Paket fremd zugestellt - Post verweigert Auskunft

vom 10.11.2013, 23:22 Uhr

Frau A hat vor einiger Zeit ein recht kostenintensives Ersatzteil für die Nähmaschine bestellt. Laut Versender, der aber auch nur die Sendungsverfolgung der Post einsehen kann, ist es zugestellt worden. Frau A teilte dem Versender aber mit, dass sie nichts bekommen hat. Der Versender hat sich zwar an die Post gewandt, die aber nicht bereit ist einen Namen zu nennen, wer das Paket in Empfang genommen hat.

Wie sollte man nun vorgehen, denn immerhin geht es dabei um nicht wenig Geld, was der Versender nun von Frau A versucht einzufordern?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Mir erschließt sich nicht, warum nur der Versender die Sendungsverfolgung einsehen kann? Wurde denn als Päckchen oder versichertes Paket geschickt? Da es sich um ein Paket mit Sendungsverfolgung handelt, sollte es ein versichertes Paket sein und die Post sollte eigentlich erst recht daran gelegen sein das zu klären.

Bei einem Einschreiben wird die Unterschrift desjenigen, der sie geleistet hat, eingescannt und kann online bei der Sendungsverfolgung eingesehen werden, ist das bei Paketen auch so? Dann hätte man hier - sofern der Versender die Verfolgungsnummer rausrückt - eine Möglichkeit. Ansonsten kann es auch sein, dass der Paketbote selbst unterschrieben und das Päckchen bzw Paket nur vor die Tür gestellt hat und die Post deswegen den Namen nicht rausrückt? Heutzutage geschieht das ja recht oft wie man in vielen verschiedenen Foren und Threads lesen kann.

Solange der Versender nicht beweisen kann, dass Frau A das Paket erhalten hat, muss Frau A bzw würde ich an Frau As stelle auch nichts bezahlen. Das Risiko trägt ja der Versender - zumindest bei Unternehmen - wenn er es nicht versichert verschickt. Oder sehe ich das falsch?

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» Schleiereule » Beiträge: 827 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wenn es darum geht, dass Frau A einsehen will, wer das Paket angenommen hat, sollte sie in die Sendungsverfolgung der DHL gehen und dort kann man dann die Postleitzahl von Frau A eingeben und dann wird, wenn das Paket als ausgeliefert gilt, auch angezeigt, wer das Paket angenommen hat. Dazu braucht man keinen Ansprechpartner bei der Post.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Frau A hat da keine weiteren Daten. Nur der Versender, ein Unternehmen, besteht auf die Bezahlung der Ware. Angeblich bekommt er eben auch keine Auskunft wer für das Paket unterschrieben hat. Und Frau A sieht sich nun in einen Streitfall verwickelt, wo sie selbst nicht weiß, wie sie weiter handeln soll. Sie hat selbst nicht viel Geld zur Verfügung und bekommt eben immer wieder die Aufforderung die Ware zu bezahlen, obwohl sie diese nicht erhalten hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das kann doch gar nicht sein. Wenn das Paket versichert versendet wurde, und das Paket geliefert wurde, würde sich die Post doch nicht quer stellen das aufzuklären. Außerdem gibt es ja die Verfolgungsnummer, die man im Internet angeben kann, um das Paket zu verfolgen. Warum rückt der Verkäufer denn nicht mit der Nummer heraus? Schon komisch wie das läuft, wenn er wirklich versendet hat, würde er sie doch geben, um zu beweisen, das es versendet ist, schließlich möchte er ja scheinbar Geld, für nicht erhaltene Ware.

Scheint mir alles etwas ungewöhnlich zu laufen, und so als würde irgend jemand etwas verheimlichen wollen, oder betrügen wollen.

» laraluca » Beiträge: 1068 » Talkpoints: 9,76 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Der Paketabsender muss nachforschen können, wo das Paket geblieben ist. Er muss ja auch die Quittung haben. Natürlich ist es auch der Post möglich, eine Nachforschung anzustellen. Vielleicht ist es ihr zu viel Arbeit? Wenn die Post den Namen nicht nennen will, wer das Paket bekommen hat, würde ich eine dicke Beschwerde an die übergeordnete Stelle schicken. Den Absender würde ich anrufen und nochmals bitten, eine Überprüfung einzuleiten. Wenn dieser aber trotzdem auf sofortiger Zahlung besteht, würde ich mit einem Anwalt drohen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Dass der Absender eine Sendungsnummer hat ist normal. Und auch nur er kann eben die Nachforschung in Auftrag geben. So sind jedenfalls meine Kenntnisse zu solchen Vorgängen. Da nutzt es mir als Empfänger nichts, wenn ich diese Nummer habe, da ich eben nicht der Auftraggeber bin. Und hier wird eben Frau A durch den Absender unter Druck gesetzt, dass sie die Ware bezahlen soll. Scheint ihm der einfachere Weg zu sein, als sich mit der Post anzulegen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hmm, dies ist mir neu, dass Frau A. gar nicht erfragen kann, wer das Päckchen nun angenommen hat. Es geht hierbei doch darum, dass jemand das Päckchen angenommen hat und somit hat (laut meines Wissens oder auch meiner eigenen Erfahrung) der Verteiler, sei es Hermes, DHL oder DPD eine Benachrichtigung bei den eigentlichen Adressaten in den Briefkasten zu stecken. Damit weiß der Kunde des Päckchen dann ja auch Bescheid, wo er sich sein Päckchen bei seinen Nachbarn abholen kann. Bislang steckte bei mir im Briefkasten ein solcher Schein immer im Briefkasten, wenn mal was abgegeben wurde. Damit muss ja auch nicht mehr nachgefragt werden, wer es angenommen hat.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn Frau A das Paket nicht hat, dann ist ihr erst einmal zu glauben. Wieso sollte sie es auch sagen, denn sie scheint das Ersatzteil für ihre Nähmaschine ja auch zu benötigen. Ich kann mir zudem durchaus vorstellen, dass gerade solche Ersatzteile kostenintensiv sind und daher hat der Versender sicherlich den versicherten Versandweg via DHL genutzt oder Post.

Das Paket wurde somit angenommen, aber eben nicht von Frau A. Frau A könnte mit der Sendungsnummer vor Ort vorbei gehen und erbitten, dass man ihr den Namen mitteilt der Person, die das Paket nachweislich angenommen hat. Darüber hinaus muss die Post dies sowohl gegenüber Frau A als auch gegenüber dem Unternehmen. Es handelt sich hier schließlich um Betrug, denn jemand hat das Paket einfach abgefangen und gibt es nicht heraus.

Frau A sollte meiner Meinung nach natürlich nicht bezahlen, sondern sich bereits einen Rechtsbeistand zur Seite ziehen, wenn das Unternehmen schon unseriöserweise so auf sein Geld pocht.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn etwas per Paket verschickt wird dann hat man mit der Sendungsnummer im Internet die Möglichkeit die Sendungsverfolgung nach zu sehen. Dort steht dann auch wer das Paket übernommen hat wenn es bereits zugestellt wurde. Für mich sieht das ganze so aus als wenn der Versender das Paket nie verschickt hat. Denn man braucht keinen Ansprechpartner bei der Post um zu sehen wer das Paket angenommen hat. Ich werde auch immer nach dem Namen gefragt wenn ich für meinen Mann etwas annehme und ein anderer Paketbote ist. Ich würde diese Rechnung auf alle Fälle nicht bezahlen.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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