Vorschriften zur Entsorgung von Eternit und Asbest
Ein Bekannter von mir hat noch etwas Gelände mit einigen älteren Schuppen, die mit Eternitplatten verkleidet sind. Diese wollte er nun verkaufen und wurde von einem Verkäufer auf eine mögliche Asbestverseuchung hin angesprochen. Bis wann wurden solche Platten überhaupt hergestellt? Wie würden diese entsorgt werden müssen?
Eternitplatten gibt es heute noch. Die Frage ist, wie alt die Platten sind. Seit 1990 sind alle Produkte für den Bau von Eternit frei von Asbest. Stammen die Eternitplatten aus der Zeit vor 1980, dann sind sie in jedem Fall asbesthaltig. In den 10 Jahren dazwischen sind die Hälfte aller Produkte von Eternit asbesthaltig gewesen. Da müsste man beim Hersteller nachfragen.
So ein Schuppen mit asbesthaltigen Platten darf nur unter Schutzmaßnahmen abgebaut werden, weil dabei Asbest frei wird. Schutzkleidung und Atemschutz ist Pflicht, die Platten müssen sofort in spezielle Beutel verpackt werden. Außerdem müssen die Nachbarn informiert werden.
Die Kosten für die Entsorgung schwanken regional extrem. Manche Gemeinden nehmen eine Kofferraumladung für 20 Euro an, andere verlangen 200 Euro pro angefangene Tonne. Dann lohnt es sich, ein Pauschalangebot eines Spezialunternehmens einzuholen.
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