Geöffnete Ware muß gekauft werden

vom 05.02.2008, 19:07 Uhr

Hallo zusammen,

manchmal steht man vor dem Regal, möchte etwas kaufen, jedoch sieht man es in der Verpackung nicht richtig, bzw. bei Kleidung möchte man das Teil genauer anschauen und schauen wie der Schnitt ist und ob es in der Größe ausfällt die auch auf der Packung steht.

Viele Geschäfte haben schon am Regal stehen, dass das öffnen der Packung zum Kauf verpflichtet, allerdings kann einen keiner dazu zwingen. Allerdings sollten irgend welche Schäden an der Ware entstehen kann das Geschäft Schadensersatz verlangen.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Schadensersatz ist hierbei vielleicht das falsche Wort. Wertverlust wäre treffender. Allerdings auch nur so lange es sich um Produkte handelt, die auch danach noch verkauft werden können, (manche) Lebensmittel zum Beispiel könnten nach dem öffnen zum Beispiel nicht mehr weiterverkauft werden und der Kunde müsste den kompletten Verkaufspreis zahlen, auch wenn er das Produkt nicht mitnimmt.

» naveed » Beiträge: 281 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ja, der Kunde hat das Recht die Ware vor Ort zu prüfen - allerdings sollte man das Öffnen nicht zu weit treiben, z. B. ist es zulässig dass man die Ware öffnet und nachsieht wie die Einzelteile aussehen, denn ein Klebeband ist leicht ersetzbar.

Anders kann es da schon aussehen, wenn man die Verpackung, z. B. verschweißte Tüten oder Umverpackung beschädigt - diese ist im Regelfall nicht leicht ersetzbar.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wie sollte man sich verhalten wenn der Verkäufer darauf besteht, dass man das Produkt kauft? Oder man so lange von dem Verkäufer terrorisiert wird bis man das Produkt zur Not Kauft? Polizei einschalten? Gewerbeamt? Verbraucherschützer?

Mit freundlichen Grüßen
Emrah

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Gegenfrage: Was sollte denn der Verkäufer machen?

Die Polizei rufen: kann er nicht.
Irgendein anderes Amt: kann er nicht.
Verbraucherschutz: Im Leben nicht.

Man könnte souverän bleiben und darauf bestehen, dass dies in gewissen Grenzen, siehe oben, das gute Recht ist, dass man als Kunde die Ware prüfen darf solange sie nicht beschädigt wird, aber daraus nicht zwingend eine Kaufabsicht resultiert.

Allerdings sollte man sich als Kunde wenn schon denn schon auch richtig verhalten, denn viele machen es falsch in dem sie meinen alles "prüfen" und aufreißen zu dürfen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Naja, im Streitfall würde ich mich immer an den Geschäftsführer wenden wollen. Im Zweifel hat der Verkäufer nämlich auch nicht umbedingt fundiertes Wissen, was solche Rechtslagen angeht oder ist damit überfordert oder hat keine Lust sich damit auseinanderzusetzen wieviel der Kunde denn nun als Wertausgleich zahlen muss. Zudem ist einem Verkäufer das Image des Ladens eher noch egal und das führt alles meiner Meinung nach dazu, bei einem Verkäufer der auf stur schalten würde entweder zu gehen oder den Geschäftsführer ins Gespräch zu bringen. Das kann auch oftmals schon als "Druckmittel" helfen.

» naveed » Beiträge: 281 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also ich umgehe dieses Problem immer, indem ich mich vertrauensvoll an einen Verkaeufer wende und ihn bitte, ob ich mir das Produkt mal genauer anschauen duerfe.

Vor allem bei Textilien muss ich immer vorher die Qualitaet und das Material fuehlen und ggf. natuerlich die Groesse begutachten, um eine Entscheidung treffen zu koennen. Da haben die Verkaeufer (meistens -innen) immer vollstes Verstaendnis und ich habe noch nie ein Nein zu hoeren bekommen.

Und ich finde es auch besser wenn der Verkaeufer hinterher die Ware wieder zusammenlegt und einpackt und kein Chaos hinterlassen wird. Schliesslich wuerde man selbst auch keine aufgerissenen Packungen mit zerwuehlten Sachen kaufen wollen.

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» misspider » Beiträge: 1964 » Talkpoints: 6,69 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei Lebensmitteln käme ich gar nicht auf die Idee, diese zu öffnen. Da nehme ich halt den Kassenzettel mit und wenn das Produkt nicht in Ordnung ist, bringe ich es zurück. Das hat schon mehrfach funktioniert.

Anders sieht es bei Kleidung, technischen Produkten oder auch anderen Produkten aus.

misspider hat geschrieben:Also ich umgehe dieses Problem immer, indem ich mich vertrauensvoll an einen Verkaeufer wende und ihn bitte, ob ich mir das Produkt mal genauer anschauen duerfe.

Genauso mache ich das auch, bisher hat mir das auch noch kein Verkäufer verwehrt. Allerdings mache ich das auch wirklich nur, wenn ich das Produkt genauer betrachten möchte, nicht um die Vollständigkeit zu prüfen.

Sollte ein Verkäufer das nicht wünschen oder zur Bedingung machen, dass ich das Produkt dann auch kaufe, dann verlasse ich eben den Laden und werde diesen Laden auch in Zukunft meiden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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