe gesucht hat, der weiss was ich meine: Das interessier dort niemanden.

Warum auch, schließlich fällt das nicht mehr in die Haftung - ich kenne keinen, der einfach nur aus Kulanz mal eben für ein paar tausend Kunden im Monat den Buckel krumm macht, mal ganz nebenbei, sowas kostet auch. Und letztendlich ist das auch privat zu regeln, ein Blick ins Gesetzbuch würde reichen.
Sippschaft hat geschrieben:Schade, dass sie DAS nicht in den Griff bekommen und bei ebay noch immer jeder Idiot verkaufen kann

Und, das darf er auf dem Flohmarkt auch, wie gesagt, kein eBay spezifisches Problem sondern ein anderes, mit dem sie so nichts am Hut haben. Da muss man eben selbst aktiv werden. Dieses Gejammere der von eBay Enttäuschten gemixt mit fehlender Rechtskenntnis geht mir langsam wirklich auf den Keks.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Finde jetzt die Änderungen nicht wirklich sinnvoll, aber auch nicht schlecht. DIe AGB bei Ebay belibt weiterhin ein Problem. Deswegen kaufe ich weiterhin nur bei "seriösen " Online Shops ein.

» NBGamer » Beiträge: 338 » Talkpoints: -0,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Fast alles was in der neuen Fassung der AGB steht war vorher durch geltendes Recht schon ganz genauso geregelt. Dass Ebay nicht dafür haftet, wenn jemand ein Opfer von Phishing wird und es dann nichtmal für nötig hält das so schnell wie möglich zu melden und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ist nicht nur verständlich, sondern war auch vorher schon gänige Rechtspraxis.

Dass Angebote nicht mehr so leicht gelöscht werden können ist meiner Meinung nach sogar zu begrüßen! Wenn man etwas bei Ebay einstellt soll man es auch darüber verkaufen und jeder Bieter soll auch die Chance haben es zu ersteigern und nicht nur der der den Verkäufer als erster anschreibt und ihm die Ware außerhalb von Ebay abkauft. Wenn einem die alte Vase die man verkaufen wollte runterfällt und kaputt geht, kann man seine Auktion auch weiterhin löschen lassen.

Preis vorschlagen finde ich ebenfalls eine nette Sache. Ist ja auch hauptsächlich in Verbindung mit "Sofort kaufen"-Option interessant und somit keine große Änderung. Auch die Option mit dem Mindestpreis finde ich gut, da es schon immer so war, dass Artikel ab 1 Euro mehr Gebote erhalten obwohl der Endpreis dann oft der sogar über dem von Angeboten mit höherem Startpreis lag. Ist halt eine psychologische Sache.

Dass Ebay sich vorbehält Mitglieder auszuschließen ist ebenso normal und nachvollziehbar. Pauschalen für gelöschte Artikel kann ich ebenfalls nachvollziehen. Ebay beschäftigt massenhaft Leute die sich nur damit beschäftigen illegale Angebote zu löschen. Warum das alles über Gebührenerhöhungen auf die ehrlichen Kunden abwälzen? Wenn jemand meint massenhaft illegale Angebote einzustellen soll er für den Aufwand den er damit macht auch ruhig zahlen. Sich einmal die Ebay-Richtlinien durchzulesen ist ja nun auch nicht so schwer.

Im großen und ganzen bleibt zu sagen: Ebay hat eigentlich mit der AGB-Änderung nur wenig verändert. Das meiste davon galt durch Gesetze eben auch schon vorher, auch wenn nur wenige es gewusst haben. Dadurch hat man eigentlich nur die Vorgänge auf Ebay für Neukunden transparenter gemacht, indem man diese Informationen mit in die AGB aufgenommen hat. Dadurch werden Wissenslücken die durch fehlende Gesetzeskenntniss entstehen geschlossen (sofern man sich die AGB denn bei der Anmeldung auch wirklich durchliest... :roll: :wink: )

Unabhängig davon täte Ebay gut daran, noch mehr für die Sicherheit und den Service zu tun. Aktuell haben sie ja eine Art Zertifikat für offizielle Ebay-Mails in Zusammenarbeit unter anderem mit gmx.de und web.de eingeführt durch das sich Phishing auch deutlich reduzieren lassen sollte. So ganz schlafen die bei Ebay also auch nicht. :)

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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