Lampenkauf der nur Ärger mit sich bringt

vom 12.11.2008, 11:45 Uhr

Hallöchen,

habe mal eine Frage zu einem Fall :

Kunde A kauft bei Möbelhaus B eine Pendelleuchte zum Angebotspreis. Kunde A kann die Lampe aber erst 4 Wochen nach Kauf öffnen und anbringen. Nach dem Anbringen der Pendelleuchte bemerkt Kunde A, das die Lampe "verkratzt" ist, da Kunde A die Lampe erst nach dem Anbringen von der Folie entfernt hat. Kunde A telefoniert mit dem Möbelhaus B und Möbelhaus B meint, das die Lampe selbstverständlich umgetauscht werden kann, Kunde A jedoch zurück gerufen wird. Nachdem man Kunden A zurückgerufen hat, das man eine Pendelleuchte für ihn zurück gelegt hat, sodass ein reibungsloser Umtausch folgt, bringt Kunde A die Lampe vorbei.

Angekommen bei Möbelhaus B holt Möbelhaus B die neue Pendelleuchte und öffnet sie vor Kunden B. Jedoch müssen beide feststellen, das diese neue Pendelleuchte noch "schlimmere" Kratzer hat als die die Kunde A mitgebracht hat. Kunde A fragt nach, ob Möbelhaus B noch weitere im Lager hätte, doch Möbelhaus B sagt, das dies die letzte wäre und man sie bestellen müsse. Kunde A willigt ein, jedoch möchte beim nächsten Mal nicht umsonst kommen. Möbelhaus B solle sich vorab die Pendelleuchte anschauen und erst bei kratzerlosem Ergebnis Kunde A anrufen. Man vermerkt die Abgabe der Pendelleuchte auf dem Kassenzettel den Kunden A mitgebracht hat und Möbelhaus B nimmt die verkratzte Pendelleuchte zurück. Möbelhaus B versprach Kunden A, das man sich die Pendelleuchte vorab anschaut, bevor Kunde A vorbei kommt, sodass man nicht "umsonst" fahren muss.

Nachdem die bestellte Pendelleuchte angekommen ist, wird Kunde A angerufen und man sagte Kunden A, das die Lampe in Ordnung sei und vorab angeschaut wurde. Kunde A fährt also wieder zum Möbelhaus B und möchte freudestrahlend die Pendelleuchte abholen. Kunde A und Möbelhaus B schauen sich die Lampe zum zweiten Male an und beide müssen feststellen, das die Pendelleuchte erneut "Kratzer" aufweißt, die "ersichtlich" sind. Möbelhaus B hat außer dieser Pendelleuchte wieder mal keine da und muss auf die neue Lieferung warten. Kunde A hat die Schnauze voll und ist sauer. Möbelhaus B verspricht erneut sich die Pendelleuchte vorab anzuschauen und ihm die Pendelleuchte zuzusenden, wenn sie keinerlei Kratzer aufweißt.

Kann Kunde A durch den Ärger den er mit der Pendelleuchte hat irgendwelche Ansprüche geltend machen ?! Kunde A muss die Pendelleuchte jedoch haben, denn die Löcher sind in der Decke schon gebohrt und Kunden A gefällt die Lampe "ohne Kratzer" auch. Sie passt sozusagen zu den anderen Lampen in der Wohnung.

Kunde A hat die Angst, das es bei der nächsten Lieferung der Lampe wieder solchen Ärger geben wird mit Kratzer.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo!

Ich hätte an Kunde A´s Stelle schon lange das Geld zurückverlangt und ich denke auch, dass das Möbelhaus B es auch macht. Denn die Möbelhäuser wollen ja auch, dass die Kunden zufrieden sind.

Wenn es auch vielleicht rechtlich nicht zu machen wäre, was ich aber glaube, so sollten sie wenigstens aus Kulanzgründen diese Lampe komplett zurücknehmen. Es ist ja nachweisbar, dass A schon mehrmals den Weg in Kauf genommen hat um eine neue Lampe zu bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Rein theoretisch ist es rechtlich möglich, die Lampe zurückzugeben und vom Möbelhaus das Geld zurückzuverlangen. Das Möbelhaus hatte die Gelegenheit, "nachzubessern", wie es im Juristendeutsch heißt. Das bedeutet, dass das Möbelhaus zweimal versucht hat, eine ordnungsgemäße Lampe zu besorgen. Da sie es nicht geschafft haben, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

Ob der Kunde noch Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags geltend machen kann oder den Differenzbetrag, wenn er die gleiche Lampe woanders teurer kauft, verlangen kann - da möchte ich mich nicht festlegen.

» Estrella78 » Beiträge: 685 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallöchen,

Kunde A ist momentan sozusagen "Lampenlos", denn die erste zerkratzte Lampe wurde ja zurück genommen, doch seitdem gab es nur 2 versuchte Austausche, die beim öffnen vor Ort im Möbelhaus B dazu führten, das Kunde A die Lampe so zerkratzt wie sie beim öffnen vorgefunden wurden nie mitnehmen konnte und auch nicht wollte.

Kunde A ist eben nun sehr verärgert, da er seit 3 Wochen keine Lampe hat über seinem Esszimmertisch und auch keine "Besserung" sieht. Kunde A überlegt sich mitlerweile einen Brief an das Möbelhaus B zu schreiben, um sich eben über diesen Fall zu beschweren, denn Kunde A hat schon so einige hundert Euros in diesem Möbelhaus B gelassen und hat noch 2 größere Möbelteile zu bekommen, die geliefert werden sollen.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo Sybex!

Der Lampenkauf hat mit den restlichen Möbeln nichts zu tun. Und A wird es wenig nutzen, wenn er einen Beschwerdebrief schreibt. A soll sich das Geld für die Lampe zurückgeben lassen und sich woanders eine Lampe holen.

Das Möbelhaus selber wird auch nur beliefert und kann für die beschädigten Lampen auch nichts. Das Möbelhaus verkauft nur und stellt die Sachen nicht her. Wenn A sich auch ärgert. Er soll sehen, dass er irgendwoanders eine Lampe bekommt oder im gleichen Möbelhaus eine Lampe bekommt, die ihm auch gefällt und so einen Umtausch machen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallöchen,

das Problem ist, das genau diese Lampe woanders 51 € mehr kostet und Kunde A es nicht einssieht sie woanders "teurer" zu kaufen. Zu diesem Zeitpunkt als Kunde A die Lampe in Möbelhaus B gekauft hat, kostete sie überall 99 €, doch seit einem Monat überall außer bei Möbelhaus B 150 €.

Eine andere Lampe möchte Kunde A auch nicht, denn Kunde A hatte die Lampe schon einmal hängen und so sind diese Lochbohrungen schon in der Decke, d.h. eine andere Lampe würde diese Lochbohrungen nicht verdecken können.

Kunde A ärgert sich eben "soviel Geld für Benzin" ausgegeben zu haben für nichts, denn es sind schon 30 km einfach zum Möbelhaus B

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallöchen,

wie ich heute mitbekommen habe, hat Kunde A mit dem Möbelhaus "zufällig" telefoniert, da Kunde A nun eine nachgelieferte Kleiderschrank Tür geliefert bekommt. Kunde A hatte gerade jemand "zuständiges" am Telefon und hat nachgefragt wo er sich denn beschweren konnte und so nahm der Herr am Telefon seine Beschwerde entgegen und konnte soweit ihm sagen, das wenn Kunde A, die auf dem Kassenzettel zuständige Bon Nummer ihm mitteilt, dann könne man etwas für ihn tun nachträglich.

Der Mitarbeiter von Möbelhaus A möchte die Sache nun an den zuständigen Bereichsleiter übergeben, sodass Kunde A eine Entschädigung bekommt für die beiden "umsonst gefahrenen Fahrten" zum Möbelhaus A. Der Mitarbeiter hat auch direkt nachgeschaut das Kunde A noch weitere Möbel geliefert bekommt und somit ein guter Kunde ist, denn der Mitarbeiter konnte Kunde A genau sagen, wann die Ware geliefert wird. Nun bin ich echt gespannt, ob Kunde A wirklich eine Entschädigung bekommen wird.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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