Ware erhalten, die man nicht bestellt hat

vom 14.03.2014, 15:04 Uhr

Ich habe ohne Bestellung und Bezahlung ein Paket am Mittwoch erhalten. Erst hatte ich gedacht, dass mein Freund etwas bestellt hat und mir vergessen hat, Bescheid zu sagen. Aber dem ist nicht so. Nun bin ich etwas überfordert. Der Absender steht auf den Paket mit Internetseite, sodass ich versucht habe, an die angegebene Telefonnummer meine Frage zu den Paket loszuwerden. Einmal ging keiner ran und die Mobilnummer ist angeblich nicht vergeben.

Für mich fragt sich, was ich machen soll. Zunächst habe ich an die Reklamationsemail geschrieben. Bisher habe ich auch noch keine Antwort erhalten. Was würdet ihr denken, wenn ihr ein Paket erhalten würdet, welches ihr nicht bestellt hättet? Es ist auch kein Geld von meinen Konto runter. Würdet ihr es behalten? Oder sogar weiter verkaufen, wenn ihr den Inhalt des Pakets nicht benötigt?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Nun, aus rein rechtlicher Sicht musst du auf jeden Fall das Paket für eine eventuell sehr lange Zeit bei dir lagern. Du musst auch nicht beim Versender anrufen. Jetzt hast du erst mal die Pflicht, das Paket aufzubewahren. Vermutlich wird die Firma nach kurzer Zeit selbst darauf kommen, dass hier ein Fehler vorliegt und sich mit dir in Kontakt setzen. Die Daten finden die irgendwie schon raus.

Falls aber sich zum Ende des Jahres noch immer keiner gemeldet hat, kannst du das Paket wahrscheinlich behalten - egal was es ist. Für gewöhnlich, wenn die Firmen ihren Jahresabschluss gemacht haben, werden solche Dinge eben abgeschrieben. Ich hatte auch schon das Glück und habe so ein wunderschönes Bauchnabelpiercing "geschenkt" bekommen. :D

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» Naviia » Beiträge: 821 » Talkpoints: 27,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Mir ging das auch schon so, aber bei mir war es ein Gewinnspiel, was ich nicht mehr auf dem Schirm hatte. Vielleicht kann das ja bei dir auch der Fall sein. Ansonsten würde ich deine Amazon Wunschliste mal durchgehen, ob es da vielleicht drauf war. Das Paket musst du sicherlich erst mal aufbewahren, aber ich denke, dass dir da der Kundendienst auch mehr dazu sagen kann. Immerhin müssen die ja wissen, wer es bestellt hat. Vielleicht war es ja ein Kollege, Verwandter oder Kumpel.

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Pakete von denen ich nichts weiß, werden von mir nach einer Woche wieder unfrei an den Absender zurückgeschickt. Dann muss der Empfänger das Porto übernehmen. Benutzen würde ich die Ware jedoch nicht. Die Verbraucherzentrale rät sogar zu einem solchen Verhalten. Wurde die Ware dir nämlich irrtümlich zugesandt, so kannst du innerhalb einer bestimmten Frist eine Abholung verlangen oder das Paket unfrei zurücksenden.

Aber ehe du das tust, solltest du deine Bestellvorgänge noch einmal durchgehen und auch mal in der Familie oder im Freundeskreis nachfragen. Du bist nicht verpflichtet ungewünschte Pakete, welche dir einfach zugesandt wurden, ein Jahr aufzubewahren. Ich denke, dass du dir den Paragrafen 241 a BGB durchlesen solltest, dort ist alles an sich ziemlich gut zusammengefasst. Du solltest aber auf jeden Fall prüfen, ob nicht eine Ersatzlieferung oder eine Bestellung vorliegt, ehe du das Paket einlagerst oder wieder abschickst.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12612 » Talkpoints: 3,62 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Also ganz ohne Information darf man den Absender nicht lassen. Also drucke dir die Mail aus, so dass auch Datum und Uhrzeit vorhanden sind, als Nachweis, dass du die Firma kontaktiert hast. Danach musst du das Paket sechs Monate aufbewahren. Meldet sich die Firma nicht, dann geht die Lieferung nach einem halben Jahr in dein Eigentum über. Mit etwas Glück kannst du dann auch die Ware gebrauchen, die da verschickt wurde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Keiner aus dem Freundeskreis oder aus der Familie hat es bestellt. Auch ist es nicht in meiner Kaufliste bei Ebay oder Amazon. Das komische daran ist ja, dass es bereits bezahlt sein muss, weil der Versand nur durch vorherige Bezahlung stattfindet. Der Kundendienst hat mir bisher nicht geantwortet, aber ich habe auch erst gegen Freitag Mittag die E-Mail geschickt, weil ich alle nächsten Bekannten gefragt habe, ob sie mir was versendet haben. Ich denke, dass der Versand dort nicht mehr zu erreichen war und sie mir in der nächsten Woche etwas schreiben werden. Sie werden schon eine Lösung vornehmen.

Ansonsten bin ich so schlau wie vorher. Eure Meinungen gehen ja auch sehr auseinander. Zurückschicken (kostenfrei) oder behalten, um es nach einer gewissen Zeit selbst als mein Eigentum nennen zu dürfen. Dabei geht die gewisse Zeit bei euch auch sehr auseinander. Einer sagt nach 6 Monaten Aufbewahrung, der andere gibt an 12 Monate, das Paket aufzubewahren. Ich bezweifle auch sehr, dass ich bei der Post das Paket kostenfrei zurücksenden kann. Meist wollen sie doch einen Retoureschein, egal ob ich einen solchen habe oder nicht.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das mit der Aufbewahrungspflicht ist mittlerweile abgeschafft, wie ich nun auf mehreren Webseiten nachgelesen habe. Du kannst mit dem Paket und seinem Inhalt nun machen, was du willst. Nachlesen, dass du zu nichts verpflichtet bist, kannst du auf dieser Webseite. Schau einfach mal rein und berichte uns doch mal, was du bekommen hast.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Danke Punktedieb. Das Paket habe ich ja schon längst aufgemacht. Öfters kann ich mich nicht entsinnen, dass ich etwas gekauft habe und dann bin ich überrascht. Somit habe ich auch dieses Paket angenommen und sofort nach Erhalt geöffnet. Enthalten sind zwei X-Box-Controller. Ich kann damit aber nichts anfangen und mein Freund auch nicht, weil die X-Box 360 hat. Also warum sollte er es bestellt haben und mich dann so anlügen? Auf meine E-Mail habe ich bisweilen keine Antwort erhalten, aber es ist ja auch Sonntag. Ich werde mal bis nächste Woche noch abwarten.

Da ich keine Rechnung in dem Paket gefunden habe, treffen einige Sachen der Seite nicht auf mich zu. Ich will mich dennoch absichern. Nicht, dass ich es jetzt verkaufe und dann die Probleme auftreten, weil sie es gerne zurück möchten.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also ich habe durchaus Pakete unfrei zurückgesendet, das war nie ein Problem. Besonders wenn ein Absender draufsteht. Auf mich kamen auch nie Kosten zu. Das Problem ist halt, dass der Absender Ansprüche erheben könnte, wenn du die Dinger einfach so verkaufst. Deswegen würde ich maximal zwei Wochen waren und das Paket einfach zurücksenden, vielleicht mit dem Vermerk "Falsche Adresse". Wie gesagt, die Aufbewahrungspflicht besteht nur in anderen Fällen, die hat nichts mit deiner Geschichte zu tun.

Du könntest dem Absender auch eine Frist setzen, in der er sich zu melden hat und ansonsten würde ich die Dinger behalten. Unfrei bedeutet nicht kostenfrei, sondern dass der Empfänger, also in dem Fall der Absender des Paketes die Kosten übernimmt. Dazu brauchst du nur den Absender und keinen Retourenschein. Es war zumindest bei meiner Poststelle nie ein Problem. Sollte der Empfänger jedoch das Paket letztendlich verweigern, dann können die Kosten des Versands auf dich zukommen, aber wenn die Adresse falsch war, denke ich, dass jeder Versender Interesse daran hat, dass gekaufte und bezahlte Lieferungen auch dorthin kommen, wo sie hingehören.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12612 » Talkpoints: 3,62 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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