Wie wird beurteilt, ob etwas ein Gewohnheitsrecht ist?

vom 10.10.2013, 18:55 Uhr

Es gibt in unserer Rechtsordnung so etwas wie Gewohnheitsrechte, die nicht schriftlich aufgeschrieben sind, aber trotzdem wie ein Gesetz auch vor Gericht gelten. Ein bekanntes Beispiel ist das Wegerecht.Wenn jemand jahrelang durch den Besitzer unbeanstandet durch ein Privatgelände fahren darf, dann darf er das soweit ich weiß, weiterhin tun.

Wann wird ein Verhalten ein Gewohnheitsrecht? Kennt ihr weitere Beispiele dafür?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das Gewohnheitsrecht bildet sich aus der gefestigten Anwendung. Es sind schriftlich nicht festgelegte Verhaltensweisen der Mitglieder einer Gesellschaft. Dürfen aber nicht im Widerspruch zum geschriebenen Gesetz stehen. Also meistens so wenn man etwas jahrelang gemacht hatte, ohne irgendwelche Konsequenzen davon zu tragen. Das ist aber schwer nachzuweisen. Ein weiteres Beispiel ist Urlaubsgeld, wenn man es jahrelang bekommen hat und auf einmal nicht. Nur ob man das dann verlangt ist jedem selber überlassen, weil das der Chef bestimmt nicht so toll findet.

» IstEgal » Beiträge: 42 » Talkpoints: 17,53 »


Das ist letztlich immer eine Einzelfallentscheidung und im Zweifel muss ein Richter entscheiden, ob eine entsprechende Übung oder Handlung tatsächlich - wie vom Gesetz gefordert - stetig, länger andauernd und gleichmäßig ausgeführt wurde, ohne das es zu Beanstandungen gekommen ist. Immerhin gibt es durchaus auch die Möglichkeit, das Handlungen die durch das Gewohnheitsrecht gebilligt wurden auf Grund sich geänderter Umstände wegfallen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es gibt kein Gewohnheitsrecht (Ausnahmen bestätigen die Regel) in Sachen Wegerecht. Da wir seit 1800 ein Grundbuch haben gibt es seit der Zeit nicht mehr. Nur ältere Gewohnheitsrechte haben Bestand. Benutzt einer jahrelang einen privaten Weg, kann man ihm das nicht von heute auf morgen untersagen. Nach einer angemessenen Kündigung ist das aber machbar. Es gibt aber sogenannte Notwegerechte.

» klugscheissprinz » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,30 »



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