Was passiert mit dem Stammkapital, wenn Firma sich auflöst?
Mal angenommen, zwei Personen - nennen wir sie A und B – haben gemeinsam eine kleine Firma, eine UG haftungsbeschränkt. Als Kapitalgesellschaft verfügt diese Firma ja über ein gewisses Stammkapital das ist ja dafür gedacht, wenn mal ein Haftungsfall eintritt; dann haftet die Kapitalgesellschaft mit ihrem Stammkapital. Was passiert denn aber, wenn A und B sich irgendwann dazu entscheiden, die Firma nicht mehr fortzuführen?
Also mal angenommen, A und B sind derzeit Geschäftsführer und möchten aber die Firma irgendwann schließen, was geschieht dann mit dem Stammkapital? Wird das dann an A und B ausgezahlt? Bekommt dann jeder 50% davon oder muss das nochmal in irgendeiner Form versteuert werden? Zählt das dann bei der Auflösung des Unternehmens als Gewinn oder Einkommen und unterliegt der Gewerbe- bzw. Einkommenssteuer?
Das Stammkapital dürfte eigentlich nicht versteuert werden, Kapital wird ja nicht versteuert, sondern nur Einkünfte aus Kapital, also Zinsen oder Ähnliches. Das Stammkapital ist ja schon vorher wahrscheinlich als Einkommen irgendwann versteuert worden. Das würde mir zumindest mein gesunder Menschenverstand sagen.
Das Stammkapital wird doch bei der Auflösung gerecht aufgeteilt je nach Einlage von Person und Person B? Haben denn diese beiden agierenden Personen eine Vereinbarung darüber, wie mit der finanzielle Lage umgegangen wird, falls es zu einer Auflösung kommt?
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