Ebay-Verkäufer bittet um Abbruch der Transaktion

vom 25.03.2010, 01:49 Uhr

Also mir scheint es auch so, als wäre der Verkäufer mit dem Gebot für seinen Artikel nicht so ganz zufrieden. Es ist nicht das erste Mal, dass ich solche Geschichten höre. Du hast nun drei Lösungen:

1. Du brichst die Transaktion ab und ersparst dir allen Ärger. Du bist maximal traurig, dass das mit deinem Schnäppchen nicht geklappt hat.

2. Du brichst nicht ab, bestehst auf das Bestehen eines Kaufvertrages. Der Verkäufer verweigert weiterhin die Herausgabe. Du schaltest einen Anwalt ein (nicht vergessen, hier geht es um einen 1-Euro-Artikel). Du klagst dein Recht ein. Der Verkäufer versendet angeblich den Artikel und er kommt zufällig mit der Post weg. :wink: Dein Geld ist weg und - wie heisst es so schön - ausser Spesen nichts gewesen.

3. Meine Lieblingsversion. Du brichst nicht ab und bewertest der Wahrheit entsprechend freundlich (!) negativ. Vor solchen Typen sollte man die anderen Leute auf ebay warnen. Falls er dir mit dem Anwalt droht - ignorieren - da passiert nichts, solange du bei der freundlichen Wahrheit bleibst.

» eatmyshorts » Beiträge: 187 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



d.o.d.g.e.r hat geschrieben: Ich würde vermutlich trotzdem einmal auf die Aktion bestehen und ihm in einer Mail mitteilen, dass er an einen Vertrag gebunden ist , er nochmal genau nachschauen soll und auf die Folgen hinweisen dass es bei einem Vertragsbruch u. U. zu einem Löschen seines Accounts führt. Ob das jetzt so schnell geht sei erstmal dahingestellt aber vielleicht weis er das nicht und findet den "verlorenen" Gegenstand "plötzlich" wieder, weil er den Verlust seines Accounts nicht dafür riskieren würde.

Das ist eine gute Möglichkeit und das habe ich jetzt auch gemacht. Ich habe eine freundliche Nachricht an den Ebayer geschrieben, dass er sich ruhig noch etwas Zeit nehmen kann, um nochmal gründlich zu suchen, ich würde da auch netterweise noch ein paar Tage warten :D . Mal schauen, was da zurück kommt. Vielleicht versteht er ja den Wink.

Es ist schon ärgerlich. Ob ich dem Abbruch zustimme, werde ich wahrscheinlich dann von der Art und Weise der Antwort abhängig machen. Wenn ich dem nicht zustimme, muss er ja die Gebühren tragen, ist zwar nicht viel aber dann hat er halt Pech gehabt und noch eine negative Bewertung (vielleicht auch neutral, das weiß ich noch nicht). Es ist schon seltsam, dass er nicht von sich aus noch länger nach dem Artikel gesucht hat sondern gleich um Abbruch gebeten hat. Aber gut zu wissen, dass ich mit meiner Ansicht nicht völlig allein da stehe.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich würde dem Abbruch der Transaktion zustimmen, was solls. Sicherlich würde ich auch zuerst vermuten dass der Verkäufer den Artikel nicht für einen Euro hergeben möchte und deshalb den Totalverlust meldet, aber beweisen könnte ich es nicht. Höchstens wenn genau der selbe Artikel bei diesem Verkäufer ein paar Wochen wieder angeboten wird. Aber wozu dieser Aufwand, es lohnt sich nicht. Bei Ebay kommt alles wieder, auch zu diesem Preis.

Mir ist etwas ähnliches auch schon passiert so dass ich nicht von vornherein sagen würde dass da etwas faul ist. Verbummelt habe ich noch nichts, hatte aber mal einen Schaden übersehen und es dem Käufer dann auch mitgeteilt und mich entschuldigt. Er glaubte mir nicht und wollte seinen 1- Euro- Artikel trotzdem haben und ich habe ihn auch geschickt. Beim zweiten Mal ist ein 1- Euro nicht angekommen, auch hier witterte der Kunde Betrug.

Ich habe den Kaufpreis großzügig zurücküberwiesen obwohl ich nicht dazu verpflichtet war und die Sache war damit erledigt. Also unmöglich ist es wirklich nicht dass in der Zwischenzeit ein Schaden eintritt, gerade wenn zwischen dem Einstelldatum und dem Verkaufszeitraum viele Monate des Einlagerns im Keller oder auf dem Dachboden liegen.

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» hooker » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 50,84 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich verstehe das Problem und denke auch, dass dem Verkäufer der eine Euro wohl einfach zu wenig war und dass er den Artikel zu dem Preis dann doch nicht verkaufen wollte. Das ist auf jeden Fall wahrscheinlicher, als dass er den Artikel verbummelt hat.

Sicher kann man sich wehren und auf dem Vertrag bestehen, aber das bringt doch einem selbst auch nur Ärger. Ich denke, dass ich mich lieber nur kurz ärgern würde, dass aus dem Schnäppchen doch nichts wurde und dann die Sache vergessen. Ich würde dem Abbruch also zustimmen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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