Arbeitslos - darf ich ein Praktikum machen?

vom 18.08.2007, 11:18 Uhr

Als Arbeitloser ein Praktikum bzw. diverse Praktika absolvieren? Kein Problem. Allerdings muss das Praktikum der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Grund: ist das Praktikum vergütet wird eventuell die Leistung des Alg eingeschränkt („Freibetrag“ ca. 100 Euro).

Doch auch wenn das Praktikum nicht vergütet wird, muss es der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden, denn schließlich muss eine als arbeitslos gemeldete Person stets für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, das Praktikum darf dieser nicht im Weg stehen (wird durch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit geprüft).

Im Grunde spricht nichts gegen ein Praktikum wenn man arbeitslos – es sei denn, der Erwerbslose soll sich zunächst fortbilden, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. In dem all muss das Praktikum hinten anstehen.

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ganz ehrlich? Diese Regelung ist der letzte Dreck! Als ich aus der Schule raus war, bin ich direkt in den Zivildienst übergegangen und war dementsprechend anschließend 4 Monate arbeitslos gemeldet, da Ausbildungen erst im August anfangen und Zivi im März zu ende war. In dieser Zeit habe ich dann ALG2 bezogen, da meine Eltern leider ebenfalls arbeitslos waren. Soweit eigentlich kein Problem. Allerdings habe ich als selbstständig denkender Mensch es tatsächlich gewagt, mich selbstständig für eine Ausbildung zu bewerben, an Einstellungstests teilzunehmen und eben auch Praktika zu vereinbaren, so wie es ja auch bei Bewerbungen üblich ist.

Das Praktikum in einer Firma wurde sehr kurzfristig bei einem Bewerbungsgespräch vereinbart. Ich sollte schon am nächsten Tag anfangen. Am selben Tag hätte ich allerdings einen Termin (einen der vielen sinnlosen...) im Arbeitsamt gehabt. Also bin ich dann vor Praktikumsantritt noch schnell zum Arbeitsamt um mir meine Zettel unterschreiben zu lassen und das ganze zu melden. Und dann ging es los: Ich kam rein, das erste was passierte war, dass ich mich anschnauzen lassen durfte, wie ich es wagen könne so früh schon da aufzutauchen!

Dem folgte dann eine fast Halbstündige Diskussion, was mir denn einfiele, einfach eigenmächtig ein Praktikum anzunehmen ohne vorher um Erlaubnis zu bitten, weil ich dann ja dem Arbeitsmarkt für die Zeit nicht zur Verfügung stünde (Lächerlich! Ein Schüler ohne jegliche Qualifikation...). Als ich dann kurz vorm ausrasten war, habe ich dann nochmal tief durchgeatmet und dem "netten" Herrn vom Arbeitsamt erklärt, dass er mir doch jetzt bitte meinen Zettel unterschreiben möge, damit ich pünktlich zu meinem Praktikum erscheinen und die Chance waren kann einen Ausbildungsplatz zu ergattern und ich das ganze alternativ auch mit seinem Chef besprechen könnte, wenn er mir bei meiner Ausbildungssuche weiter Steine in den Weg legen würde.

Und oh Wunder: Plötzlich ging es dann doch und ich erhielt die Erlaubnis mein Praktikum antreten zu dürfen. Wofür ich dann einen Zettel unterschreiben musste, auf dem sinngemäß draufstand, dass das unglaublich nette Arbeitsamt mir einen Praktikumsplatz vermittelt hätte um meine Arbeitsplatzsuche zu unterstützen (Frechheit: Das Arbeitsamt hat einen Dreck getan!). Aber irgendwie muss man seine Statistik ja so hingebogen bekommen, dass es so aussieht als hätte man wirklich was getan...

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Soweit ich weiß, darf man, wenn man als arbeitslos gemeldet ist zwar Praktika machen, muss diese aber zum Einen beim Arbeitsamt anmelden (weil du ja in dieser Zeit nicht für anderweitige Arbeit verfügbar bist) zum Anderen darf die Dauer des Praktikums 6 Wochen nicht überschreiten oder anders ausgedrückt, du darfst innerhalb eines Jahres nur 6 Wochen Praktikum machen.

» kassiopeia » Beiträge: 157 » Talkpoints: 3,65 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also bei mir war es so, dass ich kein Praktikum machen durfte. Denn es hieß, wenn du Praktikum machen kannst, kannst du auch arbeiten, also geh arbeiten. Das Arbeitsamt würde mir mein Praktikum nicht bezahlen. Und so war es auch. Ich musste zwangsweise zwischen Zivildienst und Studium arbeiten gehen, weil das Arbeitsamt ja sowenig Geld wie möglich rausgeben will.

» morph2999 » Beiträge: 107 » Talkpoints: 5,31 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es wäre interessant zu wissen, ob diese Praktika nun auch unter das Mindestlohngesetz fallen. Theoretisch erstatten die vom Arbeitsamt nämlich sogar noch die Fahrtkosten und zwingen einen sogar noch zu solchen Praktika.

Ich bezweifle übrigens stark, dass ein Praktikum einen wirklich in Arbeit bringt. Entweder ein Arbeitgeber braucht wirklich jemanden und hat den passenden Bewerber. Dann riskiert er es und stellt ihn ein oder er braucht nur jemand für die Drecksarbeit und sagt dann eben hinterher, dass es nicht klappt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Juri1877 hat geschrieben:Es wäre interessant zu wissen, ob diese Praktika nun auch unter das Mindestlohngesetz fallen

Das ist doch ganz einfach. Wenn es ein Pflichtpraktikum ist, dann muss es nicht bezahlt werden und man arbeitet quasi umsonst. Wenn es ein freiwilliges Praktikum ist, fällt es unter den Mindestlohn und man wird dafür bezahlt. Eine andere Regelung gibt es hierfür gar nicht. Da das Praktikum vor der Einführung dieser Regelung 2015 stattgefunden hat, galt das damals natürlich nicht, jetzt aber schon. Das Problem ist aber, dass viele Arbeitgeber sich dann von freiwilligen Praktikanten abgeschreckt fühlen, weil sie das Geld nicht zahlen wollen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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