Definition Bereicherungsverbot im Versicherungswesen
Im Versicherungswesen galt ja mal oder gilt immer noch ein so genanntes Bereicherungsverbot. Das ist ja alles schön und gut, aber was stellt denn dieses Bereicherungsverbot eigentlich dar? Für wen gilt dieses denn, für den Versicherten oder die versichernde Gesellschaft? In welchen Versicherungsbereichen oder -sparten fand oder findet dieses Bereicherungsverbot noch Anwendung und wie würdet ihr dieses in etwa erklären?
Das Bereicherungsverbot besagt, dass der Geschädigte nur in dem Maße entschädigt werden darf, wie auch ein Schaden entstanden ist. Also er darf sich nicht übermäßig bereichern. Ist beispielsweise durch einen Brand ein Schaden in Höhe von 1.000,00 EUR entstanden, darf der Geschädigte keine 1.200,00 EUR bekommen. Damit hätte er sich übermäßig bereichert.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-242263.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Radieschen auch garen 1571mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: *steph* · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Radieschen auch garen
- Rezepte und Ideen für Radieschen 2656mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Kruemmel · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Rezepte und Ideen für Radieschen
- Sandwichtoasts Varianten 3057mal aufgerufen · 15 Antworten · Autor: Max1250 · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Sandwichtoasts Varianten
- Exotische Pflanzen für die Wohnung 1870mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: Trampo · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Garten & Pflanzen
- Exotische Pflanzen für die Wohnung
- Am Blatt einer Pflanze Krankheiten erkennen? 1945mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: Nurse · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Garten & Pflanzen
- Am Blatt einer Pflanze Krankheiten erkennen?
