Unterschied von Nutzungsentgelt und Pacht bei Grundstücken
A möchte ein Grundstück als Garten haben und schaut nun ständig auch nach Anzeigen, wo so ein Gartengrundstück zu haben ist. Nun hat A schon gemerkt, dass man Grundstücke nicht nur kaufen, sondern auch pachten kann. Nun hat A aber eine Anzeige in der Zeitung gelesen, wo von einem Nutzungsentgelt geschrieben wird. Was ist denn der Unterschied zwischen einer Pacht und einem Nutzungsentgelt?
Nutzungsentgelt bedeutet, dass der Eigentümer einer (beweglichen oder unbeweglichen) Sache vom Nutzer für den Zeitraum der Nutzung ein entsprechendes Entgelt, also vereinfacht gesagt eine vereinbarte Zahlung, verlangt. Dabei geht es der Definition nach um die reine Nutzung der Sache, so dass beispielsweise die Miete nichts anderes ist als das Nutzungsentgelt für den Gebrauch durch den Nutzer und die entsprechende Gebrauchsüberlassung des Eigentümers der Wohnung/des Grundstückes/der Sache.
Gegenüber der reinen Miete ermöglicht die Pacht dem Gebrauchsüberlasser die zusätzliche sogenannte Fruchtziehung, siehe §§581ff BGB. Das bedeutet, dass die zu zahlende Pacht nicht als monatlicher Betrag fest geregelt wird, sondern von den aus der Nutzung gezogenen "Früchten" (= Umsatz) abhängig ist, also änderbar ist, was in den entsprechenden Verträgen auch geregelt ist. Generell ist also die Pacht ebenfalls ein Nutzungsentgelt.
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