Mutter will Umgang einklagen - Chancen?
vom 22.05.2011, 16:36 Uhr
Natürlich kann sie den Umgang einklagen. Wie es ausgeht ist allerdings fraglich. Denn der Junge kann nicht dazu gezwungen werden, den persönlichen Kontakt mit der Mutter zu pflegen. Da wird das Jugendamt vorher einschreiten. Denn hier gilt das Wohl des Kindes. Denn wenn das gefährdet ist, wird es sicherlich keinen Kontakt zu der Mutter geben. Also keine Sorge, es hat alles seine Richtigkeit.
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