Darf ebay Geldstrafen verhängen?

vom 24.01.2014, 21:57 Uhr

A wollte über ebay einen Gegenstand verkaufen und startete eine Auktion. B ersteigerte den Gegenstand für zwei Euro plus 4,50 Euro Versandgebühren und bezahlte auch zügig nach der Versteigerung. Leider ging der Gegenstand durch einen Unfall kaputt, noch bevor A ihn versenden konnte. A meldete sich daraufhin bei B und wollte das Geld zurück überweisen. Leider waren die erforderlichen Daten nicht auf der Überweisung zu sehen. A bat um die Bankdaten von B.

B regte sich daraufhin unheimlich auf und es gingen mehrere Mails zwischen A und B hin und her. B regte sich allerdings nicht darüber auf, dass der Gegenstand vernichtet war, sondern darüber, dass A die Bankdaten wollte. Die gebe er nicht her, denn ansonsten könne A damit sein ganzes Konto leer räumen und diese Daten überallhin weiter geben. Er wollte einfach nur sein Geld wieder haben. A war sehr irritiert von diesem Verhalten und verstand es nicht. Er blieb weiter freundlich und klärte B auf, dass er sonst nicht überweisen könnte.

B regte sich weiter auf und schaltete ebay ein, weil A ihn um sein Geld betrogen habe. Ebay schaute sich den Verlauf an und gab dann selbst die Bankdaten von B an A. A überwies daraufhin die erhaltenen 6,50 Euro und dachte, damit sei die Sache endlich erledigt. B gab aber keine Ruhe und regte sich weiterhin auf. Die 6,50 Euro waren ihm zu wenig. Er wollte mehr haben. Allerdings sagte er nicht, warum er mehr wollte und wie viel eigentlich mehr.

Wieder gingen einige Mails hin und her, wobei A inzwischen innerlich nur noch über dieses Verhalten lachte, in den Mails aber weiter freundlich blieb. B schaltete wieder ebay ein und sprach von Betrug. Ebay prüfte dies wieder und machte dann allem ein Ende, indem es die 6,50 Euro von B wieder an A zurück überwies als Strafe für das unmögliche Verhalten von B. A hätte alles richtig gemacht und müsse sich das nicht bieten lassen.

A war vor allem froh darüber, dass damit wirklich Schluss war. Aber er wunderte sich auch über die Strafe. Davon hatte er bisher noch nie etwas gehört und wusste gar nicht, dass ebay diese Möglichkeit hat. Habt Ihr davon schon einmal gehört? Oder habt Ihr schon einmal erlebt, dass ebay eine Geldstrafe verhängt und sofort vollstreckt? Wie findet Ihr diese Möglichkeit?

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Na ja, für das Verhalten was B da an den Tag gelegt hat, hat er es eigentlich nicht anders verdient. Das ebay jedoch jetzt so massiv in den Zahlungsverkehr eingreifen soll, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Von wessen Konto hat denn ebay die 6,50€ an A zurücküberwiesen. Müsste ebay ja von sich aus bezahlt haben und B´s Kundenkonto damit belastet haben. Wenn so ein Modell Schule machen würde, das gäbe ja einen Riesenzirkus!

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» sachsendreier » Beiträge: 154 » Talkpoints: 43,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hast du nur davon gehört oder warst du daran direkt beteiligt? Denn vorstellen kann ich mir den Vorgang nicht, dass Ebay da einfach Geld von B abzieht. Immerhin kann B diese Buchung auch rückgängig machen und am Ende bleibt Ebay auf dem Betrag und der Strafgebühr von der Bank sitzen. Zudem gehe ich auch davon aus, dass Ebay kein Recht dazu hat da einfach das Kundenkonto von B entsprechend zu belasten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das kann und wird mit Sicherheit nicht sich so verhalten haben. Eine Auktion wurde beendet und jetzt wird die Bezahlung erledigt. Nach der Bezahlung wird erst der Artikel versendet. Den Artikel soll es ja nicht mehr geben durch Unfall. Ob nun wirklich es ein Unfall war weiß im Endeffekt nur die Person A selbst. A hat allerdings die korrekte Lieferadresse von B. Er könnte doch somit auch das Geld dort hin senden, wenn die Bankdaten von B fehlerhaft sind. Oder das Geld ist auch verunfallt, denn die Sache ist schon sehr komisch.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kann mir ja nun auch nicht wirklich vorstellen, dass dieser Fall echt sein soll und dass Ebay tatsächlich dem Käufer Geld einziehen kann, das dann dem Verkäufer gut geschrieben wird. Schließlich war der Zahlungsvorgang beendet, jeder hatte wieder das, was er vor der Auktion hatte und erledigt wäre der Fall. Wäre es juristisch nicht sogar angreifbar, wenn Ebay eine solche Geldstrafe verhängen würde? Schließlich hat der Käufer keine Ware erhalten.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Einmal direkt angenommen ohne jegliche Spekulationen, dass die Person A zur Rückzahlung der erhaltenen Summe an Person B aufgefordert wurde. Person A teilte per Mail mit, dass er die Bankdaten von B nicht habe. Ebay-Sicherheitsdienst schickte die korrekten Bankdaten an A, damit dieser die Überweisung tätigen kann. Die folgende Überweisung dauerte und die Person B regte sich über die lange Dauer der Überweisung auf. Dieser Sachverhalt klingt allerdings logisch.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wobei Ebay eigentlich auch nicht dazu berechtigt ist einfach Bankdaten von Käufer B an Verkäufer A zu geben. Wenn B die Bankdaten nicht von sich aus gibt, dann könnte Ebay nur noch als Geldverwalter auftreten. So dass eben Verkäufer A das Geld an Ebay schickt und diese, da sie ja die Bankdaten von B kennen, weiterleiten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich war direkt daran beteiligt, denn ich bin A gewesen. Wie gesagt: Ich war sehr überrascht über das Geld auf meinem Konto. Damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet. Ich wollte eigentlich nur, dass B endlich aufhört zu nerven und dass die Gelegenheit endlich erledigt ist. Ich hätte nie und nimmer mit so einer Strafe gerechnet und war mir auch nicht bewusst, dass ebay diese Möglichkeit hat.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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