Amazon-Gutscheine: Gültigkeit für ein Jahr unzulässig

vom 22.01.2008, 09:39 Uhr

Wie kommst Du drauf dass sie nur wegen eines Gutscheins vor Gericht ziehen? Hier geht es nicht um einen popeligen Gutschein, sondern um die Regelungen zu den Gutscheinen - und kaum vorzustellen, aber amazon stellt bestimmt etwas mehr als 2 - 3 Gutscheine pro Jahr aus, da kommt schnell einiges zusammen und der Gesamtwert liegt dann vielleicht knapp, dass würde ich mal vermuten, ganz knapp über den Verfahrenskosten, denn vielleicht stellt amazon sogar 100 Gutscheine pro Jahr aus, tss.

Außerdem sind die Gerichtskosten in der Regel niedrig, nur als Anmerkung, teuer machen es die Anwälte aber das sind keine Gerichtskosten.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Sippschaft hat geschrieben:Ich hatte mich sowieso, bei Gutscheinen generell, immer gefragt, wo eigentlich die Logik und der Grund darin liegen soll, dass die Einlösung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist. I


Da gibt es einen ganz einfachen Grund: Die Unternehmen hoffen natürlich darauf, dass die Kunden den Gutschein nicht (beziehungsweise nicht rechtzeitig) einlösen und sie somit Geld für keine Leistung erhalten. Ist oftmals einfach so, dass man Gutscheine geschenkt bekommt, diese aber nicht gleich einlöst und sie dann in Vergessenheit geraten, schon weil man zu geschenkten Dingen oftmals einen anderen Bezug als selbst gekauften (und zu eigenem Geld, also selbstverdienten Dingen) hat.

Zu dem Urteil muss man noch sagen, dass sich dieses ja nur auf Geschenkgutscheine und nicht auf Promotionsgutscheine bezieht, also welche, die die Unternehmen zu Werbezwecken verteilen. Die dürfen weiterhin verfallen, soweit ich weiß. Gibt aber gerne mal Menschen, die das vergessen.

Das Urteil finde ich aber sehr begrüßenswert (jedes Mal wenn es wieder thematisiert wird).

» naveed » Beiträge: 281 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Flick, die Gerichtskosten und Anwälte zahlt im Normalfall der Verlierer (also Amazon in diesem Fall), man muss nur beim Anwalt in Vorkasse gehen, aber dafür gibt es eine hübsche sache die sich Rechtsschutzversicherung nennt und solche Kosten übernimmt ;)

» MiniFreebie » Beiträge: 122 » Talkpoints: 0,81 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe das auch im Fernsehen gesehen und, als ich das gesehen habe, habe ich bemerkt, dass es wirklich arm ist von manchen Kaufhäusern, Sachen wie " nur 1 Jahr nutzbar" hinzuschreiben. Obwohl, dass ja gesetzlich gar nicht gültig ist!
mfg
Nima

» fodi » Beiträge: 148 » Talkpoints: 0,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe eigentlich auch nicht so bewusst darauf geachtet, wie lange Gutscheine eigentlich gültig sind. Meistens habe ich die Gutscheine, die ich bisher erhalten habe, immer im Laufe von wenigen Monaten eingelöst, ganz unabhängig von dem jeweiligen Laden. Der einzige Laden, bei dem mir das Ablaufdatum der Geschenkgutscheine wirklich immer wieder ins Auge springt, ist Amazon. Dass die Gutscheine von Amazon früher lediglich ein Jahr gültig waren, ist an mir vorbeigegangen. Dieser Thread ist ja auch schon ein bisschen älter und mittlerweile haben die Gutscheine eine längere Haltbarkeit.

Ich finde es vollkommen richtig, dass jemand gegen die Praxis geklagt hat, dass die Haltbarkeit von Gutscheine oft auf ein Jahr begrenzt war. Und ich finde es im Sinne der Verbraucher auch gut, dass die Richter festgestellt haben, dass eine Einlösbarkeit von lediglich einem Jahr eine Benachteiligung für die Kunden darstellt. Hier ging es auch nicht nur um einen einzigen Fall, sondern es waren sehr viele Kunden von diesem Problem betroffen. Natürlich ist es für die Händler attraktiv, wenn Gutscheine gekauft und bezahlt, letztendlich aber nicht eingetauscht werden. Aber bei einem längeren Einlösungszeitraum haben die Gutschein-Besitzer nun mehr als genug Zeit, sich dafür zu entscheiden, sich etwas in dem Laden zu kaufen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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