Trotz Probezeit schon Urlaub planen?

vom 04.04.2013, 19:40 Uhr

A ist seit dem 1. Februar 2013 in einem Betrieb beschäftigt, der auch betriebsbedingten Sommerurlaub macht. Dieser Urlaub würde noch in die Probezeit von A fallen und auch sonst musste A den Jahresurlaub bereits eintragen. Aber A ist aufgrund der Probezeit da auch noch skeptisch und vorsichtig.

Kann A aber dennoch schon den Urlaub planen oder sollte A wirklich mit der Probezeit abwarten? Wie würdet Ihr es anstelle von A handhaben?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wenn der Betrieb betriebsbedingten Sommerurlaub macht, denke ich schon, dass A seinen Urlaub buchen kann. Schließlich hat ein Betrieb bei solch einem Sommerurlaub komplett zu. An A´s Stelle würde ich aber besser noch mal mit dem Chef Rücksprache nehmen und ihn darauf hinweisen, dass er sich in der Probezeit befände, wo ihm aktuell kein Urlaub zusteht. Wenn er seine Frage in der Art formuliert, klingt es auch nicht so, als wolle er um jeden Preis in der Probezeit Urlaub machen.

» Sternchen* » Beiträge: 2801 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es ist ja nicht so, dass einem Mitarbeiter in der Probezeit kein Urlaub zusteht - das ist ein ziemlich weit verbreitetes Märchen. Jedoch kann er in dieser Zeit nur den Urlaub nehmen, den er bisher erarbeitet hat. Es sei denn, die Firma ist kulant und erlaubt auch einen Urlaubsvorschuss in der Probezeit. Am besten ist es, diese Angelegenheit nochmal direkt mit dem Chef zu klären. Da ja die Firma da aber sowieso Sommerurlaub hat, wird einer Urlaubsplanung auch nichts im Wege stehen, denn was soll A denn während dieser Zeit in der geschlossenen Firma machen?

Ich habe auch schon in der Probezeit Urlaub gemacht. Allerdings war dieser schon weit vor Beschäftigungsbeginn gebucht und schon beim Einstellungsgespräch wies ich meine damalige Chefin darauf hin. Erstaunlicherweise war es kein Problem und nur vier Wochen nach Arbeitsbeginn in der neuen Firma hatte ich Urlaub.

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» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@eselchen, es geht auch weniger darum, dass A keinen Urlaub machen würde wollen, sondern eher darum ob man nicht A während der Probezeit und gegebenenfalls auch noch vor dem Urlaub kündigen würde. So etwas kann ja auch von heute auf morgen kommen, weshalb A da Vorsicht walten lassen würde. Alles andere hat A auf andere Art und Weise geklärt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Das mit der Kündigung steht aber nicht drin. Er wird halt trotzdem Urlaub machen müssen, wenn der Betrieb Sommerurlaub macht. Ob sie ihn am Ende der Probezeit kündigen oder nicht, ist nicht voraussehbar, aber möglich und heutzutage ja leider durchaus auch üblich.

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» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde noch keinen Urlaub buchen, eben, weil man in der Probezeit mit 14-tägiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann.

Wenn A genügend Geld hat und nicht gleich wieder auf Jobsuche gehen muss, ist das natürlich Okay, aber ansonsten würde ich noch keine Maledivenreise buchen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Für den Sommerurlaub würde ich nun nicht gerade eine große Reise planen, wenn die Probezeit noch nicht beendet ist. Eben weil die Kündigungsfristen kürzer sind.

Das man den Jahresurlaub aber bereits eintragen muss/ soll, bevor die Probezeit beendet ist, sehe ich einmal als gutes Zeichen an. Immerhin ist A. ja nun bereits über acht Wochen dort angestellt und die Arbeitgeber würden darauf nicht drängen, wenn bereits die Kündigung im Gespräch wäre.

Ansonsten dürfte man generell keinen Urlaub mehr buchen. Selbst wenn man bereits über ein Jahr in einem Betrieb angestellt ist und im Januar vier Wochen Urlaub für Dezember einträgt, der Arbeitgeber den bewilligt und man einen teuren Urlaub für Dezember plant, kann es trotzdem passieren, dass der Arbeitgeber mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen, im Laufe des Jahres die Kündigung ausspricht. Dann hat man den Urlaub ja trotzdem gebucht. Ob man dann die Reise antreten kann, steht auf einem anderen Blatt.

Ganz generell kann man aber ja, wenn man sich Sorgen macht, dass man einen gebuchten Urlaub nicht antreten kann, weil man gekündigt wurde, einfach eine Reiserücktrittversicherung abschließen. Man muss halt nur darauf achten, dass die Versicherung solche Fälle beinhaltet.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



In der heutigen Zeit ist vieles auch in der Berufswelt gänzlich ungewiss und eine Garantie, dass A nicht vorzeitig gekündigt wird, kann und wird dir niemand (schriftlich) bestätigen. Doch so ganz verstehe ich das Problem nicht, wenn der Betrieb A bereits eingestellt hat, dann sicherlich deswegen, weil sie seine Arbeitsleistung im Moment benötigen und die Stelle nicht vorher schon vergeben konnten oder wollten. Dass sie bei Eintrittsdatum bereits berücksichtigen sollten, dass die Probezeit mit einer möglichen Urlaubssperre nicht mit den betrieblichen Urlaubszeiten kompatibel wäre, würde ich sehr fraglich finden. Schließen suchen sie in erster Linie Mitarbeiter und machen nicht vorab bereits eine Jahresplanung.

Sofern es A nahegelegt wurde, dass er seinen Urlaubsantrag einreichen sollte, dann würde ich es an seiner Stelle tun - zumal es in größeren Betrieben nicht unüblich ist, seinen gesamten Jahresurlaub bereits am Anfang des Jahres einzureichen, damit sie eine Übersicht erstellen können, wer, wie viele und wann Urlaub zu haben wünscht. So kann man sich vorab Gedanken machen und den ein oder anderen Mitarbeiter darum bitten, seine Wunschzeit ein wenig zu verschieben, da es vom Personal her besser umsetzbar wäre. Vor allem ist ein beantragter Urlaub noch kein genehmigter Urlaub, dieses würde A nachträglich erfahren, ob seine "Wünsche" auch erfüllbar seien oder eben nicht.

Solange A für den Sommerurlaub keine größere Reise bucht, wird er es doch relativ zeitnah mitbekommen, ob sein Urlaub bestehen und ob er weiterhin im Betrieb eingestellt bleibt oder nicht. Sollte es tatsächlich geschehen, dass er bereits vorher gekündigt wurde, so wäre er zum Zeitpunkt x entweder arbeitslos und von daher wäre es egal ob er offiziell Urlaub gehabt hätte oder aus anderen Gründen zu Hause ist oder aber er wäre im Idealfall in einem neuen Betrieb und müsste dann selbst entscheiden bzw. mit der Geschäftsleitung klären, ob er seinen geplanten Urlaub behalten wolle/dürfe oder es sinniger wäre diesen nach hinten zu verschieben. Viele Betriebe fragen bei Neueinstellung, ob man bereits Urlaub gebucht hätte und scheinen kein Problem damit zu haben diesen aus Kulanz einem trotz allem zu gewähren.

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» LongHairGirl » Beiträge: 845 » Talkpoints: 47,97 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Man kann ja von so einer Reise auch zurücktreten, und wenn man diesen Urlaub einreichen sollte, dann würde ich den schon nehmen. Im schlimmsten Fall hat man dann eben eine Reise gebucht, die man nicht antreten kann, und muss ein bisschen Lehrgeld zahlen, aber man kann ja auch nicht immer vom schlechtesten Fall ausgehen. Der Betrieb sucht ja auch einen Mitarbeiter und wenn A sich nichts zuschulden kommen lässt und eine gute Arbeitskraft darstellt, sollte das mit dem Urlaub kein Problem sein. Zumal man den ja nehmen muss, wenn der Betrieb eben eine Sommerpause hat.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Dies kommt natürlich immer auf die Umstände an. Grundsätzlich würde ich keinen Urlaub in der Probezeit machen, außer ich wäre durch Beziehungen an diese Stelle gekommen oder derart unersetzbar, dass ich mir um eine Entlassung keine Sorgen machen müsste. Ginge es um die Rettung einer Beziehung oder den letzten Urlaub mit einem schwer kranken Familienmitglied, würde ich es wahrscheinlich auch trotzdem machen. Es wäre natürlich auch interessant zu wissen, wie dies bisher in diesem Betrieb gehandhabt wurde.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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