Wann Winterreifen Wechsel?

vom 15.09.2007, 19:57 Uhr

So, ich muss nun dazu sagen, ich bin damit gut gefahren. Der erste Schnee liegt nun eh schon und vorher hat es auch schon mal geschneit.

Sicherlich, es lag auch daran, das ich zum TÜV musste und vorher die Winterreifen nicht runter gemacht hatte, weil die eine Schramme hatten, da ich jemandem ausweichen musste und dann den Randstein erwischt hatte.

Ich gehe davon aus, das ich die Winterreifen auch mindestens bis Ostern drauf lasse, allerdings schneit es dann meist nochmal, so dass diese Regel bei uns dann wohl auch ausfallen wird.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Buh bei euch schneit es ja allen schon :( Schade, bei uns liegt noch nichts. Muss aber auch sagen, dass bei uns nur äußerst selten an Ostern noch Schnee liegt. Kann mich an ein Jahr erinnern an dem das so war.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich hab meine Winterreifen vorletzte Oktoberwoche drauf gemacht, da die Temperaturen immer weiter runter gegangen sind und ich auch jede Woche ca. 1000 km unterwegs bin. Pauschal kann man glaub ich nicht sagen, wann die Winterreifen aufgezogen werden müssen. Klar gibt es noch die Sprüche von O bis O, also Oktober bis Ostern, aber wenn es dort 30 Grad im Plus hat braucht man auch keine Winterreifen (überspitzt gesagt).

Spätestens wenn die Temperaturen immer unter 7 Grad sind, ziehe ich meine Winterreifen auf da dann auch der Griff auf der Fahrbahn bei Nässe, Glätte etc. besser ist als mit den Sommerreifen. In Bayern wo ich früher gewohnt habe (Fränkische Schweiz) mussten die Winterreifen früher drauf, als jetzt wo ich in der Stadt wohne. Dort liegt einfach weniger Schnee, und es bleibt auch so gut wie nichts liegen da der Winterdienst regelmässig fährt. Auf dem Land ist das halt nicht so der Fall, dort kommt das Streuauto vielleicht alle 4 Stunden wenn man Glück hat als Autofahrer. Auch im neuen Wirkungskreis um Heppenheim (Südhessen) liegt wenig Schnee, und es gibt nur eine Rettungswache die die Ausnahme darstellt für die man Winterreifen aufziehen lassen sollte, um morgens pünktlich beim Dienst zu sein wenn es ein wenig schneit.

Ich glaub auch, wenn jemand nicht so erfahren ist auf Schnee und bei Glätte zu fahren, lässt dieser jemand sein Auto eher Winterfest machen als jemand der jedes Jahr mit Schneemaßen von 20-30 cm auf der Strasse zu kämpfen hat.

Allerdings fällt mir jedes Jahr auf, sobald ich das Auto Winterfest gemacht habe d.h. mit Winterreifen, Batteriecheck, Scheibenwischwasser umgestellt etc. brauch ich 1,2 Liter Super mehr pro hundert gefahrenen Kilometer als mit den Sommerreifen. Bei meiner Fahrleistung, versucht man es dann doch immer etwas hinauszuzögern denn das sind alleine pro Woche 12 Liter mehr Spritverbrauch, im Monat dann 48 Liter und das ganze noch mal Faktor 7 (für die Zeit, die die Winterreifen aufgezogen bleiben) 336 Liter Super ! Da freuen sich die Ölkonzerne und auch die Steuereinnahmen für den Bund, steigern sich auf diese Art und Weise. Leider kann nicht jeder im Monat auf eine Tankfüllung verzichten, um so die Spritpreise zu Boykottieren.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich will auch mal zurück zum Thema, Termine gibt es wie gesagt nicht, aber man kann eben belangt werden, Phantomlord hat es ja gut beschrieben. Ich hab meine Winterreifen Ende letzter Woche montieren lassen. Seit Anfang letzter Woche ist die Temperatur nämlich immer um die 0 Grad und es soll nun auch so bleiben.

Ich wollte nämlich nicht warten, bis es richtig schneit (gestern war es so weit) und man ewig auf einen Termin im Autohaus warten muss. Ich bin auch Anhänger einer Temperatur- Theorie, also wenn die Temperatur dauerhaft auf Grade um den Gefrierpunkt absinkt - Winterreifen. Ich bezahl da übrigens lieber meine 5 € pro Rad und weiß dann aber, dass es richtig gemacht wurde und zusätzlich guckt dann das Autohaus immer gleich mal unter das Auto, sozusagen eine kleine kostenlose Inspektion zwischendurch.

Was die Lagerung betrifft, ich hab da einen Felgenbaum und zusätzlich noch Reifenhüllen. Das ist ganz OK. Auch wenn es nicht optimal ist. Was den Versicherungsschutz anbelangt vermute ich, dass diese Regelung der Fast-Winterreifenpflicht wird dazu führen, dass Unfälle mit nicht witterungsgerechter Bereifung zum (teilweisen) Verlust des Versicherungsschutzes führen werden. Nicht nur der Großteil der Bevölkerung muss sparen auch die Versicherungen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Bei 0 Grad könnte es schon zu spät sein. Denn die Sommerreifen haften bereits ab 7 Grad+ wesentlich schlechter. Außerdem kann bei dieser Temperatur bereits Bodenfrost entstehen..

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Grundsätzlich sollte man Winterreifen ab einer Außentemperatur von 6-7 Grad Clecius aufziehen, damit ist man immer auf der sicheren Seite. Ich selber habe mir meine Winterreifen gerade vor 2 Tagen aufziehen lassen. Habe dafür nur 5 Euro bezahlt was eigentlich ein totales Schnäppchen war. ATU und Co nehmen gerne mal 5 Euro pro Rad.

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Phantomlord hat geschrieben:In meinem Link gibt es auch ein paar Beispiele für Fälle in denen es zur Mithaftung durch Fahren mit Sommerreifen gekommen ist. Und das auch im Bezug auf die Haftpflichtversicherung. Sogar mit Aktenzeichen...

Die Aktenzeichen kann ich Dir auch nennen, und wie ich schon gesagt habe beziehen sich alle Urteile eben auf die angeführte grobe Fahrlässigkeit, nichts anderes. Zudem erfolgt eine Mithaftung meist nur im Rahmen einer Vollkaskoversicherung oder eben bei grober Fahrlässigkeit, wäre Dir auch aufgefallen, wenn Du nicht nur das Aktenzeichen gelesen hättest sondern auch das Urteil. Laut Straßenverkehrsrecht sind Sommerreifen auch im Winter zugelassen.

Von grober Fahrlässigkeit kann man in verschiedenen Fällen ausgehen, die auch in den entsprechenden Urteilen zutraf beispielsweise zu geringe Profiltiefe, unvorsichtiges Fahren usw.

Das AG Trier (Az 6 C 220/85) entschied hier lediglich anders, da der unverschuldete Unfall beispielsweise durch Winterreifen hätte vermieden werden können, jedoch auch durch Sommerreifen bei angepasster Fahrweise, durch die ein Schleudern nicht möglich wäre. Dies ist ein Urteil das eine Haftung von 20 % beschloss aber mal ganz davon abgesehen ist dies eines der wenigen Urteile, die dafür sprechen: Die muss man schon mit der Lupe suchen. Urteile, in denen Versicherer von grober Fahrlässigkeit ausgingen welches von den Gerichten widerlegt wurde gibt es dagegen massenhaft.

Das mit den Bußgeldern ist ebenfalls so nicht richtig, habe ich aber schon erwähnt:

Subbotnik hat geschrieben:Das mit dem Bußgeld stimmt ebenfalls nicht, es kann ein Verwarngeld von 20 Euro erhoben werden, das Bußgeld von 40 Euro wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug den Verkehr behindert.

Die 20 Euro sind nur fällig, wenn ein Mangel bei einer Kontrolle festgestellt wurde, dies sind Sommerreifen mit einer ausreichenden Profiltiefe laut StVO nicht, wenn die Wetterverhältnisse diese erlauben. Und es kann auch bei anderen Mängeln erhoben werden, beispielsweise wenn man Winterreifen hat, aber keinen Frostschutz im Kühlwasser oder in der Scheibenwischanlage, damit sind also nicht nur die Reifen gemeint.

Der Zusatz § 2 Abs. 3 a StVO bezieht sich übrigens nicht auf den Winter, sondern auf die Wetterverhältnisse rein theoretisch kann man also auch im Sommer, wenn Eisglätte ist oder Schnee fällt (gab`s auch schon) deswegen ein Verwarngeld erhalten, wenn man keine geeignete Bereifung vorweisen kann achso, auch das gab`s schon.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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