Was passiert beim Verkauf einer Versicherung mit Haustarif?
  Ich habe vor zwanzig Jahren eine private Rentenversicherung bei dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen, wo ich damals arbeitete. Durch den Haustarif waren die Beiträge günstiger. Die Versicherung habe ich schon vor ein paar Jahren beitragsfrei gestellt, sodass sie bis zum Rentenbeginn sozusagen vor sich hin ruht.
Nun kam letzte Woche ein Schreiben, dass das Versicherungsunternehmen meine Versicherung an ein anderes Unternehmen verkauft hat, weil sich wohl die Verwaltung dieser Art von Versicherungen (fondsgebundene) nicht lohnt. Für mich ändert sich nichts. Nun frage ich mich aber, was denn passiert wäre, wenn ich noch Beiträge nach Haustarif gezahlt hätte. 
Würde der Haustarif weiter gelten, auch wenn die Versicherung noch ganz frisch ist? Er ist ja nur günstiger, weil die Verwaltungskosten und die Provisionskosten geringer sind, wenn man im Haus arbeitet. Dieser Vorteil fällt ja beim Verkauf weg. Andererseits wäre es unfair, dann plötzlich die Nicht-Haustarif-Beiträge zu verlangen. Kennt sich da jemand aus?
  Es ist richtig, dass du über den Verkauf deiner Versicherung informiert werden musst. Das übernimmt meistens das neue Versicherungsunternehmen direkt, und nicht mehr die alte Versicherung.
Dabei ist es aber vollkommen egal ob die Rentenversicherung beitragsfrei gestellt worden ist, oder ob weiterhin Beiträge eingezahlt werden. Die neue Versicherung muss diesen "Haustarif" erst einmal übernehmen. Im Zuge der Übernahme kann sie den Kunden jedoch ein neues Angebot unterbreiten, welches dann mit zusätzlichen Abschlusskosten versehen wird.
Geht man darauf nicht ein, dann läuft das ganze zu den alten Konditionen weiter wie im ersten Vertrag abgeschlossen worden ist. Einfach so abändern kann es die neue Versicherung rechtlich nicht, über jede Änderung muss der Kunde informiert werden. Das reicht schon aus, wenn man dem Haustarif nur einen neuen Namen gibt aber ansonsten nichts daran verändert.
Wenn diese Angebote kommen, dann muss man jedoch sehr genau hinschauen. Einige erfordern die aktive Zustimmung, also man muss ein Schreiben an die Versicherung schicken, dass man mit der Änderung einverstanden ist. Viele aber machen es sich einfacher und gehen von der Zustimmung aus wenn man sich nicht meldet. Das ganze würde dann einen aktiven Widerspruch notwendig machen. 
Deswegen ganz genau auf die Formulierung schauen und notfalls auch im Kleingedruckten danach suchen. Sollten dann immer noch Unklarheiten bestehen, dann ruhig bei der Versicherung einmal anrufen bzw. eine Mail schicken, dass man hinterher auch einen Nachweis für die Kontaktaufnahme hat.
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