Muss Vermieter bei Diebstahl aus Fahrradkeller Rad zahlen?
Nehmen wir einmal an, dass ein Vermieter aus Leichtsinn - vielleicht weil er gerade den Keller renoviert - den Fahrradkeller für eine Stunde unbeaufsichtigt offen lässt und genau in dieser Zeit ein teures Rennrad gestohlen wird.
Muss der Vermieter dann das Fahrrad ersetzen, beziehungsweise bezahlen? Er hat ja sehr fahrlässig gehandelt. Oder geht das nur auf die Kosten des Diebes und der Mieter hat Pech gehabt?
Ich glaube nicht das der Vermieter dann dafür zuständig ist. Es könnte ja auch jeder andere die Tür aufgelassen haben. Wenn man es demjenigen nachweisen kann dann wäre das natürlich schön und man könnte sich dann auf diesem Level verständigen, dabei ist es aber egal wer es war, ob Vermieter oder normaler Mieter. Wir haben in unserer Versicherung die Klausel, dass Fahrrad Diebstahl auch aus dem Keller abgesichert ist, ich denke damit fährt man wahrscheinlich am besten.
Ich weiß es nicht genau. Ich könnte mir vorstellen, dass es möglich wäre. Andererseits wurde mir vor Kurzem ein Fahrrad aus meinem verschlossenen Keller geklaut und ich habe auch nichts von der Versicherung wieder bekommen, einfach nur, weil es nicht im abgeschlossenen einzelnen Keller zusätzlich gesichert war.
Also könnte ich mir in diesem Fall auch vorstellen, dass der Mieter dann Pech gehabt hat, außer es war zusätzlich gesichert.
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