Ebay-Verkäufer bittet um Abbruch der Transaktion

vom 25.03.2010, 01:49 Uhr

Ich habe heute bei Ebay etwas für 1€ ersteigert und habe mich da echt drüber gefreut. Die Auktion lief eine Woche und ich war seit 3 Tagen der erste und einzige Bieter auf den Artikel. Heute ist nun die Auktion ausgelaufen und niemand hat mich überboten also habe ich den Artikel gekauft.

Jetzt lese ich aber gerade in meinem Ebay Account, dass der Verkäufer bei Ebay die Anfrage gestellt hat, die Transaktion abzubrechen. Ich habe auch eine Meldung darüber erhalten und der Verkäufer schrieb noch dazu, dass er den Artikel "verbummelt" hätte. Dazu muss ich sagen, dass es kein kleiner Artikel war, den ich ersteigert hatte. Also einfach verbummeln, stelle ich mir eher schwer vor. Ich vermute, dass ihm der 1€ nicht gereicht hat. Da er aber doch sicher hätte sehen müssen, dass ich schon seit Tagen Höchst-bietender bin, wundert es mich, dass es ihm nicht schon mal vorher aufgefallen ist, dass der Artikel nicht mehr existent ist.

Ebay gibt mir jetzt jedenfalls auch die Option auszuwählen, dass ich die Transaktion nicht abbrechen möchte. Ich frage mich nur, was ich davon hätte bzw. was es für Konsequenzen für den Verkäufer hätte. Ich bin noch nie in einer solchen Situation gewesen und normalerweise würde ich wahrscheinlich auch anders reagieren und dem einfach zustimmen. Nur ich habe einfach das Gefühl, dass das Gebot ihm zu wenig war und er den Artikel nicht für einen Euro hergeben will (sicher weiß ich das nicht zu 100% aber es erscheint mir einfach so). Ich werde mich natürlich auch nicht wegen eines Euros da ewig mit rumärgern, wüsste aber gern mal eure Meinung dazu? Wie würdet ihr handeln? Und was macht Ebay dann, wenn ich "nicht abbrechen" auswählen würde?

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kann mir ebenfalls kaum vorstellen, dass der Verkäufer jetzt erst gemerkt hat, dass er den Artikel verbummelt hat und würde ebenfalls sofort denken, dass ihm der Euro als Erlös nicht reicht. Gerade wenn dieser Artikel mehr wert ist und es schade ist, wenn er so billig weggeht, ist das eben ein Problem, mit dem man bei Ebay eben leben muss, wenn man den Mindestpreis nicht höher ansetzt. Scheinbar ist dieses Teil ja nicht so begehrt, denn sonst hätten noch andere Käufer außer dir mitgeboten. Daher hatte er ohnehin schon Glück, dass er überhaupt einen Abnehmer gefunden hat. Vielleicht wäre es besser gewesen, direkt ein paar Euro für den Artikel zu verlangen, aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.

An deiner Stelle würde ich den Handel nicht abbrechen, sondern darauf bestehen, dass er dir die Ware auch schickt. Grundsätzlich kann er dieses Spiel beliebig weiterspielen und letztendlich wird ihm niemand nachweisen können, dass er den Artikel noch irgendwo hat und ihn einfach nur nicht für einen Euro hergeben will. Die Regeln bei Ebay sind zwar klar, nämlich dass der Handel beim Erreichen des Mindestgebotes zustande kommt, aber grundsätzlich gibt es natürlich immer die Möglichkeit, den Handel abzubrechen, falls der Artikel wirklich abhanden gekommen ist oder zwischenzeitlich kaputtgegangen ist. So etwas kommt sicher sehr selten vor, aber es ist eben möglich. Dieser Verkäufer versucht nun offensichtlich, diese Möglichkeit zu nutzen.

Falls du Wert auf den Artikel legst, würde ich erst einmal nicht auf abbrechen klicken, so dass der Verkäufer sieht, dass du weiterhin an dem Artikel interessiert bist. Falls er sich dann immer noch uneinsichtig zeigt oder den Artikel wirklich verloren hat (weiß man ja nie), würde ich beim zweiten Abbruchversuch wohl einlenken, sofern du auf die Ware verzichten kannst und dich wegen dieses geringen Betrages nicht herumärgern willst. Ich weiß allerdings nicht, ob man solche abgebrochenen Transaktionen auch bewerten kann. Falls das möglich ist, würde ich einen Hinweis auf den angeblich verlorenen Gegenstand in die Bewertung aufnehmen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich verkaufe ja schon sehr lange bei ebay, aber verbummelt habe ich bis jetzt noch nichts. Ich kann mir aber vorstellen, das es wirklich einmal passieren kann, das man eine Sache in die Auktion gibt, und es sich aber später herausstellt, das es kaputt ist oder kaputtgeworden ist.

Also denke ich mir, das es schon wirklich passiert ist, das der Gegenstand verloren gegangen ist, den wenn dem Verkäufer der Peis zu niedrig gewesen wäre, hätte er sicher andere Tricks machen können, den Preis höher zu machen (Freunde, Verwandte etc.. mitbieten lassen).

Ich persönlich würde mich wegen dem einen Euro nicht streiten. Da es ja sowieso zu nichts führt. Und du im Endeffekt die Ware ja sowieso nicht bekommst. Ich bin leider ein gutgläubiger Mensch, die grundsätzlich das gute im Menschen sieht, darum bin ich schon sicher öfters bei solchen Auktionen auch schon betrogen worden, doch das ist es mir nicht Wert, mich darüber aufzuregen.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Redangel hat geschrieben:Also denke ich mir, das es schon wirklich passiert ist, das der Gegenstand verloren gegangen ist, den wenn dem Verkäufer der Peis zu niedrig gewesen wäre, hätte er sicher andere Tricks machen können, den Preis höher zu machen (Freunde, Verwandte etc.. mitbieten lassen)

Na vielleicht ist das einer von der ganz schlauen Sorte - der genau weiß, dass das Pushen nicht gerne gesehen ist und unter Umständen auch Konsequenzen haben kann. Alle wissen das vielleicht nicht, aber es kann ja durchaus sein, dass er immerhin so weit gedacht hat, nun aber einen Weg sucht, den Artikel nicht für einen Euro herzugeben.

Es ist ja gut und schön, wenn man an das Gute im Menschen glaubt, aber bei Geld hört so etwas meistens auf - bei manchen Leuten vielleicht sogar schon bei Centbeträgen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Nungut mir ist es auch schon passiert, das mein Hund genau das als Spielzeug benutzt hat, was ich bei Ebay reinsetzen wollte, oder er hats in seiner Tolpatschigkeit runtergeschmissen und es war kaputt. Aber auch ich hab noch nichts verbummelt. Ich lege es mir ja raus, mache Fotos davon und lass es da liegen bis die Auktion zuende ist oder pack es sogar schon ein.

So oder so ist gesetzlich ein ganz normaler Kaufvertrag zu stande gekommen und du hast es ja nicht umsonst ersteigert. Für dich ist nichts falsch gelaufen. Du wolltest den Artikel haben und von daher würd ich auch in höflicher Form darauf bestehen ihn zu erhalten. Du selber hast nichts zu befürchten. Ich hab mich auch schon geärgert das ich einen Spiegelschrank den ich mal für 100 Euro gekauft und nie benutzt habe für 2,50 Euro bei Ebay verkauft habe. Aber so ist es nunmal, deswegen sind wir bei Ebay und verkaufen es nicht über andere Portale zu Festpreisen.

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» Hormonkeks » Beiträge: 447 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Na ich würde mich wegen dem einen Euro jetzt nicht querstellen. Denn belieblig oft kann man das als Verkäufer auch nicht machen, das man behauptet, die Ware sei nun plötzlich nicht mehr auffindbar. Und ehe er dies wieder einstellen kann, muss er auch einige Zeit verstreichen lassen, denn Ebay kriegt das ja auch mit, wenn erst etwas weg war und dann nach 2 Tagen wieder drin steht.

Und welchen Nutzen hättest du wenn du auf die Transaktion bestehen würdest? Du zahlst den Euro und Versand und bekommst dann vielleicht trotzdem keine Ware. Die ist dann angeblich beim Versand verloren gegangen und dein Geld ist weg.

Also stimm dem zu und fertig ist die Angelegenheit. Das Risiko, das der Verkäufer dich am Ende um dein Geld prellt ist doch das doch nicht wert sich da zu streiten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wie schon in den vorigen Postings erwähnt, glaube ich nicht an einen "verloren gegangenen" Artikel. "dümmer" hätte die Ausrede nicht sein können, meine persönliche Meinung.

Ich würde vermutlich trotzdem einmal auf die Aktion bestehen und ihm in einer Mail mitteilen, dass er an einen Vertrag gebunden ist , er nochmal genau nachschauen soll und auf die Folgen hinweisen dass es bei einem Vertragsbruch u. U. zu einem Löschen seines Accounts führt. Ob das jetzt so schnell geht sei erstmal dahingestellt aber vielleicht weis er das nicht und findet den "verlorenen" Gegenstand "plötzlich" wieder, weil er den Verlust seines Accounts nicht dafür riskieren würde.

Sollte er trotzdem ablehnen, dann würde ich es dabei belassen und ihm eine schlechte Bewertung geben, genau mit dem Zusatz, dass der Artikel "angeblich" verloren ging du aber denkst, dass ihm 1 € zu wenig waren. Vielleicht hinterher noch eine Mitteilung an Ebay direkt.

Spannend wäre ja, dass man die Aktionen von ihm noch eine Weile beobachtet. ich kann mir vorstellen, dass er vielleicht den Artikel nach einer gewissen Zeit noch mal reinstellt.

» FreeRiderOff » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich habe tatsächlich auch schon mal was verschusselt. Die Käuferin hatte aber mehrere Artikel bei mir gekauft und ich wusste, weil sie vorher schon angefragt hatte wegen der Versandkosten, das sie die Sachen für einen Kindersachenflohmarkt oder sowas in der Art wollte. Ich habe sie dann freundlich angeschrieben, die Sachlage geschildert und ihr angeboten, ich packe ihr genügend andere Sachen dabei, die den fehlenden Gegenstand ausgleichen würden. Da hat sie sich auch drauf eingelassen und wir waren beide einigermassen glücklich damit.

Im besagten Falle würde ich aber auch darüber nachdenken, ob es dem Verkäufer eventuell nur darum geht, das der Gegenstand einfach für zu wenig Geld weg ging. Nur wird es wenig bringen auf den Verkauf zu bestehen, weil man halt nie weiss, ob es stimmt oder nicht.

Passieren könnten auch so Sachen, das der Artikel nun angeblich verschickt wird und dich der Verkäufer in zwei Wochen oder so anschreibt, die Ware wäre zurück gekommen mit dem Hinweis, das Päckchen sei nicht zustellbar gewesen. Dann die Anfrage, ob man es noch mals verschicken soll und du aber die Versandkosten tragen sollst. Und in bestimmten Fällen würdest du das tun müssen ( zum Beispiel wenn ihr beide wisst, das der Verkäufer unversichert verschickt).

Ich würde mich auf den Abbruch einlassen. Gezwungenermassen. Aber ich würde den Verkäufer als bevorzugten Verkäufer auf meine Liste setzen und immer mal wieder in seine Auktionen sehen. Kann schon sein das er den Artikel noch mal einstellt und genau da würde ich dann Ebay anschreiben. Die bisher ausgetauschten Mails zu der Transaktion würde ich aufheben.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich selbst habe mal einen Artikel verschmissen/verloren als er auf Ebay eingestellt war. Leider bin ich auch erst nach Ende der Auktion darauf gekommen, weil ich es zum Versand vorbereiten wollte. Es handelte sich hierbei um eine SIM-Karte, welche ja schnell mal untergehen kann. Ich kann mir also schon vorstellen, dass jemand wirklich einfach unaufmerksam war (wenn es sich hierbei um einen kleinen Artikel handelt).

Nachdem es nun aber so ist, dass die Auktion mit genau 1 € geendet hat, ist es schon sehr verdächtig. Ich würde auch in erster Stelle auf "nicht abbrechen" klicken und schauen was passiert. Eigentlich ist der Verkäufer ja verpflichtet, dir dann den Artikel zu senden. Hat er diesen wirklich nicht mehr, ist es eine Streitfrage. Wie man da genau vorgeht, sollte man wohl mit EBAY klären. Wobei ich genau weiß, wie extrem umständlich es ist, die kontaktieren zu können. Man bekommt nirgendwo Telefonnummern, alles muss mittels Mail/Formular ausgefüllt werden. Man bekommt vorgefertigte Antworten die teilweise gar nicht mit dem Fall übereinstimmen. Immer die Frage wie sehr man sich deswegen ärgern möchte.

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Deine Situation kann ich gut nachvollziehen. Denn scheinbar hast Du einen Artikel zu einem guten Preis ersteigert. Das gilt als Vertrag und wenn der Verkäufer den Artikel während der Auktion verloren hat - was ich ja ehrlich gesagt nicht so ganz glaube - dann sollte er Dich eigentlich entschädigen. Da es aber wiederum nur 1€ war, sollte man aus einer Mücke auch keinen Elefanten machen. Mich würde es ja auch sehr ärgern, wenn ich den Artikel nicht erhalte, obwohl ich mich schon so sehr darauf gefreut habe. Nur muss man schauen, dass der Verkäufer wohl total verärgert ist.

Wie Du nun handelst ist ganz allein Deine Sache. Wenn Du damit leben kannst, dass Du auf den Artikel verzichtest und dem Verkäufer und Dir die Nerven sparst, dann gehst Du auf sein "Angebot" ein. Wenn Du aber darauf bestehst, dann könntest Du evtl. einen Ersatz fordern oder der Gegenstand taucht dann ja plötzlich doch wieder auf. Nach ebay-Regeln sollte es eigentlich kein Problem sein, letzteres zu tun.

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» LastGen » Beiträge: 411 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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