7 Punkte - Sich wehren gegen Internet Abzocke

vom 27.11.2007, 22:53 Uhr

Ein Wort welches Verbraucherschützer bald zum Unwort oder Wort des Jahres vorschlagen könnten wäre das geflügelte Wort Internetabzocke – kaum einen Begriff bekommen sie öfter zu hören, kaum etwas, was mehr Trubel auslöst. Der Boom der Hilfesuchenden bei Verbraucherzentralen ist ungebrochen und noch nie gab es so viele Online Geschädigte wie in diesem Jahr, Verbraucherschützer sehen darin schon fast eine neue Art der Wegelagerei, nur online. Und jedes Mal ist es der gleiche Müll, auf den man reinfällt, meistens die gleichen dubiosen Anbieter hinter 100 verschiedenen Webadressen und man kann ihnen jedes Mal mit den gleichen Mitteln zu Leibe rücken.

Auf den ersten Blick vermeintlich kostenlose Angebote und Dienstleistungen: Gewinnspiel hier, Gedichtsammlungen da, Test blabla dort und ab und zu auch mal der beliebte Online Stammbaum. Eins haben dubiose Anbieter generell gemeinsam: Es wird immer verschleiert, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt durch das ein Vertrag zustande kommt, der meistens teuer und sehr dubios ist. In der Folge trudelt eine Rechnung ein und wenn das noch nicht klappt wird eine Drohkulisse hinterher geschoben, auf die die meisten dann aus Angst reagieren, dass es noch schlimmer wird.
Zwar gibt es einige Mittel, dem trotzdem zu entgehen, aber damit man sich erst gar nicht darauf und möglichen, unnötigen Ärger einlässt, sollte man das Angebot vorher sehr sehr gründlich prüfen.

Hier mal ein 7 Punkte Plan, worauf man achten sollte:

1. Alles genau durchlesen

Bevor man ein vermeintlich kostenloses Angebot in Anspruch nimmt sollte man dieses bzw. die Seite gründlich von allen Seiten betrachten – der Schein trügt zu oft und man macht es sich oft durch schnelles Weiterclicken zu einfach. Meist ist das Kleingedruckte, dass einem den späteren Ärger beschert auch gut versteckt und nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Wenn eine Seite sehr viele persönliche Daten von einem möchte, grundsätzlich skeptisch sein und nur das angeben, was unbedingt nötig ist, in der Regel (der Name und) die eMail Adresse. Wenn Bankdaten verlangt werden sollte das die Alarmglocken gleich 5 Mal schrillen lassen, außerdem sollte man auf eventuelle Vertragslaufzeiten, Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen achten.

Als Anmerkung, da dies oft vorkommt, ist es nicht zulässig, Kosten oder Entgelte ausschließlich im Kleingedruckten oder in den AGBs erscheinen zu lassen, dass gilt nicht als Hinweis auf ein kostenpflichtiges Angebot und ist als "überaschend" anzusehnen, siehe die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az 161 C 23695/06) - daraus resultiert das Fehlen von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen was wiederum in einem Fehlen eines wirksamen Vertrages resultiert. Zudem kann auch ein Verdacht auf Sittenwidrigkeit bestehen, wenn die dargebrachte oder angebotene Leistung in einem deutlichen Mißverhältnis zum verlangten Entgelt steht.

2. Impressum durchlesen

Jede Seite benötigt ein Impressum in Deutschland – und das ist auch für einen persönlich wichtig, falls es mal Probleme geben sollte, auch falls es sich nicht um Online Abzocke handelt, damit man den Anbieter zur Not erreichen kann. Bei den meisten dubiosen Seiten steht meist nur eine Postfachadresse oder nur eine Anschrift im Ausland, was es im Nachhinein deutlich erschwert, die eigenen Rechte auch durchsetzen zu können.

3. Widerrufsbelehrung lesen

Wie bei jedem Fernabsatzvertrag hat man bei den meisten Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden die Möglichkeit eines Widerrufsrechts – also den Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerrufen zu können. Mehr ist zulässig, weniger nicht. Falls keine Belehrung über diese erfolgt, kann der Vertrag u. U. auch noch weit später rückgängig gemacht werden, da das Widerrufsrecht regelt, dass die Widerrufsfrist erst ab dem Zeitpunkt beginnt ab dem man über diese belehrt wurde – wenn dies nicht erfolgte ist ein Widerruf unbefristet möglich. Ein Widerruf muss lediglich eine Willenserklärung seitens des Widerrufenden sein, aus dem erkennbar ist, dass dieser nicht mehr an seine abgegebene Willenserklärung gebunden sein will. Diese Willenserklärung kann in Textform oder in Form der Rückgabe der Ware abgegeben werden, was bei Online Verträgen über nicht greifbare Dinge zu vernachlässigen ist.

4. Angebotsseiten ausdrucken oder Screenshot speichern

Damit man zu 100% sicher ist, denn viele dubiose Seiten gehen erst auf Mitgliederfang und ändern im Nachhinein die Seite ab, sollte man bereits bei der Anmeldung von jeder Seite einen Screenshot machen – das geht ganz einfach indem man die Druck oder Print Taste drückt, das ganze per Strg + V in Paint einfügt und abspeichert – und diesen lokal abspeichert oder ausdruckt. Das erspart im Nachhinein viel Ärger. Alternativ kann man die Seite archive.org aufrufen, diese speichert in regelmäßigen Zyklen Webseiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, aber dubiose Anbieter wechseln ihre sehr oft.

5. Keinesfalls von der Drohkulisse einschüchtern lassen

Wenn der entsprechende Anbieter in einem Schreiben, egal ob per Mail oder per Brief, androht, dass man den Kunden anzeigen werde oder bei Jugendlichen einen Eintrag ins Erziehungsregister bewirken will: Ruhig bleiben, zurücklehnen und grinsen. Denn wenn man den Eindruck hat, dass einem ein Vertrag aufgedrängt wurde sollte man zuerst den Anbieter (daher Punkt 2 sehr wichtig) anschreiben, bestreiten den Vertrag abgeschlossen zu haben und für den Vertragsschluss einen Nachweis verlangen. Der Hinweis darauf, falls die Antwort kommt, dass die IP Adresse gespeichert wurde ist kein Nachweis und nicht ausreichend.

6. Minderjährige brauchen die Genehmigung der Eltern

Minderjährige, die einen Vertrag abgeschlossen haben können dies nur eingeschränkt, denn sie benötigen die Zustimmung der Eltern – solange sind diese schwebend unwirksam, ausgenommen es handelt sich um vorteilhafte Rechtsgeschäfte, was ein Vertrag, aus dem ein Nachteil erwächst, man kann es sich denken, nicht ist. Der oft zitierte Taschengeldparagraph regelt das nicht. Wenn also dieser Fall eintritt können Eltern den Vertrag einfach damit widersprechen, dass sie diesen nicht genehmigt haben oder dieser nicht genehmigt wird. Zusätzlich sollten die Eltern gegenüber dem Rechnungssteller den Widerruf abgeben und eine „Anfechtung wegen Irrtums“ erklären.

7. Mit dem Mahnschreiben zum Verbraucherschutz

Wenn ein Mahnschreiben im Briefkasten landen sollte oder der freundliche Brief vom Inkassobüro kann man da auch noch drüber grinsen – nur ein gerichtlichen Mahnbescheid sollte man Ernst nehmen und nur bei diesem muss man handeln. Falls dieser kommen sollte, sollte man sich vom Verbraucherschutz beraten lassen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das finde ich gut das Jemand hier das Thema hier schreibt denn wie man sieht und hört fallen komischerweise immer noch hunderte von Leute auf diese billigen Maschen bei denen schon sogar was versprochen wird und es dann auf der Startseite schon wieder was anderes ist wie mit dem ,,Handy Radar´´.

Bevor ich mir solche Seiten genauer angucke lese ich mir immer zuerst ganz ganz unten das klein gedruckte denn da steht immer was mit den Kosten und wenn man diesen kleinen Schritt behält und anwendet dann hat man zu 50% schon mal nichts zu befürchten.

» Spartan » Beiträge: 226 » Talkpoints: -0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also ich finde man sollte endlich mal das Gesetz bringen, das man falls man im Internet einen Vertrag abgeschlossen hat es nochmals schriftlich bekommen um ihn zu unterschreiben. Ich finde es schrecklich wieviele solche Abz.. es gibt und es werden jeden Tag mehr. Wenn das eingeführt wird hört das dann automatisch auf.

Mein Sohn ist auch auf sowas hereingefallen, das er keine 18 Jahre alt war interessierten die überhaupt nicht. Ich bekam 2 Rechnungen von einem Inkassobüro, aber die habe ich entsorgt und irgendwann war Ruhe im Karton. Aber es gibt sehr viele die lassen sich einschüchtern und bezahlen. Aber wie es mit unserer Politik so ist, viel geredet und nichts passiert

» Wuschel123 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,22 »



Es braucht kein neues Gesetz, das ist bereits alles im Fernabsatzgesetz bzw. jetzt im BGBl. I S. 3138 geregelt ist.

Wenn man etwas im Katalog bestellt bekommt man auch keinen extra Vertrag zugeschickt um das zu bestätigen - man braucht nicht für alles ein neues Gesetz fordern, welches es de facto bereits gibt. Also nicht immer alles gleich auf die Politik schieben, nur weil einem das Wissen dazu fehlt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ja aber wenn du was im Katalog bestellst , kannst du es immer noch zurückschicken und gut ist Aber die werden richtig unverschämt und bedrohen einem und das ist nicht in Ordnung. Auch machen die ihre Kosten nicht deutlich.
Ich finde mit Versandhäuser kann man das nicht vergleichen. Mir hat mal ein Mitarbeiter von der Telekom angerufen und wollte mir was aufschwatzen, ich bat ihn um Unterlagen und was bekam ich??? Einen neuen Vertrag!! Toll. Ich hatte dann das Gelaufe mit kündigen und richtigstellen.

» Wuschel123 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,22 »


Doch mit Versandhäusern kann man das vergleichen weil es jeweils Fernverträge sind, egal ob es sich um eine greifbare Sache handelt oder nicht, das spielt überhaupt keine Rolle, hierbei geht es um die Art des Vertrages nicht um die Vertragssache.

Und das mit der Telekom ist das gleiche: Wer weiß wie Du dich ausgedrückt hast, je nach Sachlage kann dies oder jenes bereits als Zustimmung zu einem neuen Vertrag gewertet werden.

Dass die Kosten nicht deutlich gemacht werden ist ebenfalls bereits geregelt und Kataloge machen beispielsweise ihre Kosten deutlich bzw man wird darauf hingewiesen - und wenn diese Anbieter von Fernverträgen die Kosten eben nicht deutlich machen bzw. nicht darauf hinweisen ist, je nach Falllage, auch kein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also ich habe da einen Tipp am Rande für die AGB. Ich öffne immer die AGB und durchsuche diese meist nach
den Wörtern "$,€,Euro,Kosten". Hat mir schon oft geholfen und auch Zeit gespart, wobei das gründliche durchlesen sehr sinnvoll ist.

» Quala » Beiträge: 15 » Talkpoints: 0,16 »



Gerade der Tip mit der Verbraucherzentrale ist wirklich gut und hilfreich. Ich hatte auch mal Probleme mit einem übers Internet abgeschlossenen Vertrag. Bin dann zur Verbraucherzentrale gegangen die kannten die Masche schon und haben mir gleich gesagt das gegen den Anbieter schon mehrere Anzeigen laufen und sie versuchen Geld durch Mahnungen zu "erwirtschaften". Ich solle einfach nicht auf die Schreiben per Mail reagieren. Das habe ich auch getan, nicht mehr geantwortet und nach 2 Monaten war es dann vorbei. Leider mache ich dennoch nicht von allem was ich im Internet abschließe gleich einen Screenshot, dann wäre ich ja bald nur noch damit beschäftigt Bilder zu sortieren. Dennoch viele Gute Tipps.

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ein sehr guter und informativer Beitrag. :)

Ich habe schon selbst ein-zwei mal Probleme mit so etwas im Internet gehabt. Einmal war es das TV-Quiz. Diese stellten mir 40€ auf Rechnung für das billige Quiz. Ich ignorierte die Mahnungen, doch als dann deren Inkassobüro Briefe schrieb, wurde mir schon etwas komisch. Glücklicherweise stand zu dem Zeitpunkt in der Computer-Bild ein Bericht über diese Maschen, und der Tipp des Rechtanwalts von Computer-Bild war ignorieren. Nach den 2 Briefen des Inkassobüros kam nichts mehr.

Eine ähnliche Masche, besser getarnt und meiner Meinung nach ziemlich dreist, ist der RTL-Club. Mir wurde schon mulmig, als ich im Mail-Fach eine Mail hatte, in der man eine Linux DVD kostenfrei nach Hause bestellen lassen konnte. Ich ging auf die Seite und schaute mir den BestelleProzess an, hatte aber nichts abgeschlossen. Kurze Zeit später kam eine Mail, in der eine Bestätigung für ein Abo stand. Ich habe den Kundenservice angeschrieben und vom Umtauschrecht nutzen gemacht.

Zwei Wochen später kommt eine CD vom RTL-Club per Post, beiliegend eine Rechnung. Diese CD wurde mir einfach zugeschickt, da RTL-Club seinen Kunden oft CD's schickt, die man einzeln abbestellen, statt bestellen muss. Das ging dann auch zurück und meine Kündigung folgte.

Dieser Beitrag hilft in so Lagen den Kopf kühl zu halten. :)

» Black Lion » Beiträge: 191 » Talkpoints: 4,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bin auch einmal voll herein gefallen auf diese Inkassobüros, habe dann gezahlt, weil damals noch nicht so gute Informationen über diese "Praktikanten" verfügbar waren. Meine Schwester hatte jetzt so etwas ähnliches, das Inkassobüro drohte dort auch mit Gericht, doch sie ignorierte es auch einfach und bis jetzt kam nichts hinterher! Man sollte meiner Meinung nach diese Geschäftspraktiken verbieten, sie sind eine Zumutung, auch und besonders für ältere Menschen, finde ich.

» snoek1984 » Beiträge: 18 » Talkpoints: 0,51 »


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