Mantel nach wenigen Monaten kaputt - Garantie?

vom 21.03.2014, 20:24 Uhr

Nehmen wir an, A hat sich im August 2013 im Internet einen Mantel bestellt. Der Händler befindet sich in Großbritannien, und die Ware wurde binnen einer Woche geliefert. Soweit ist alles in Ordnung.

Nun trägt A den Mantel allerdings während des Herbstes und auch im folgenden Frühjahr. Insgesamt kann von einer Tragezeit von etwa 5 Monaten ausgegangen werden. In dem Zeitraum hielt sich A immer an die Pflege- und Waschanleitungen zum Mantel, die der Verkäufer auch angegeben hatte und die zusätzlich innen im Mantel auf einem Schild angegeben sind. Insgesamt wird der Mantel zwar annähernd täglich getragen, aber immer sehr sorgfältig behandelt und auch korrekt gewaschen.

Nun allerdings reißt der Mantel plötzlich im März 2014, also etwa 7 Monate nach dem Kauf, an der Schulter auf. Das ist nicht mit Gewalt, etwa bei einem Unfall geschehen, sondern kam erstaunlich plötzlich und ohne wirklichen Anlass, einfach beim Anziehen. Da nicht die Naht selber aufgegangen ist, sondern der Stoff direkt neben der Naht gerissen ist, und dabei auch ausgefranst ist, lässt sich der Schaden auch nicht so kinderleicht wieder beheben.

A hat von einer Bekannten mitgeteilt bekommen, dass es auf Kleidungsstücke angeblich eine Garantie von 2 Jahren gäbe. Wenn während dieser Zeit das Kleidungsstück ohne Selbstverschulden kaputt ginge, müsse der Händler Ersatz leisten. Aber gilt das auch in Großbritannien? Oder welches Recht gilt überhaupt genau bei so einem Kauf im Ausland? Und wie kann man nachweisen, dass bei dem Schaden kein Selbstverschulden vorliegt? Wie ist überhaupt in so einem Fall das optimale Vorgehen? Oder ist das mit der Garantie bei Kleidungsstücken sowieso Quatsch?

Der Preis für den Mantel liegt bei etwa 70 Euro. Das Porto für die Rücksendung nach Großbritannien kostet wohl um die 17 Euro. Das vielleicht noch als Ergänzung.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es würde mich wundern, wenn es auf Kleidung überhaupt Garantie geben würde. Kleidung wird ja sehr unterschiedlich beansprucht. Wenn ich eine Hose beispielsweise täglich wasche und dauernd auf den Knien darauf herumrutsche, erwarte ich nicht, dass sie nach zwei Jahren noch nicht durchgescheuert ist. Woher hast du denn die Information mit den zwei Jahren?

Ich kann mir höchstens vorstellen, dass Kleidung sofort nach dem Kauf wegen Mängeln umgetauscht werden kann. Im Ausland gelten eh wieder andere Regelungen. Da müsste man sich direkt in den entsprechenden Gesetzbüchern, beziehungsweise den Kleidungsfirmen informieren. Ich kenne allerdings eine Firma, die auf Taschen Garantie gibt, und zwar Eastpak. Ein Kollege von mir hat einmal die Schultasche seiner Tochter nach sechs Jahren Gebrauch umgetauscht bekommen, weil der Reißverschluss leicht eingerissen war.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Rückgabemöglichkeit gibt bei Kleidung nach so langer Zeit. Es sei denn, A kann nachweisen, dass das Kleidungsstück schon beim Kauf einen Schaden hatte, der aber erst nach Monaten festgestellt werden konnte. Möglich ist natürlich, dass bei dem Mantel ein Stoff verarbeitet wurde, aus dem man keinen Mantel hätte nähen dürfen, weil er vielleicht lange irgendwo gelegen hatte, wo er mürbe wurde. Dann würde er irgendwann reißen. Aber welcher Textilfachmann könnte dir da helfen, den Stoff zu untersuchen? Das würde bestimmt eine Menge kosten. Unglücklich ist auch der Kauf im Ausland, weil eine Untersuchung in Deutschland bestimmt nicht anerkannt würde.

Eine mögliche Reklamation ist zwar denkbar, aber die Rücksendung des Mantels nach Großbritannien ist mit hohen Kosten verbunden. Vorab würde ich mich hier erkundigen, ob ein Fehler im Stoff vorliegen könnte. Ist das der Fall könnte man telefonisch oder schriftlich mit dem Verkäufer in Großbritannien in Kontakt treten und einen Ersatz verlangen, auch wenn es rechtlich nicht möglich sein sollte. Aber aus Kulanzgründen wird auch viel gemacht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Eigentlich gilt auf alle Produkte die zwei Jahre Gewährleistung, also auch auf Kleidung. Das Problem ist allerdings, dass die Umkehr der Beweislast nur für die ersten sechs Monate gilt. Das bedeutet, dass im ersten halben Jahr nach dem Kauf vermutet wird, dass ein auftretender Mangel schon beim Kauf vorlag, wenn es sich nicht um einen Schaden handelt, der ganz offensichtlich vom Kunden verursacht wurde, klar.

Nach diesen sechs Monaten wird sich bei gewissen Produkten wahrscheinlich auch noch sehr gut beweisen lassen, dass ein Mangel nicht vom Kunden verursacht wurde. Ich denke da vor allem an Elektrogeräte, bei denen ein Bauteil im Inneren kaputt gegangen ist, mit dem man als Benutzer nie in Kontakt gekommen ist. Aber bei Kleidung ist der Fall wohl fast aussichtslos.

Allerdings muss man ja nicht unbedingt mit dem Gesetz ankommen. Man kann ja auch erst mal an die Kulanz und den guten Ruf und "sie wollen mich doch sicher als Kundin behalten" appellieren. Ich habe schon Schuhe nach fast einem Jahr umgetauscht bekommen und ich kaufe deshalb immer noch in diesem Sportgeschäft ein. Das Geschäft hat an dem Umtausch mehr verdient als an einer Weigerung. Ich würde also erst mal Bilder des Schadens machen und den Händler anschreiben und freundlich fragen, wie man sich da einigen könnte.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Das Problem ist, dass man nach einem halben Jahr nachweisen muss, dass es wirklich ein Fehler war, den man nicht zu verantworten hat und der quasi verdeckt schon beim Kauf absehbar war. Das halbe Jahr ist vorbei. Ich selbst habe schon eine Lederjacke an Otto zurück geschickt, weil die Nieten raus gefallen sind. Das war nach etwa 21 Monaten und ich habe tatsächlich den vollen Betrag gutgeschrieben bekommen. Ich kann dir echt nur raten, einfach mal freundlich Kontakt aufzunehmen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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