Ärztl. Attest beim Sport und dennoch Anwesenheitspflicht?

vom 19.11.2011, 16:02 Uhr

A ist am Knie operiert worden und darf nun ein halbes Jahr nicht am Sportunterricht teilnehmen. Zur Zeit humpelt er noch auf Gehilfen in die Schule. Der Sportunterricht findet am Nachmittag statt. A hat ein ärztliches Attest vorliegen, dass er erst mal für ein halbes Jahr vom Sportunterricht befreit ist. Der Sportlehrer und auch der Direktor bestehen darauf, dass er trotz Attest beim Sportunterricht anwesend ist und diesen von der Bank aus mit verfolgt.

A kann mit seinem verletzten Knie auch nicht nach hause und wieder zurück in die Schule. Er müsste in der Schule bleiben um dann beim Sportunterricht anwesend zu sein. Die anderen fahren meist mit dem Fahrrad nach hause und kommen dann wieder in den Nachmittagsunterricht. Aber A kann kein Fahrrad fahren und fährt nach der Schule mit dem Bus. Aber er fährt so lange, dass er nicht hin und zurück fahren kann in der Zeit.

Ist es zumutbar, dass man einen verletzten Schüler eine Anwesenheitspflicht aufbrummt, wenn er nicht am Sportunterricht teilnehmen kann? Der Arzt wollte ihm auch eine Schulbefreiung ausstellen, aber das wollte A nicht, weil er zu viel versäumt. Aber beim Sportunterricht kann er ja nichts versäumen, weil er sowieso nicht mitmachen kann. Eine Note in Sport wird er demnach auch nicht bekommen können, weil er so lange nicht mitmachen kann.

Die Mutter ist eine sehr schüchterne Frau und meint, dass man da nichts dran machen kann, wenn die Lehrer darauf bestehen. Aber der Sohn sieht es nicht ein und will nicht durch bloße Anwesenheit glänzen. Ist es denn normal, dass man auch, wenn man ein Attest hat am Sportunterricht "teilnehmen" muss, indem man wenigstens anwesend ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich, so war es doch schon immer. Denn dem Sportlehrer steht es doch auch frei, ob er praktischen oder theoretischen Sportunterricht macht. Der Lehrer könnte doch auch verlangen, das der Schüler schriftliche Notizen zum Sportunterricht macht.

Andere Kinder werden doch auch nicht von anderen Fächern frei geschrieben. Dann wären die Klassen aber immer ziemlich leer. Nehmen wir zum Beispiel einen gebrochenen Arm, das Kind kann dann weder an Kunst, Sport, Textil und vielleicht einigen anderen Fächern teilnehmen. Es muß aber trotzdem da sitzen und kann nicht einfach fehlen.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das habe ich zu meiner Schulzeit auch nie verstanden. Bei uns war es meist so, dass wir den Sportunterricht in den letzten Stunden irgendwann am Nachmittag hatten. So hätten die Schüler welche wirklich einen deftigen Grund hatten, den Sportunterricht nicht mitmachen zu können, wirklich um diese beiden Stunden früher nach Hause gehen können. Jedoch wurde dabei auch immer darauf bestanden, dass man in der Sporthalle am Rand sitzt und den anderen zusieht. Ich habe, dass auch nie verstanden, wieso darauf bestanden wurde. Wir hatten sogar einen Schüler, welcher sich das Kreuzband beim Fußball zerrissen hatte, dieser saß wirklich jede Stunde das ganze Jahr lang nur in der Sporthalle um den anderen zu zusehen.

Manche Leute haben es dann einfach so gehandhabt, dass sie den Unterricht schwänzen wenn sie eine Verletzung oder ähnliches hatten. Jedoch geht das halt nur wenn es sich um keine Pflichtschule handelt. Natürlich musste dann, im Fall, dass der Schüler welcher schwänzte nicht volljährig war, eine Entschuldigung der Eltern geschrieben werden. Dabei haben die Eltern jedoch immer gleich unterschrieben, da sie es eben gleich wie die Schüler sahen und nicht verstanden, wieso diese in einem Sportunterricht sitzen und nicht mitmachen können. Aber ich glaube dabei muss man auch etwas aufpassen, denn wenn man weniger als 50% der Unterrichtseinheiten anwesend ist, kann es da auch zu Problemen bezüglich der Note kommen.

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» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Eigentlich ist das normal, dass man trotz Sportbefreiung beim Sportunterricht anwesend sein musste. Man sitzt dann eben am Rand und guckt den anderen zu oder beschäftigt sich dort anderweitig und lernt in der Zeit Vokabeln oder so. Die Schulen können das aber in der Regel frei entscheiden, ob die Schüler anwesend sein müssen oder nicht. Einige Schulen regeln das sogar in der Schulordnung.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Joah, das ist nicht selten. Bei uns war das teilweise so, dass wenn Schüler nicht mitmachen konnten, sie sich wenigstens ansehen mussten, was die anderen zu tun hatten, dann hat der Lehrer die Übungen in Blattform an sie weitergereicht und sie sollten dann den Bewegungsablauf erklären, an Stelle des Lehrers also. Dafür gibt er Noten. Schüler die monatelang auf der Bank sitzen mussten, bei denen aber klar wann, wann in etwa sie wieder teilnehmen durften, mussten warten. Schüler die auf ungenauen Zeitraum befreit waren (zum Beispiel wegen Magersucht) mussten hingegen nicht bleiben und durften gehen.

Trotzdem wurde auch diesen Schülern auf dem Zeugnis bescheinigt, dass sie an diesem Kurs teilgenommen hatten, denn sie waren in der Teilnehmerliste. Bei Schülern die die ganze Zeit nur auf der Bank saßen, ebenso, es stand nur eben keine Note bei. Laut Oberstufenleitung sei es verpflichtend, diesen Kurs zu belegen, selbst wenn man nicht teilnehmen konnte.

Es ist ein wenig unsinnig, dass der Schüler nicht damit einverstanden war, dass der Arzt ihn freistellen wollte. Wenn er keinen Unterricht verpassen will, kann er doch trotzdem gehen und nimmt davon nur während des Sportunterrichts Gebrauch, Problem gelöst. Ich habe das von der 7 bis zur 9 Klasse so gemacht. Nur weil man keinen Sport mitmachen kann, heißt das nicht automatisch, dass man nicht zum Unterricht kommen muss, deswegen gibt es ja auf Attesten auch extra die Option ''Schulunfähig'' oder nur ''Sportunfähig''. Und der Sportunterricht (so zumindest mein Lehrer) beinhaltet nicht nur Sport selbst, sondern auch einen gewissen theoretischen Teil, für den man anwesend sein muss. Worin dieser theoretische Teil besteht, habe ich niemals herausgefunden, aber vielleicht ist es wichtig zu wissen, wie der oder jener Aufschlag heißt und wie ein Coopertest abläuft.

Wennie4 hat geschrieben:Denn dem Sportlehrer steht es doch auch frei, ob er praktischen oder theoretischen Sportunterricht macht. Der Lehrer könnte doch auch verlangen, das der Schüler schriftliche Notizen zum Sportunterricht macht.

In meinem Gymnasium (NRW) trifft dies nicht zu. Das einzige was hier theoretisch passiert, ist dass ein Schüler der eben vom Unterricht befreit ist, die Übungen erklärt, den Bewegungsablauf beschreibt. Das ist Aufgabe der Schüler, die einige wenige Wochen nicht mitmachen dürfen und danach wieder teilnehmen, also eine Note bekommen. Schüler die nicht mitmachen, bekommen keine Note, sondern nur ein ''teilgenommen''. Schriftliche Notizen etc, werden hier nicht benotet.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich muss wohl dabei sagen, dass A gerade erst in der 5. Klasse ist und es erstmal keinen theoretischen Sportunterricht gibt und es zweitens auch Stress für den Jungen bedeutet, der erstmal mit mittags Schule hat, dann 3 Stunden in der Schule rumsitzen muss und sein Bein nicht hochlagern kann und dann noch einmal auf den niedrigen Bänken in der Sporthalle sitzen muss und das wieder für 1,5 Stunden. Der Arzt meinte, dass er das Bein nach der Schule immer hoch lagern soll, was an diesem Tag dann nicht möglich ist.

Könnte ein Attest vom Arzt nützlich sein, wo das mit drin steht? Für den Jungen ist es ein schlimmer Tag, wenn er Sport hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Kann er sich nicht einfach einen Stuhl organisieren und vielleicht einen zweiten Stuhl, auf den er dann sein Bein legen kann? Dass er deshalb frei bekommt und nicht beim Sportunterricht anwesend sein muss, kann ich mir nicht vorstellen. Aber es dürfte doch kein Problem sein, gewisse Maßnahmen zu treffen, dass er mit seinem Bein wenigstens einigermaßen vernünftig sitzt.

Dass er nun Stress hat, weil er das erste Mal mittags Unterricht hat und so, ist sicherlich für A doof, aber diesen Stress haben doch alle anderen Fünftklässler auch, egal ob sie nun am Sportunterricht teilnehmen oder nicht. Es gibt schließlich auch Schüler, für die der Sportunterricht der pure Stress ist. Und die müssen ja auch am Unterricht teilnehmen, dann kann der verletzte Schüler auch wenigstens anwesend sein.

Ansonsten hätte A sich krank schreiben lassen müssen. Denn eine Sportbefreiung heißt nur, dass man nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen muss. Dabei ist es egal, ob es im Sportunterricht auch theoretischen Unterricht gibt oder nicht.

@Crispin: Ich weiß nicht, ob ich dich jetzt richtig verstanden habe, aber wenn man freigestellt, also krankgeschrieben ist, dann darf man eigentlich gar nicht zur Schule gehen. Man kann sich also nicht krankschreiben lassen und dann trotzdem am Unterricht teilnehmen und von der Krankschreibung nur beim Sportunterricht Gebrauch machen. Das ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Denn wenn dann im Unterricht etwas passieren würde, würde keine Versicherung zahlen, denn man hätte ja gar nicht in der Schule sein dürfen.

Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: Entweder eine Krankschreibung, dann bleibt man komplett zu Hause oder eine Sportbefreiung, dann nimmt man ganz normal am Unterricht teil, außer eben am Sportunterricht. Da herrscht jedoch Anwesenheitspflicht.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass es jemanden interessiert, ob das ein schlimmer Tag für den Jungen ist oder nicht. Um das Bein hochzulegen, kann er sich einen Stuhl zu Hilfe nehmen. Und während der Freistunden könnte er seine Hausaufgaben machen. Dann muss die Mutter ihm eben etwas Essbares mitgeben, zum Beispiel Obst. Ich kenne das auch nur so, dass der vom Sportunterricht befreite Schüler zusehen muss und eventuell Notizen macht. Aber nach Hause gehen darf er nicht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich habe mehrere Schulen besucht und bei keiner Schule war es so gewesen, dass man dem Sportunterricht fernbleiben durfte. Man musste zumindest anwesend sein und konnte die Zeit dann wenigstens dafür nutzen, um Vokabeln zu lernen oder die letzten Stunden für die Hausaufgaben nutzen. Bei Sportunterricht in den ersten beiden Stunden durfte man auch nicht mit einem ärztlichen Attest fernbleiben und ehrlich gesagt wäre auch niemand von den Schülern da auf die Idee gekommen beziehungsweise das hätten die Eltern auch nicht zugelassen. Daher verstehe ich nicht so ganz, was daran so außergewöhnlich ist und in einer Sporthalle gibt es durchaus Möglichkeiten, das Bein hochzulagern.

Eine von mir betreute Jugendliche hingegen hatte tatsächlich nicht zum Sportunterricht zu erscheinen. Allerdings war und ist die Mutter dieser Jugendlichen sehr resolut und die Schule auch kooperativ, so dass das Mädchen eben erst zur dritten Stunde, also nach dem Sportunterricht, erscheinen musste. Das wird von Schule zu Schule wohl anders geregelt und das Mädchen ist selbst auch auf ein in Nordrhein-Westfalen befindliches Gymnasium gegangen, sie hatte aber keine Notizen zu machen. Sie fiel im Übrigen auch aufgrund einer Knieverletzung für längere Zeit zum Sportunterricht aus.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Es kommt darauf an, ob A. ein Ersatzfach für Sport hat. Das ist theoretisch möglich, dann muss er nicht mehr zum Sport gehen, da er dafür dieses Fach besucht und das dann auch angerechnet wird.

Ich weiß nun nicht genau, wie es bei A. in der Schule aussieht, aber bei uns war es so, dass man ohne alle erforderlichen Sportkurse nicht zum Abitur zugelassen wurde, weil das eben Pflichtkurse waren, die man besucht haben musste. Wenn nun A. kein Ersatzfach bekommt, dann würde Sport bei ihm nicht mit in die Wertung fallen, wenn er das nicht besucht und somit könnte er nicht zum Abi zugelassen werden. Das bezieht sich jetzt natürlich auf die Oberstufe, aber bei uns war es eben auch so, dass Sport erst ab der Oberstufe nachmittags war, daher gehe ich davon nun auch mal aus. Bei uns gab es auch jemanden, der ein halbes Jahr kein Sport mitgemacht hat und damit wurde auch kein Ersatzfach ausgesucht, da es eben "nur" ein halbes Jahr war. Er musste dann auch Referate halten im Sportunterricht und sich eben auch mal eine Stunde überlegen und diese Sachen wurden dann auch bewertet.

Irgendwie kann ich das vom Direktor und dem Sportlehrer schon verstehen, denn das Fach muss ja irgendwie besucht werden, damit es mit in die Wertung fallen kann. Allerdings sollte sich die Mutter da auch mal informieren, ob es irgendwie möglich wäre, da noch etwas zu machen, damit der Sohn nun nicht umsonst dahin gehen muss. Aber an einem Ersatzfach wird er meiner Meinung nach nicht herum kommen.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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