Unmöglich, bei Ebay nach 2 Monaten Artikel zurück zu geben?
Da ich ein Kleid, dass ich Ende Februar bei Ebay gekauft habe, zurück geben will, habe ich den Verkäufer angeschrieben. Reklamieren will ich das Kleid, weil es enorm abfärbt und ich beim Tragen Ausschlag bekomme. Da der Verkäufer auf meine Nachrichten nicht antwortet, wollte ich einen Fall eröffnen, was allerdings nicht mehr möglich ist, da der Kauf bereits vor zwei Monaten stattgefunden hat.
Hierbei handelt es sich aber um einen versteckten Mängel, der mir eher nicht aufgefallen war, da ich im Februar noch kein Sommerkleid trage. Ist es so unmöglich, bei Ebay nach zwei Monaten einen Artikel zurück zu geben, wenn der Verkäufer nicht reagiert? Hat man als Kunde, insbesondere von gewerblichen Verkäufern, keine Rechte, wenn ein versteckter Mängel sich nach zwei Monaten entpuppt?
Wenn du etwas bei einem Versandshop bestellst, dann kannst du auch nach zwei Monaten nicht ankommen und reklamieren wollen. Es gibt bestimmte Fristen und du hast du nun überschritten. Da muss sich weder der Verkäufer, noch Ebay darauf einlassen dir zu helfen. Klar, man zieht nicht unbedingt im Februar ein Sommerkleid an. Aber allergische Reaktionen kann auch der Verkäufer nicht beeinflussen.
Wenn man einen Artikel mehrere Mal verkauft und es nie Probleme in dieser Richtung gab, dann wird man kaum mehr damit rechnen müssen. Allerdings vermute ich mal, dass die Allergie nicht unbedingt für dich neu ist, so dass du gleich zu Hause ausgiebig testen müsstest, ob da irgendwelche Rückstände im Stoff sind, auf die reagierst. Und das kann man eben innerhalb der gesetzlichen Fristen vom Kunden erwarten.
Bisher habe ich noch nie allergisch auf irgendwelche Stoffe reagiert. Sicher hatte ich im Februar das Kleid auch mal kurz anprobiert und in den zwei Minuten, wo ich es damals kurz vorm Spiegel trug, bemerkte ich auch keine Reaktion. Erst jetzt, wo ich es mehrere Stunden trug, verfärbte sich meine Haut allmählich richtig blau und auch der dazu gehörige weiße Gürtel hat sich total verfärbt. Am Körper habe ich viele kleine Pickelchen bekommen.
Bin hier kein Rechtsanwalt aber würde mal meinen, dass das Ganze letztlich auch nicht das Problem von Ebay ist, sondern ein Problem zwischen dir und dem Verkäufer/Händler. Wenn es - und ich sehe das so - also einen Fall für die Gewährleistung ist, dann solltest du dich ausschließlich an den Händler halten und diesen eben an seine Gewährleistungspflichten erinnern! Frage nach, wie die Rücksendung zu regeln ist - und wenn du bereit bist, in Vorleistung zu gehen, dann schicke das Kleid (was du ja offenbar sowieso nicht nutzen kannst) an den Händler (auf deine Kosten) zurück. Anschließend schickst du ihm die Aufforderung - mit Fristsetzung - dir den Kaufbetrag und die Versandkosten zu ersetzen.
Wobei du dich hier schon darauf gefasst machen musst, dass man dich fragen wird, ob du z.B. die Kleidung vor dem Tragen gewaschen hast. Außerdem kann es so weit kommen, dass du die Abfärbung (was du als Mangel rügst) irgendwie nachweisen können solltest. Alles in allem kann das eine längere Auseinandersetzung werden, wenn der Händler sich stur stellt.
So weit ich weiß, hat man auch bei Kleidung ein Rückgaberecht von zwei Jahren, wenn diese Mängel aufweist. Im ersten halben Jahr muss man nichts beweisen, danach muss man beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war und man ihn nicht selbst hervorgerufen hat. Bei getragener Kleidung kann der Händler eine Nutzungsgebühr verlangen.
Ich würde aber sagen, dass man in deinem Fall nicht auf Ebay bauen kann. Die legen ihre ganz eigenen Fristen fest. Sie sind ja auch nur Vermittler. Wenn du aber bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft hast, dann hat dieser doch auch außerhalb oder unabhängig von Ebay ein Gewerbe und muss die gesetzlichen Fristen einhalten. Ich würde ihn daher einfach anrufen oder anderweitig kontaktieren, aber nicht über die Ebay-Nachrichten-Funktion.
Das ist ganz normal. Was denkst du dir denn auch dabei? Ein Kleid nach zwei Monaten kann ich einen Geschäft auch nicht zurückgeben. Es muss sich schon um einen massiven Fehler handeln, dass sich ein Verkäufer darauf einlässt oder aber der Verkäufer ist so kulant, dass er die Rücknahme annimmt. Aber im Großen und Ganzen gilt ein Widerrufsrecht von zwei bis vier Wochen und das eben auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des einzelnen Verkäufers auf Ebay.
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, dann hast du ja seine Widerrufs-Bedingungen per Email bekommen. Meistens oder vielleicht sogar immer steht da drin, dass du deinen Artikel einen Monat lang zurückgeben kannst. Das finde ich eigentlich schon ziemlich großzügig, von anderen Online-Shops ist man zum Teil eher 14 Tage gewohnt.
Gegen die Bedingungen von Ebay kann man sich wohl nicht wehren. Vielleicht sollte man beim Kauf von Kleidung, die nicht von einer bekannten Marke stammt, einfach eher vorsichtig sein und diese nicht kaufen, wenn man sie nicht auch in nächster Zeit tragen wird.
Ich verstehe ganz ehrlich gesagt nicht, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, dass man Kleidung nach so langer Zeit noch umtauschen kann. Du hast doch auch die Bedingungen des Händlers gelesen und vor allem auch akzeptiert, indem du den Kaufvertrag eingegangen bist. Bist du dir im Klaren, wie schlecht der Service bei eBay wäre, wenn jeder seine alten Sachen umtauschen will. Nach 2 Monaten umtauschen kann man es ja auch durchaus mehr als ein Mal getragen haben und das wäre anderen Käufern gegenüber unfair.
Wenn er sich nicht meldet kannst du das Kleid auf deine Kosten erstmal zum Händler schicken als Reklamation und gibst als Reklamationsgrund an des es sehr stark abfärbt und du eine Allergische Reaktion nach einem Tag tragen bekommen hast. Bei der Reklamation prüft der Händler ob es ein Mangel ist oder ob dieses Kleid immer stark "ausblutet" so wie manch andere Kleidungsstücke und es daher kein Reklamationsgrund ist.
Wenn die Reklamation gerechtfertigt ist, dann kann er versuchen den Mangel nachzubessern oder dir ein neues mangelfreies Kleid zu schicken. Wenn beides nicht geht dann hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Minderung vom Preis geben zu lassen. Genau kannst du es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachlesen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-237778.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr 3400mal aufgerufen · 15 Antworten · Autor: anlupa · Letzter Beitrag von cooper75
Forum: Alltägliches
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr
- Hilfe: Ist mein Orangenbäumchen noch zu retten? 974mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: drummergirl · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Hilfe: Ist mein Orangenbäumchen noch zu retten?
- Seltene Pflanzen 1109mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Pflanzenfreundin · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Seltene Pflanzen
- Welche Balkonpflanzen soll ich kaufen? 1325mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Apocalypse · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Welche Balkonpflanzen soll ich kaufen?