Nicht jede Ware muss zurück genommen werden
Frau A macht in einen Supermarkt X einen Einkauf und bezahlt die gesamten Produkte dann an der Kasse. Sie erhält natürlich auch einen Kassenbon. Auch eine Tüte Kaffee ist ein Produkt aus ihren Einkauf. Leider ist nun gerade dieser Kaffee aus ganzen Bohnen schon fast ein Jahr in der Haltbarkeit abgelaufen. Am selben Tag reklamiert sie den Kaffee und will natürlich eine andere Kaffeetüte dafür erhalten.
Allerdings hat sie kein Glück damit, denn man glaubt ihr die Sache so leider nicht. Sie hat zwar Kaffee käuflich erworben, allerdings mit Sicherheit nicht diese Tüte. Der Kaffee würde auf keinen Fall fast ein Jahr im Regal stehen. Darf man Frau A einfach so stehen lassen? Wer muss in dieser Situation sein Recht bekommen? Es wurde ja wirklich der besagte Kaffee im Supermarkt X gekauft.
Es war vielleicht etwas unklug von Frau A, nicht erst nachzusehen, ob im Regal noch mehr abgelaufener Kaffee war. Dann hätte sie bessere Karten gehabt. Obwohl ich es auch so unverschämt finde, wenn sie ihr die Kaffee-Packung nicht umtauschen. Ganz bestimmt werden sie sich daran erinnern, dass sie noch alten Kaffee im Regal stehen hatten. Hier ist ein Gespräch mit dem Filialleiter angebracht. So einfach würde ich das nicht akzeptieren. Die Unterstellung würde ich nicht auf mir sitzen lassen.
Diese Situation war für Frau A natürlich sehr unschön. Wenn man im Recht ist und es wird einem nicht geglaubt, dann finde ich das immer sehr schwierig. Ich denke, dass ich auch anders gehandelt und erst mal im Regal nachgesehen hätte, ob dort noch weiterer verfallener Kaffee zu finden war. Aber auch sonst hätte ich mich nicht so einfach abspeisen lassen, ohne den Geschäftsführer zu sprechen. Ich finde es auch unklug von den Mitarbeitern, dass sie der Kundin nicht geglaubt haben. An ihrer Stelle muss es doch möglich sein, vielleicht nach Rücksprache den Kaffee abzuschreiben und so eine Kundin zu behalten.
Das ist ja wirklich blöd gelaufen. In so einem Fall muss man natürlich vorher schauen, aber hinterher ist man immer schlauer. Würde man mir dann nun unterstellen zu lügen, würde ich zunächst im Regal nachschauen, ob da noch andere Produkte mit ähnlichem Datum sind und wenn nicht oder wenn das keinen Erfolg hat, würde ich den Vorgesetzten bis zum Filialleiter verlangen. Kundenfreundlichkeit ist wichtig und da sollte man dem Kunden schon glauben und kulant sein.
Im Laden gilt: Gekauft ist gekauft. Eine Rückgaberecht ist nur bei Versandhandel vorgeschrieben, wobei auch hier leicht verderbliche Ware wie Lebensmittel ausgenommen sind. Allerdings sind die Händler gerade bei Stammkunden zumeist sehr kulant und nehmen es trotzdem zurück, wenn man nicht gerade bei einer Riesenschlange an der Kasse deswegen eine Anfrage stellt.
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