Definition Bereicherungsverbot im Versicherungswesen
Im Versicherungswesen galt ja mal oder gilt immer noch ein so genanntes Bereicherungsverbot. Das ist ja alles schön und gut, aber was stellt denn dieses Bereicherungsverbot eigentlich dar? Für wen gilt dieses denn, für den Versicherten oder die versichernde Gesellschaft? In welchen Versicherungsbereichen oder -sparten fand oder findet dieses Bereicherungsverbot noch Anwendung und wie würdet ihr dieses in etwa erklären?
Das Bereicherungsverbot besagt, dass der Geschädigte nur in dem Maße entschädigt werden darf, wie auch ein Schaden entstanden ist. Also er darf sich nicht übermäßig bereichern. Ist beispielsweise durch einen Brand ein Schaden in Höhe von 1.000,00 EUR entstanden, darf der Geschädigte keine 1.200,00 EUR bekommen. Damit hätte er sich übermäßig bereichert.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-242263.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr 4186mal aufgerufen · 18 Antworten · Autor: anlupa · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Alltägliches
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft 2251mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: merlinda · Letzter Beitrag von Hufeisen
Forum: Alltägliches
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft
- Welche Bindung habt oder hattet ihr zu euren Urgroßeltern? 1444mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: Ampelmännchen · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Familie & Kinder
- Welche Bindung habt oder hattet ihr zu euren Urgroßeltern?
- Angst haben, bei Texten für Uni versehentlich zu plagiieren? 4246mal aufgerufen · 11 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von pattyblack
Forum: Schule, Ausbildung & Studium
- Angst haben, bei Texten für Uni versehentlich zu plagiieren?
- Spazieren - In der Stadt oder auf dem Land? 2750mal aufgerufen · 19 Antworten · Autor: damomo · Letzter Beitrag von bambi7
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Spazieren - In der Stadt oder auf dem Land?
