Deckelung gegen Abmahnungen ausreichend?
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, nachdem die erste Abmahnung in Urheberrechtsstreitigkeiten bei einem maximalen Streitwert von 1000 Euro liegen darf und somit höchstens Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 155 Euro entstehen dürfen. Allerdings soll diese Deckelung in besonders schweren Fällen nicht gelten. Meint ihr, dass dies der richtige Schritt war und so etwas gefehlt hat in Deutschland oder es einfach noch nicht weitgehend genug war?
Ich finde eine Deckelung vom Prinzip her schon mal nicht schlimm, wobei ich wahrscheinlich den Betrag noch weiter runter gesetzt hätte. Eigentlich kann jeder abmahnen wegen Kleinigkeiten, die ihm nicht passen und da finde ich bei einem abgemahnten Artikel z. B. von 1,49 € die Kosten von 900,00 € eigentlich vollkommen übertrieben ebenso auch den angeblichen Streitwert.
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