Falsche Bestellung per Ratenzahlung

vom 17.01.2009, 00:41 Uhr

Hallo,
folgendes Problem Person T hat heute eine E Mail entdeckt, diese Mail hat Person T auf ihre Bestellung hin gewiesen. In der Bestellung geht es um den Ratenkauf eines rund 700 Euro Teuren Produkts. Person T hat diesen Kauf 100 % nicht betätigt, kann sich aber denken wer es war. Person B hat nämlich die Anschrift so wie E Mail Adresse von Person T, und auch Persönliche Daten wie Geburtsdatum. Nun hat Person T umgehend ihr Mail Passwort geändert und auch eine Mail an die Firma der Bestellung geschrieben, das sie die Ware nicht liefern sollen. Person T glaubt aber das sie diesen Vorgang nicht mehr Rückgängig machen kann und weiß nun nicht was sie unternehmen soll.

Die Kontodaten sind von Person B so wie die Lieferadresse. Person T kann die Ware ja innerhalb von 2 Wochen zurück schicken nur muss Person T erst mal zu der Ware kommen, da diese ja nicht zu ihr geliefert wird. Kann Person B die Ware überhaupt ohne die Unterschifft von Person T erhalten? Es kann doch nicht sein, das Person B einfach etwas auf Raten Bestellen kann ohne das Person T etwas dazu Beiträgt, da Person T ja der Vertrags Schließer ist, nach dem Schreiben.

Person B ist oder war ein Freund von Person T, wie würdet ihr euch da Verhalten, das ist doch ein totaler Vertrauens missbrauch.

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» Weinlachgummi » Beiträge: 879 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Handelt es sich um ein "Ferngeschäft" oder wurde der Vertrag vor Ort abgeschlossen? Vor Ort müsste ja T unterschrieben haben, bei einem "Ferngeschäft" sollte ein Widerruf reichen, dass die Ware eben nicht von T bestellt wurde und hier seine Daten missbraucht wurden. In der Mail müsste hier bei einem Fernabsatzgeschäft auch auf entsprechende Widerrufsklauseln hingewiesen worden sein.

Dazu kommt: B anzeigen, da ein nachteiliges Rechtsgeschäft zu Ungunsten von T unter Verwendung der Daten von T usw.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Handelt es sich um ein "Ferngeschäft" oder wurde der Vertrag vor Ort abgeschlossen? Vor Ort müsste ja T unterschrieben haben, bei einem "Ferngeschäft" sollte ein Widerruf reichen, dass die Ware eben nicht von T bestellt wurde und hier seine Daten missbraucht wurden. In der Mail müsste hier bei einem Fernabsatzgeschäft auch auf entsprechende Widerrufsklauseln hingewiesen worden sein.

Ja der Vertrag wurde per Internet gemacht. Person T hat nun eine E Mail geschrieben und die Firma wo das Geschäft getätigt wurde reagierte so gleich und stornierte die Bestellung. Gleichzeitig hat sich Person B auch endlich bei Person T gemeldet und eingesehen das es nicht recht war dies einfach so zutun.

Eine Entschuldigung gab es aber nicht. Person T hat nun ihre Rückschlüsse daraus gezogen und etwas gelernt.

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» Weinlachgummi » Beiträge: 879 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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