Welpen aufziehen und gut vermitteln - was ist zu beachten?

vom 27.06.2013, 12:19 Uhr

Wie mein Partner hier in diesem Thread mitteilte, erwarten wir nun doch Welpen und möchten natürlich alles richtig machen. Dazu gehört natürlich auch, das die Mutter die Welpen erstmal gesund zur Welt bringt, aber danach geht der Spaß und der Stress ja erst richtig los. Die Welpen werden ja bis zu 12 Wochen bei uns bleiben, bevor sie in ein neues Zuhause einziehen können und da stellen sich natürlich auch schon einige Fragen. Wir haben zwar schon einige sehr interessierte Menschen, die gerne einen Welpen von uns hätten, aber da es sich ja um die sogenannten Anlagenhunde bei uns handelt, müssen wir da ja auch einiges beachten.

Unsere Welpen werden nur mit einem Schutzvertrag vermittelt und natürlich auch mit einer Klausel, das sie nicht anderweitig, ohne Absprache mit uns, weiterverkauft werden dürfen und das wir einen unangemeldeten Besuch durchführen können, damit wir sehen, das es den Welpen gut geht. Sollte dem nicht so sein, dann erlaubt uns die Klausel auch, das Tier wieder mitzunehmen. Auch eine Bescheinigung vom Vermieter werden wir verlangen, denn nicht jeder Vermieter ist mit so einer Rasse einverstanden und durch diese Bescheinigung können wir das eine oder andere hin und her Geschiebe schon von vornherein verhindern.

Habt ihr schon einmal Welpen gehabt? Wie seit ihr vorgegangen und habt ihr auch so eine Art Starterpaket mitgegeben? Mich würden eure Meinungen dazu interessieren und worauf man noch am besten achten sollte. Ich bin für jeden Tipp dankbar und auch wenn wir schon einige Interessenten haben, möchten wir doch lieber alles mehr als einmal durchgehen, damit wir auch ganz sicher sind, das unsere Welpen ein tolles Zuhause finden werden.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mich würde interessieren, ob das mit dem Vertrag wirklich rechtskräftig ist? Man kann ja vertraglich erst mal viel vereinbaren, aber oft muss man sich gar nicht dran halten. Man ist nämlich keineswegs dazu verpflichtet irgendjemanden in seine Wohnung zu lassen. Und der Hund gehört dann denen und ihr dürft ihn nicht einfach wieder mitnehmen. Man kann doch auch mit einem Vertrag kein geltendes Recht aufheben. Ich mein das nicht böse. Ich hab so einen Schutzvertrag noch nie gesehen. Ich bin da nur gerade skeptisch.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


So ein Schutzvertrag ist leider nicht mal das Papier wert, auf das es geschrieben wurde, wenn es nicht notariell beglaubigt ist. Man kann keinen verpflichten, dass man das Tier für immer behält. Man kann auch nicht darauf bestehen, dass man das Tier nicht weiter verkauft. Da kann man leider nicht gegen an gehen. Es ist immer etwas schwammig, wenn es darum geht einen sogenannten Schutzvertrag zu erstellen und Tiere mit diesem zu vermitteln. Wenn ein Käufer des Welpen den Hund nach 3 Jahren ins Tierheim bringt oder verkauft oder das Tier scharf macht, könnt ihr selber nichts dagegen machen. Schaltet einen Rechtsbeistand ein und fragt da genau wie die Rechtslage ist. Aber ich kann euch da wenig Hoffnung machen, dass so ein Vertrag Bestand hat. Denn Schutzverträge bei Tieren sind leider sehr sehr schwammig. Aber das wurde hier schon diskutiert Schutzverträge: moralisch sinnvoll aber rechtlich sinnlos

Ich weiß von einer Bekannten, die auch nur durch Unachtsamkeit Junge bei ihrem Hund bekommen hat, dass sie ein Gewerbe anmelden musste, was sie nach dem Verkauf der Jungen auch wieder abmelden konnte. Aber der Kaufertrag musste auf jeden Fall versteuert werden und ein Mensch vom Ordnungsamt sagte, dass sie ein Gewerbe anmelden musste. Es ist auch deswegen sehr wichtig Buch zu führen, was ihr alles für die Welpen bezahlt habt. Also jedes Futter, jede Spritze, der Chip und Tierarztkosten überhaupt. Das kann man dann vom Kaufpreis abziehen und dass, was übrig bleibt muss versteuert werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bienenkönigin hat geschrieben:Mich würde interessieren, ob das mit dem Vertrag wirklich rechtskräftig ist? Man kann ja vertraglich erst mal viel vereinbaren, aber oft muss man sich gar nicht dran halten.

Ich kenne das nur so vom Tierschutzverein, das die auch Kontrollbesuche machen und wenn es nach deren Meinung dem Tier nicht gut geht, dann können sie es wieder mitnehmen. Wenn man einen Schutzvertrag aufsetzt dann ist der mögliche Käufer ja nicht verpflichtet, diesen zu unterschreiben, aber wenn er es nicht tun würde, dann hat er schon etwas zu verbergen und würde von mir kein Tier bekommen. Ich bin der Meinung, das solche Verträge rechtskräftig sind, denn sie entstehen ja im beiderseitigem Einverständnis und dieses wird durch die Unterschriften bestätigt.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@EmskoppEL: Ich habe im Tierschutzverein lange Zeit mit gearbeitet und war für die Tiervermittlung in diversen Tierheimen zuständig. Wir haben auch diese Schutzverträge erstellt und es ist leider zu oft vorgekommen, dass die Leute einen bei der Nachkontrolle nicht mehr reingelassen haben oder eben die Tiere weitergegeben werden. Als Tierheim kann man zwar hin gehen und dann den Veterinärmediziner beim Amt einschalten, aber wenn der nicht 100% sieht, dass das Tier gefährdet ist, dann kann er auch nichts machen. Auch sind Leute umgezogen ohne Bescheid zu geben oder das Tier tauchte in einem anderen Tierheim wieder auf. Die Leute gingen straffrei aus. Für das Tier ist es aber wirklich nicht gerade schön. So ein Schutzvertrag ist nichts wert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


EmskoppEL hat geschrieben:Ich bin der Meinung, das solche Verträge rechtskräftig sind, denn sie entstehen ja im beiderseitigem Einverständnis und dieses wird durch die Unterschriften bestätigt.

Naja, Diamante hat es ja schon beantwortet und leider war meine Vermutung ganz richtig. Beiderseitiges Einverständnis sagt noch gar nichts aus. Es können ja auch beide damit einverstanden sein, etwas Illegales zu tun. Der Kannibale von Rotenburg hatte auch einen Vertrag mit seinem "Geschäftspartner", aber es war einfach gegen das Gesetz, einen Menschen zu töten und aufzuessen. Und das geltende Recht steht immer höher als ein einzelner Vertrag. Und wer das weiß, unterschreibt dir auch bereitwillig alles. Damit bestehen weiterhin Zweifel, auch wenn der Käufer unterschreibt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde mich mal nach einem Anwalt umsehen, der sich damit auskennt und der vielleicht Tipps geben kann, ob man sowas im Kaufvertrag festhalten kann. Aber ein Kaufvertrag ist ja auch wieder eine Sache, die eben den Schutz des Tieres den ihr bestimmt aushebeln würde. Denn wenn man etwas kauft und bezahlt, dann geht es in das Eigentum des anderen über und mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will, wenn es nicht gegen das Gesetz verstößt. Wenn ich einen Hund kaufe, dann kann ich ihn auch mit Gewinn weiter verkaufen. Dann kann ich ihn auch in ein Tierheim bringen, wenn ich ihn nicht mehr will. (Ich würde es nicht machen, aber es ist mein Recht). Deswegen sollte man sich da genau erkundigen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:So ein Schutzvertrag ist leider nicht mal das Papier wert, auf das es geschrieben wurde, wenn es nicht notariell beglaubigt ist. Man kann keinen verpflichten, dass man das Tier für immer behält.

Natürlich kann ich niemanden dazu zwingen, sich an den Vertrag zu halten, aber dennoch wird es sicherlich einige unseriöse Interessenten abschrecken und ich denke, wer nichts zu verbergen hat, der wird auch einen Kontrollbesuch dulden. Ich könnte es natürlich auch so regeln, das ich den Welpen persönlich vorbei bringe und mir vor Ort einen Einblick auf die neue Umgebung des Welpen zu machen.

Diamante hat geschrieben:Ich weiß von einer Bekannten, die auch nur durch Unachtsamkeit Junge bei ihrem Hund bekommen hat, dass sie ein Gewerbe anmelden musste, was sie nach dem Verkauf der Jungen auch wieder abmelden konnte. Aber der Kaufertrag musste auf jeden Fall versteuert werden und ein Mensch vom Ordnungsamt sagte, dass sie ein Gewerbe anmelden musste. Es ist auch deswegen sehr wichtig Buch zu führen, was ihr alles für die Welpen bezahlt habt. Also jedes Futter, jede Spritze, der Chip und Tierarztkosten überhaupt. Das kann man dann vom Kaufpreis abziehen und dass, was übrig bleibt muss versteuert werden.

Also, das ist absoluter Quatsch, denn es handelt sich hierbei ja nicht um ein Gewerbe, wenn die Hündin einmal Welpen bekommt. Bei richtigen Züchtern sieht das ganze natürlich schon anders aus, denn sie haben ja sozusagen damit ein regelmäßiges zusätzliches Einkommen und das muss versteuert werden. Aber deine Bekannte hat sich da wohl übers Ohr hauen lassen, denn weil ihre Hündin einmal Welpen bekommen hat, hat sie kein Gewerbe, denn es handelt sich hier um Urproduktion § 6 GewO und somit hätte sie kein Gewerbe anmelden müssen.

Die tatsächlichen Kosten zu notieren ist natürlich trotzdem sinnvoll, denn so kann man auch den möglichen Käufern zeigen, was man alles ausgegeben hat und das man gar nicht so große Gewinne mit Welpen erzielen kann, wenn man es privat macht. Aber für die Steuer wäre es absolut nicht notwendig.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@EmskoppEL: Das Einkommen müsst ihr dennoch versteuern. Es ist ein Einkommen, was ihr mit den Welpen erzielt und da muss auch Buch drüber geführt werden. Ansonsten wird dieses Einkommen geschätzt. Ihr verkauft ja was mit Gewinn. Zumindest hat es den Anschein. Wenn ihr daraus dann keinen Gewinn erzielt, wird das Finanzamt es dann auch sehen. Aber erst mal müsst ihr diese Einkommensquelle angeben. Die Tierarztkosten, die eure Hündin jetzt in der Trächtigkeit schon gekostet hat, kann dann auch angegeben werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:@EmskoppEL: Das Einkommen müsst ihr dennoch versteuern. Es ist ein Einkommen, was ihr mit den Welpen erzielt und da muss auch Buch drüber geführt werden.

Das stimmt, man muss es bei der Steuer angeben, wenn man Gewinn erzielt, bzw. auch wenn man keinen Gewinn erzielt, aber dann macht es ja keinen Sinn. Auf jeden Fall sollte man es belegen können, aber ein Gewerbe anmelden ist vollkommen unnötig. Es geht lediglich darum, die Einkünfte anzugeben, aber ob das alle machen, die einmal Welpen bekommen haben, glaube ich nicht. Meistens wird auch gar kein Gewinn erzielt, sondern man zahlt drauf.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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