Medizinische Fußpflege / Nagelpflege von der Steuer absetzen
Bei mir wachsen die Fußnägel immer sehr schnell ein und wenn ich das selbst mache dann hatte ich auch schon öfter Entzündungen deswegen. Nun gehe ich immer nur Fußpflege und lasse die Nagelpflege dort machen.
Mich würde mal interessieren ob man die Kosten wie Medikamente auch von der Steuer absetzen kann? Denn es sind ja Maßnahmen die der Gesundheit dienen und die kann man als Extrakosten bei der Steuer angeben, wisst ihr darüber Bescheid ob das geht oder nicht?
Du kannst nur von der Steuer absetzen, was entweder angegeben ist oder aber, was an medizinischen Mitteln deine Belastungsgrenze überschreitet. Generell kannst du alle Belege für Medikamente einreichen. Gewisse Sachen wie Brillen zum Beispiel kann man ja automatisch absetzen.
Bei deiner Frage wegen der medizinischen Fußpflege glaube ich aber fast nicht, dass du über deine Belastungsgrenze hinaus kommst. Das kommt auf deinen Verdienst drauf an, daraus errechnet sich, wie hoch deine Belastungsgrenze liegt.
Belastungsgrenze heißt, wie hoch es dir zumutbar ist, solche Kosten selbst zu tragen. Bei solchen Kleinigkeiten, wie den von dir angesprochenen Mitteln, wird es sicherlich einiges brauchen, damit du eine gewisse Summe zusammen hast, die absetzbar wäre.
Wenn die medizinische Fußpflege ärztlich verordnet wurde, dann sollte es ja eine Kassenleistung sein und die Kosten dafür on der Krankenkasse übernommen werden. Wenn nicht, dann wird es bestimmt mal als privates Vergnügen gewertet und kann bestimmt auch nicht steuerlich abgesetzt werden. Das wäre ja auch ein Fass ohne Boden, denn der oder die nächste will dann auch noch den Friseurbesuch von der Steuer absetzen.
Ich würde dazu einen Steuerberater befragen. Vielleicht stehen die Chancen ja gut, wenn man einen Beruf ausübt, bei dem man viel laufen oder stehen muss. Denn dann kann ja ein eingewachsener Nagel zu einem Ausfall im Job führen. Von daher ist es möglicherweise so, dass man da Glück hat. Ebenso würde ich mich erkundigen, ob es einen Unterschied für die Steuer macht, ob man persönlich zur Fußpflege hingeht oder ob man den mobilen medizinischen Fußpfleger zu sich nach Hause bestellt.
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