Wie viele Waren darf ich aus den USA importieren?

vom 27.09.2008, 23:07 Uhr

Kann mir jemand von euch sagen, wie hoch der Betrag ist, für den man in den USA für sich selbst zollpflichtige Waren kaufen darf? Ich fliege in ein paar Wochen nach New York (juchu!) und will natürlich dort von den günstigen Preisen und dem schwachen Dollarkurs profitieren und mir Klamotten und einen IPod zulegen.

Wie läuft das denn, wo sind die Grenzen, wie muss ich Ware anmelden, wenn ich mehr mitnehmen will? Und wie hoch ist das Risiko, dass ich mit den Waren am Flughafen kontrolliert werde, wenn ich nichts anmelde beim Zoll? Vielleicht kennt sich da ja jemand von euch aus.

» Sturmgewehr » Beiträge: 7 » Talkpoints: -0,03 »



Wir hatten letztens genau das gleiche Thema im Unterricht, unser Lehrer hat uns erklärt, das man Sachen in einem Gesamtwert von einem bestimmten Betrag (weis ich leider nicht mehr so genau) importieren darf. Ich glaube es waren so um die 250 Euro. Ich hoffe ich sag hier jetzt nichts falsches.

Also das würde heißen: eine Jeans für 25 Euro, ein ipod für 180 Euro und dann noch eine Kaffeemaschine für 45 Euro, so bis hier hin wäre es zollfrei d.h. du müsstest nichts drauf zahlen, aber alles was jetzt über diesen einen Betrag hinaus geht musst du angeben und den Zoll bezahlen. Ist leider sehr Schade, da man sich dort dann keine teuren Sachen wir Notebooks günstiger kaufen kann weil man sie ja dann verzollen muss.

» blackus3r » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,05 »


Bei dem iPod kann man aber auch die Verpackung und die Rechnung wegwerfen und dann so tun als hätte man den schon immer dabei gehabt, also ab in die Hemdtasche damit und dann ist da ein Posten weniger zu verzollen.

Ob das mit den 250 Euro so stimmt weiss ich nicht genau, ich habe mal für knapp 100 Euro Sachen aus den USA bestellt und musste dann noch ein wenig für den Zoll bezahlen, das wurde mir dann per separater Rechner vom Amt zugestellt. Bei einer Bestellung etwas später, kam gar nichts vom Zoll, da ist denen dann wohl einfach durchgegangen.

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» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



crissi hat geschrieben:Bei dem iPod kann man aber auch die Verpackung und die Rechnung wegwerfen und dann so tun als hätte man den schon immer dabei gehabt, also ab in die Hemdtasche damit und dann ist da ein Posten weniger zu verzollen.

Gemeinhin auch als Steuerhinterziehung & Schmuggel bekannt - ist natürlich strafbar, das kann schon für eine Vorstrafe reichen wenn man auf einen schlechten Richter trifft. Wegen ~ 20 - 40 Euro würde ich das nicht riskieren

crissi hat geschrieben:Ob das mit den 250 Euro so stimmt weiss ich nicht genau, ich habe mal für knapp 100 Euro Sachen aus den USA bestellt und musste dann noch ein wenig für den Zoll bezahlen, das wurde mir dann per separater Rechner vom Amt zugestellt.

Man sollte auch unterscheiden zwischen Bestellung (Versand) und ob man die Waren "mit sich führt", z. B. im Reisegepäck. Denn da gibt es 2 verschiedene Grenzen. Die eine liegt bei 22 Euro (ausgenommen Tabak, Alkohol usw.), die andere bei 175 EUro (ausgenommen Alkohol, Tabak usw., siehe Klick) - dein iPod müsste also immernoch versteuert werden wenn er 180 kostet. Sobald Du ein Cent über der Grenze von 175 Euro bist war`s das sozusagen. Achso, die Waren müssen auch ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gedacht sein.

Sturmgewehr hat geschrieben:Wie läuft das denn, wo sind die Grenzen, wie muss ich Ware anmelden, wenn ich mehr mitnehmen will?

Grenzen - siehe oben. Anmelden musst Du das beim Zoll. Bevor Du wieder einreisen darfst steht da meist immer irgendein unfreundlicher Zollbeamter (selten auch: freundlich) und fragt sowas wie "Irgendwas zum Verzollen?" usw. und dann darf man sich, wenn man etwas dabei hat, entscheiden ehrlich zu sein und was zu blechen oder wie crissi hier eine Straftat zu vollziehen in der Hoffnung damit durchzukommen und 3 - 4 Stunden später zuhause zu sein. Die Beamten lassen sich meist sehr viel Zeit beim Anzeige schreiben, restliche Sachen filzen usw.

Sturmgewehr hat geschrieben:Und wie hoch ist das Risiko, dass ich mit den Waren am Flughafen kontrolliert werde, wenn ich nichts anmelde beim Zoll?

Sollen wir Dich jetzt zu einer Straftat motivieren indem man sagt: 10 %? Das ist völlig unterschiedlich, mal stehen nur ein paar Beamte da und machen kaum Kontrollen, mal ein gutes dutzend und filzen fast jeden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Moment, ich habe keine Straftat vollzogen, lediglich davon gelesen, dass man es so tun kann. Weder habe ich dazu aufgefordert, noch es selber getan. Ich komme auch gar nicht in die Lage, etwas aus dem Ausland mit nach Deutschland einzuführen, da ich aufgrund von Garantie und Gewährleistung lieber direkt hier kaufe, auch wenn es etwas teurer ist dann.

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» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also Subbotnik hat erstmal recht, du darfst nur Waren im Wert von 175 Euro einführen, dass ist soweit ich weiß bei der Einfuhr aus jedem Drittland so.

Sturmgewehr hat geschrieben:Und wie hoch ist das Risiko, dass ich mit den Waren am Flughafen kontrolliert werde, wenn ich nichts anmelde beim Zoll? Vielleicht kennt sich da ja jemand von euch aus. Danke schon mal!

Also generell ist das unterschiedlich, aber momentan werden auf Grund des günstigen Dollarkurses natürlich vermehrt Fluggäste aus den USA kontrolliert, da die Zollbeamten wissen, dass man da theoretisch viel sparen kann.

crissi hat geschrieben:Bei dem iPod kann man aber auch die Verpackung und die Rechnung wegwerfen und dann so tun als hätte man den schon immer dabei gehabt, also ab in die Hemdtasche damit und dann ist da ein Posten weniger zu verzollen.

Mit so etwas wäre ich sehr vorsichtig, da man meist nicht nur anhand der Rechnung so etwas herausbekommt. Ich weiß zwar nicht, wie das beim ipod ist, da ich keinen habe, aber manmal ist es so, dass Geräte die in Deutschland gekauft werden auch eine deutsche Menüführung haben und das amerikanische Modell dann eben keine. So kann man bei vielen elektrischen Geräten überprüfen, ob die Angaben des Eigentümers stimmen.

Außerdem würde ich die Rechnung eh nicht wegwerfen, denn was ist, wenn das Gerät nach 2 Wochen dann kaputt ist? Gut, eine Reparatur des Gerätes oder gar ein Austausch ist auf die Entfernung sicher auch nicht ganz einfach, so dass ich prinzipiell überlegen würden, ob es nicht besser wäre, dass Gerät doch in Deutschland zu kaufen. Denn du hast auch ncihts gewonnen, wenn du jetzt ein paar Euro sparst, am Ende dann aber drauf zahlst.

» anandi » Beiträge: 213 » Talkpoints: 19,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge


anandi hat geschrieben:Mit so etwas wäre ich sehr vorsichtig, da man meist nicht nur anhand der Rechnung so etwas herausbekommt. Ich weiß zwar nicht, wie das beim ipod ist, da ich keinen habe, aber manmal ist es so, dass Geräte die in Deutschland gekauft werden auch eine deutsche Menüführung haben und das amerikanische Modell dann eben keine.

Ich glaube kaum, dass der Zoll soweit geht, er hat es wesentlich einfacher!

Denn Geräte aus Europa tragen eine CE Kennzeichnung, die z. B. beim iPod Touch oder iPhone aufgedruckt ist. Wenn die nicht drauf ist, ist die Sache für den Zollbeamten so gut wie klar.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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