TV-Sender zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet?
Wenn die Wahlwerbung früher im Fernsehen ausgestrahlt wurde, wurde meistens darauf hingewiesen, dass die Sender zur Ausstrahlung der Wahlwerbespots verpflichtet seien. Dieser Zusatz ist mir in diesem Jahr überhaupt nicht aufgefallen, beziehungsweise habe ich ihn eigentlich schon vermisst. Falls es in der Vergangenheit wirklich so war, dass die Fernsehsender zur Ausstrahlung der Wahlwerbung verpflichtet waren, interessiert mich, ob dies immer noch so geregelt ist. Muss jeder Fernsehsender die Wahlwerbung ausstrahlen und für die Werbung bestimmte Plätze reservieren? Erhalten die Fernsehsender dafür Geld? Schließlich werden sie von anderen Werbekunden auch bezahlt.
Können die Sender eigentlich selbst bestimmen, welche Wahlwerbung sie ausstrahlen und welche nicht? Könnte sich ein Sender gegen Wahlwerbespots von extremen Parteien zur Wehr setzen, oder muss er auch solche Werbespots ausstrahlen?
Ich glaube nicht, dass sie das selber entscheiden können. Ich habe das letztens im Radio gehört und im Anschluss kam der Satz : " Wir sind dazu verpflichtet, die Wahlsendung zu senden, jedoch haben wir mit dem Inhalt nichts zu tun".
So denke ich, wird es auch bei den TV - Sendern sein. Sie müssen es senden, weisen aber darauf hin, dass sie für den Inhalt nicht verantwortlich ist. Wenn sie eine Werbung nicht senden wollen, muss wohl ein Antrag gestellt werden. So denke ich es zumindest, ich weiß es nicht genau.
Ich habe diesen Zusatz zumindest im Radio auf jeden Fall schon gehört. Meines Wissens nach stehen jeder Partei Sendeminuten zu und ein Sender kann sich nicht weigern, die Werbung einer bestimmten Partei nicht auszustrahlen. Das gilt natürlich nur für die öffentlich-rechtlichen Sender. Die privaten Sender sind zu nichts verpflichtet und können selbst entscheiden. Die Anzahl der Sendeminuten richtet sich nach der Bedeutung der Partei. Die Parteien zahlen den Sendern den Selbstkostenpreis für die Sendung.
Auch die privaten Sender sind zur Ausstrahlung der Wahlwerbung verpflichtet, dies sieht der Rundfunkstaatsvertrag so vor. Für die öffentlich-rechtlichen Sender ist dies in den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen, bzw. im so genannten ZDF-Staatsvertrag geregelt.
Der einzige wesentliche Unterschied ist dabei, dass private Sender Geld für die Ausstrahlung verlangen dürfen, nämlich den erwähnten Selbstkostenpreis.
Private Sender zu Wahlwerbesendungen rechtlich verpflichtet
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