Kann man jede Ware umtauschen?
Nehmen wir an, Person A kauft sich ein teures Kleidungsstück, welches ihr am nächsten Tag nicht mehr gefällt und sie umtauschen möchte. Wäre es möglich, dass A es ohne Probleme umtauschen kann? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit A die Ware umtauschen kann? Welche Rechte hat A? Welche Warengruppen sind definitiv vom Umtausch ausgeschlossen?
Meines Wissens nach ist beispielsweise reduzierte Ware und Bademode vom Umtausch ausgeschlossen. Wie sieht es aber aus mit anderen Produkten?
Ein RECHT auf Umtausch hat man nur, wenn ein Teil defekt ist. Ansonsten ist es reine Kulanz, wenn man was umgetauscht bekommt, was man nicht online bestellt hat. Online hast du bei allem das Recht innerhalb einer Zeit die Ware zurück zu senden. Aber kein Geschäft muss Ware zurücknehmen, die dem Kunden nicht mehr gefällt. Es gibt bei Nichtgefallen in keiner Warengruppe ein Recht zum Umtausch. A kann da nur auf Kulanz hoffen.
Diamante hat geschrieben:Ein RECHT auf Umtausch hat man nur, wenn ein Teil defekt ist. Ansonsten ist es reine Kulanz, wenn man was umgetauscht bekommt, was man nicht online bestellt hat. Online hast du bei allem das Recht innerhalb einer Zeit die Ware zurück zu senden. Aber kein Geschäft muss Ware zurücknehmen, die dem Kunden nicht mehr gefällt. Es gibt bei Nichtgefallen in keiner Warengruppe ein Recht zum Umtausch. A kann da nur auf Kulanz hoffen.
Also soweit ich weiß, gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, in der Regel 14-Tage, innerhalb der man ohne Angabe von Gründen, die erworbene Ware zurückgeben kann, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie z.B. original verpackt, Kassenbeleg, unbenutzt usw. Das Rückgaberecht ist also keineswegs nur auf das Onlineshopping begrenzt.
Hildi hat geschrieben:Also soweit ich weiß, gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, in der Regel 14-Tage, innerhalb der man ohne Angabe von Gründen, die erworbene Ware zurückgeben kann, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie z.B. original verpackt, Kassenbeleg, unbenutzt usw. Das Rückgaberecht ist also keineswegs nur auf das Onlineshopping begrenzt
Das stimmt so nicht. § 355 BGB normiert zwar ein gesetzliches Widerrufsrecht, wie Du es angesprochen hast. Der Unterschied zum Rücktrittsrecht ist aber, dass es beim Rücktritt einen Grund für den Rücktritt vom Vertrag geben muss, während im Falle des Widerrufsrecht der Vertrag bis zum Ablauf einer gewissen Frist schwebend unwirksam bleibt. Die Wirksamkeit des Vertrages wird quasi aufgeschoben bis zum Fristablauf, so dass es keines Grundes für den Widerruf bedarf, sondern dieser nur ausgesprochen werden muss (weil ja noch gar kein bindender Vertrag existierte).
Ein gesetzliches Widerrufsrecht aus Verbraucherschutzgründen gibt es allerdings nur in abschließend geregelten Fallgruppen! Bespielsweise bei Haustürgeschäften, § 312 BGB und bei den von Diamante schon angesprochenen Fernabsatzverträgen, §§ 312b und d BGB. Mit anderen Worten: Das Widerrufsrecht bei Kaufverträgen gibt es, wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kam (sprich: beispielsweise online geschlossen wurde). Keinesfalls kann man sich mittels Widerrufs von einem "ganz normal" in einem Geschäft geschlossenen Kaufvertrag lösen!
Grund dafür ist insbesondere, dass Du die Ware, wenn Du telefonisch oder online bestellt, vor dem Kauf ja nicht in natura sehen, anfassen oder sonstwie testen kannst. Wenn Du aber in einem Geschäft kaufst, kannst Du genau das tun, etwa ein Kleidungsstück anprobieren, um zu sehen, wie es Dir steht und ob es passt. Für ein Widerrufsrecht gibt es in dieser Konstellation daher gar kein Bedürfnis. Nur dann, wenn Du zum Beispiel erst zu Hause einen Fleck auf Deinem neu erstandenen Pullover entdeckst, stellt dies einen Mangel dar und Du hast ein Rücktrittsrecht.
Man darf nur defekte Waren umtauschen. Eine Ausnahme gibt es im Online-Handel. Hier gilt, soweit ich weiß, ein befristetes Umtauschrecht, weil man die Ware ja vorher nicht sehen konnte. Auch bei Haustürgeschäften gelten besondere Regelungen. Dass die Geschäfte Waren zurücknehmen, die nicht defekt sind, ist reine Kulanz.
Du kannst defekte Ware immer zurück geben - unabhängig davon, ob es sich um reduzierte Ware handelt oder aber um Bademoden. Schließlich bezahlst du für ein mängelfreies Produkt! Das wird dann übrigens durch die Gewährleistung geregelt.
Ganz anders natürlich, wenn Person A am nächsten Tag nur feststellt, dass das teure Kleidungsstück zu teuer war oder doch nicht gefällt. Dann muss A auf die Kulanz des Händlers hoffen. Auch unabhängig davon, ob die Ware reduziert war oder ob es sich um Bademoden handelt! Ein Recht auf den Umtausch gibt es nicht. Natürlich auch dann nicht, wenn man feststellt, sich in der Größe geirrt zu haben oder ähnliche Gründe vorweisen will.
Ich konnte bislang nicht nur defekte Waren zurückbringen. Darunter fiel zum Beispiel verschiedene Kleidungsstücke. Beim Lidl habe ich eine Hose gekauft und konnte sie nicht anprobieren. Da man aufgrund der Größe sagen kann, ob es nun wirklich sitzt, durfte ich es umtauschen. Auch beim Kik und sonstigen Kleiderläden kenne ich es, dass auch eine Garantie zum Umtauschen gibt, selbst wenn das Kleidungsstück nicht kaputt ist. Somit würde ich auch das Kleidungsstück zurückbringen, wenn es mir doch nicht mehr so gefällt. Dies muss man aber im Laden sonst aushandeln.
@iggiz18: Was du hier aber beschreibst, liegt nur daran, dass die genannten Ketten und Läden entsprechend kulant sind und den Kunden diesen Dienst anbieten. Das ist aber eine freiwillige Sache auf die sich der Kunde nur verlassen kann, wenn es explizit beworben bzw. vereinbart wurde. Ansonsten kann z.B. Lidl natürlich auch darauf verweisen, dass der Kaufvertrag gültig ist und die Ware nicht zurückgenommen wird.
Das 14tägige Rückgaberecht gilt nur für Onlinekäufe, nicht aber für Käufe im Ladengeschäft. Liegt einfach daran, dass man die Waren, die man sich von den Waren, die man online kauft nicht überzeugen kann. Bei einem Kleidungsstück z. B. weiß man ja nicht, ob es passt, wenn man es nur platt auch dem Bildschirm sieht. Im Laden hast du immer noch die Möglichkeit, die Artikel anzuprobieren und anzufassen.
Wenn hier jemand etwas umtauschen möchte, dann kann er nur auf die Kulanz des Ladens hoffen, denn gesetzlich sind die nicht dazu verpflichtet die Ware zurück zu nehmen. In den meisten Fällen machen die das aber, weil sie kundenfreundlich sein möchten. Hier gilt aber fast überall, reduzierte Ware, Bücher, Lebensmittel und Bademode sowie Unterwäsche ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Man sollte sich vor dem Kauf beim Kassierer oder Mitarbeiter vielleicht erkundigen, ob es möglich ist, ob man die Ware zur Not zurückgeben kann.
Gesetzlich ist es so, dass man nur einen Anspruch auf den Umtausch der Ware hat, wenn der Artikel defekt ist. Dann muss der Händler einen Ersatz schaffen, was aber nicht immer die Ware selber sein muss, sondern beispielsweise auch die Rückgabe des Geldes. Dieses 14 Tage Rückgaberecht ist eine Kulanzhandlung der Unternehmer, ist aber nicht im Gesetz verankert. Dieses Umtauschrecht hat man nur, wenn es auf dem Kassenzettel steht oder es sonst irgendwie ausgemacht wurde. Dann muss man sich aber auch mit einem Gutschein zufrieden geben, weil es ja nicht gesetzlich festgehalten ist.
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